Kündigung
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt? Viele Kündigungen sind rechtswidrig. Hier erfahren Sie vom Anwalt für Arbeitsrecht aus Berlin, wann Sie gekündigt werden können und was für eine Abfindung zu tun
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt? Viele Kündigungen sind rechtswidrig. Hier erfahren Sie vom Anwalt für Arbeitsrecht aus Berlin, wann Sie gekündigt werden können und was für eine Abfindung zu tun
Aufhebungsvertrag Bietet Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag an, sollten Sie vorsichtig sein. Bitten Sie um eine Bedenkzeit und lassen Sie sich beraten. Keinesfalls sollten Sie voreilig unterschreiben. In diesem Beitrag
Eine rückwirkende fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ist rechtlich nicht wirksam für den Zeitraum vor dem tatsächlichen Zugang. Das Datum auf dem Schreiben spielt keine Rolle — entscheidend ist, wann Sie die Kündigung erhalten haben. Dieser Beitrag erklärt Ihre Rechte, die geltenden Fristen und wie Sie sich richtig verhalten.
Abmahnung und fristlose Kündigung gleichzeitig wegen desselben Vorfalls ist grundsätzlich unzulässig – der Arbeitgeber “verbraucht” damit sein Kündigungsrecht. Dieser Beitrag erklärt, wann Ausnahmen gelten, was die hilfsweise ordentliche Kündigung bedeutet und warum die Drei-Wochen-Frist für Betroffene entscheidend ist.
Langjährig Beschäftigte genießen nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit besonderen Schutz. Die Kündigungsfrist beträgt gesetzlich vier Monate zum Monatsende. Zudem steigen die Anforderungen an eine wirksame Kündigung, etwa durch eine strengere Sozialauswahl und die Notwendigkeit einer Betriebsratsanhörung. Wer eine Kündigung erhält, muss schnell handeln: Die Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage ist zwingend einzuhalten, um die Chancen auf eine angemessene Abfindung zu wahren.
Die fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung ohne Abmahnung ist an hohe Voraussetzungen geknüpft und in der Regel unzulässig. Eine Abmahnung bleibt der Regelfall. Nur bei besonders schwerwiegender oder beharrlicher Pflichtverletzung darf der Arbeitgeber direkt kündigen. Das Wichtigste: Wer eine Kündigung erhält, muss innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben, sonst wird die Kündigung wirksam.
Nein, die dritte Abmahnung führt nicht automatisch zur fristlosen Kündigung. Dieser Irrtum hält sich hartnäckig. Ihr Arbeitgeber muss stets eine eigenständige Verhältnismäßigkeitsprüfung vornehmen. Da sowohl Abmahnungen als auch Kündigungen oft angreifbar sind, sollten Sie diese prüfen lassen. Handeln Sie schnell: Die Kündigungsschutzklage muss binnen drei Wochen eingereicht werden.
Arbeitszeitbetrug gilt als schwerwiegender Vertragsbruch und kann eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung rechtfertigen. Allerdings ist die Kündigung nur unter strengen Voraussetzungen wirksam, die der Arbeitgeber vollständig nachweisen muss. Formale Fehler des Arbeitgebers oder eine fehlende Interessenabwägung machen die Kündigung oft angreifbar. Handeln Sie schnell: Die Klagefrist beträgt nur drei Wochen ab Zugang.
Nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit ist eine Kündigung wegen Krankheit zwar möglich, aber nur unter strengen Voraussetzungen. Arbeitgeber müssen eine negative Gesundheitsprognose, erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen und eine umfassende Interessenabwägung nachweisen. Betroffene sollten die Drei-Wochen-Frist beachten und ihre Kündigung rechtlich prüfen lassen.
Eine Kündigung im Urlaub ist grundsätzlich zulässig und wird mit Zugang im Briefkasten wirksam – auch ohne Kenntnisnahme. Die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage beginnt sofort. Prüfen Sie die Kündigung umgehend auf formelle Fehler und holen Sie frühzeitig anwaltliche Beratung ein, um Ihre Rechte zu sichern.
Nach einer Kündigung ist schnelles Handeln entscheidend. Innerhalb von drei Wochen muss Kündigungsschutzklage erhoben werden, sonst gilt die Kündigung als wirksam. Nicht jede Kündigung ist rechtmäßig. Lassen Sie die Kündigung prüfen, melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit und sichern Sie frühzeitig Ihre Ansprüche.

Eine Kündigungsschutzklage ist bei fristloser Kündigung das wichtigste Mittel zur Rechtsverteidigung. Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden. Da die Anforderungen an eine fristlose Kündigung sehr hoch sind, bestehen oft gute Chancen auf Unwirksamkeit oder eine Abfindung.
Eine fristlose Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens ist nur in Ausnahmefällen ohne vorherige Abmahnung zulässig. Entscheidend sind die Schwere des Pflichtverstoßes und eine sorgfältige Interessenabwägung. Betroffene sollten die Drei-Wochen-Frist beachten und frühzeitig rechtliche Beratung einholen, um ihre Ansprüche zu sichern.
Eine außerordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Sie setzt einen wichtigen Grund nach § 626 BGB voraus und muss fristgerecht erfolgen. Betroffene Arbeitnehmer sollten ihre Rechte prüfen, Fristen beachten und frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
Die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit beträgt gesetzlich zwei Wochen und gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Trotz der kurzen Frist sind strenge Formvorschriften einzuhalten. Zudem greift auch während der Probezeit besonderer Kündigungsschutz, etwa für Schwangere oder Schwerbehinderte. Fehler können zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.
Eine fristlose Kündigung muss auf Verlangen unverzüglich schriftlich begründet werden. Nur so können Betroffene prüfen, ob ein wichtiger Grund vorliegt und fristgerecht Klage erheben. Fehlt die Begründung oder erfolgt sie verspätet, erschwert dies die Rechtsverfolgung erheblich und kann ein starkes Indiz für die Unwirksamkeit der Kündigung sein.
Eine betriebsbedingte Kündigung trotz zeitnaher Neueinstellung wirkt oft widersprüchlich und kann auf eine vorgeschobene Begründung hindeuten. Entscheidend ist, ob die neue Stelle vergleichbar ist und eine Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre. Arbeitgeber müssen dies detailliert darlegen. Betroffene sollten Fristen wahren, Neueinstellungen dokumentieren und schnell rechtlichen Rat einholen.
Die Berechnung der Drei-Wochen-Frist ist entscheidend, um wirksam gegen eine Kündigung vorzugehen. Maßgeblich ist nicht das Kündigungsdatum, sondern der tatsächliche Zugang. Wer die Frist versäumt, verliert unwiderruflich seinen Kündigungsschutz. Deshalb sollten Betroffene den Zugangszeitpunkt exakt dokumentieren und die Klage frühzeitig beim Arbeitsgericht einreichen.
Eine Kündigung kurz vor dem Rentenbeginn trifft viele Beschäftigte überraschend und hart. Trotz der Nähe zur Rente gilt voller Kündigungsschutz. Betroffene sollten die Drei-Wochen-Frist unbedingt einhalten und ihre Rechte prüfen lassen. Oft bestehen gute Chancen auf eine Abfindung oder eine einvernehmliche Lösung bis zum Renteneintritt.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB schützen Arbeitnehmer vor kurzfristigen Vertragsbeendigungen. Grundsätzlich gelten vier Wochen zum 15. oder Monatsende, für Arbeitgeber verlängern sich die Fristen je nach Betriebszugehörigkeit. Fehler bei der Fristberechnung können teuer werden – eine rechtliche Prüfung ist oft sinnvoll.
Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen besonderen Kündigungsschutz: Eine betriebsbedingte Kündigung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Integrationsamts und unter strengen Voraussetzungen des KSchG wirksam. Sozialauswahl, Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten und behinderungsbedingte Belange müssen umfassend geprüft werden. Betroffene sollten unbedingt die Drei-Wochen-Frist beachten.
Schwangere genießen umfassenden Kündigungsschutz: Eine betriebsbedingte Kündigung während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung ist grundsätzlich unwirksam. Nur in extremen Ausnahmefällen darf die Aufsichtsbehörde zustimmen. Betroffene müssen Schwangerschaft sofort melden und innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben.
Die außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort und erfordert einen wichtigen Grund nach § 626 BGB. Arbeitgeber müssen die Zwei-Wochen-Frist einhalten und zuvor oft abmahnen. Betroffene haben nur drei Wochen für die Kündigungsschutzklage. Viele fristlose Kündigungen sind rechtlich angreifbar.

Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt schuldhaftes Fehlverhalten voraus und erfordert meist eine vorherige Abmahnung. Häufige Gründe sind Arbeitsverweigerung, Unpünktlichkeit oder Beleidigungen. Arbeitnehmer haben nur drei Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage einzureichen. Da viele Kündigungen fehlerhaft sind, lohnt sich eine rechtliche Prüfung, um Ansprüche zu sichern und Nachteile zu vermeiden.
Eine Kündigung wegen Minderleistung ohne Abmahnung ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber vorab abmahnen, um dem Arbeitnehmer die Chance zur Verbesserung zu geben. Nur bei dauerhafter Leistungsunfähigkeit oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen kann darauf verzichtet werden. Arbeitnehmer sollten unbedingt die Drei-Wochen-Frist beachten.
Das 13. Monatsgehalt ist eine wichtige Sonderzahlung für viele Arbeitnehmer. Bei Kündigung stellt sich oft die Frage nach Anspruch und Auszahlung. Entscheidend sind Stichtagsklauseln, Vertragsregelungen und die Kündigungsart. Arbeitnehmer sollten ihre Rechte prüfen, Ansprüche rechtzeitig geltend machen und bei Unsicherheit rechtliche Beratung einholen.
Die Wahl zwischen Kündigung und Auflösungsvertrag ist rechtlich und finanziell entscheidend. Während Kündigungen Kündigungsschutz und Klagemöglichkeiten bieten, birgt ein Auflösungsvertrag Risiken wie Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld. Arbeitnehmer sollten Abfindung, Fristen und Zeugnisregelungen sorgfältig prüfen und vor Unterschrift unbedingt rechtlichen Rat einholen.

Eine Änderungskündigung während Kurzarbeit ist rechtlich möglich, unterliegt aber strengen Voraussetzungen. Arbeitgeber müssen dringende betriebliche Gründe nachweisen, die über vorübergehende Krisen hinausgehen. Arbeitnehmer sollten Angebote nur unter Vorbehalt annehmen, Fristen wahren und rechtlichen Rat einholen, um ihre Schutzrechte effektiv zu sichern und Nachteile zu vermeiden.
Eine Änderungskündigung in der Probezeit stellt Arbeitnehmer vor besondere Herausforderungen. Trotz reduziertem Kündigungsschutz müssen Fristen strikt beachtet werden. Betroffene können das Angebot annehmen, ablehnen oder unter Vorbehalt akzeptieren. Letzteres schafft Zeit für rechtliche Prüfung und strategische Entscheidungen. Fachkundige Beratung ist hier besonders wichtig.

Änderungskündigungen bei Führungskräften sind rechtlich komplex und erfordern schnelle Reaktion. Betroffene sollten ihre Optionen kennen: Vorbehaltsannahme, Kündigungsschutzklage oder Verhandlungen über Abfindung. Besonders wichtig sind rechtliche Prüfung, Dokumentation und klare Strategie, da die dreiwöchige Frist strikte Grenzen setzt und erhebliche Konsequenzen drohen.

Ein Aufhebungsvertrag bei betriebsbedingter Kündigung bietet Chancen und Risiken. Er kann bessere Abfindungen sichern, birgt aber das Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Entscheidend sind konkrete Kündigungsandrohung, Einhaltung der Fristen und eine angemessene Abfindung. Fundierte rechtliche Beratung hilft, finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Ein Aufhebungsvertrag nach der Elternzeit kann sinnvoll sein, erfordert jedoch sorgfältige Prüfung. Trotz besonderem Kündigungsschutz profitieren Arbeitnehmer von einer starken Verhandlungsposition. Abfindung, steuerliche Aspekte und sozialversicherungsrechtliche Folgen sollten genau geprüft werden. Eine rechtliche Beratung hilft, finanzielle Nachteile zu vermeiden und die bestmögliche Lösung für die individuelle Situation zu finden.

Ein Aufhebungsvertrag in der Probezeit ist rechtlich möglich, aber risikobehaftet. Er kann zur Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen und bietet keinen gesetzlichen Abfindungsanspruch. Eine zweiwöchige Bedenkzeit ist Pflicht. Arbeitnehmer sollten nie vorschnell unterschreiben, sondern rechtliche Beratung einholen, um finanzielle Nachteile und langfristige Konsequenzen zu vermeiden.
Eine Kündigung in der Probezeit ist kein rechtsfreier Raum. Auch hier gelten Schutzvorschriften wie Diskriminierungsverbot und Mutterschutz. Wer schnell handelt, kann Klage einreichen, Verhandlungen führen und eventuell eine Abfindung erzielen. Rechtliche Beratung ist entscheidend, um unfaire Kündigungen zu erkennen und alle Optionen auszuschöpfen.
Ein befristeter Arbeitsvertrag kann nur in Ausnahmefällen vorzeitig beendet werden – etwa durch vertragliche Klauseln, außerordentliche Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Ohne klare Regelung ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten daher Verträge genau prüfen und bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einholen, um Risiken und Fehler zu vermeiden.
Massenentlassungen während der Kurzarbeit bringen doppelte Unsicherheit für Beschäftigte: Einkommensverluste durch Kurzarbeit und drohender Arbeitsplatzverlust. Obwohl Kurzarbeit eigentlich Arbeitsplätze sichern soll, können betriebsbedingte Kündigungen weiterhin möglich sein. Umso wichtiger ist es, rechtliche Rahmenbedingungen zu kennen und die eigenen Rechte konsequent wahrzunehmen und zu verteidigen.
Bei Massenentlassungen entstehen für Arbeitnehmer erhebliche Belastungen. Ein Sozialplan soll diese abfedern, indem er finanzielle Hilfen und Übergangsmaßnahmen bietet. Er ist gesetzlich geregelt und bei größeren Betrieben verpflichtend. Arbeitnehmer sollten ihre Rechte kennen, um faire Leistungen zu erhalten und sich beruflich neu zu orientieren.
Betriebsbedingte Kündigungen basieren häufig auf wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen. Sozialpläne sollen betroffene Arbeitnehmer absichern, häufig durch Abfindungen. Anspruch auf Abfindung besteht jedoch nicht automatisch. Eine rechtzeitige Prüfung, gute Verhandlungsstrategie und juristische Beratung sind entscheidend, um Kündigungsschutz wahrzunehmen und faire Entschädigungen zu erzielen. Schnelles Handeln ist wichtig.
Bei einer Kündigung nach Sozialplan mit Punktesystem sollten Arbeitnehmer die Berechnung genau prüfen. Fehlerhafte Punktevergaben, unberücksichtigte Unterhaltspflichten oder Diskriminierung können zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Betroffene sollten ihre Rechte kennen und fristgerecht Kündigungsschutzklage einreichen. Eine anwaltliche Prüfung sichert faire Chancen auf Abfindung oder Weiterbeschäftigung.

Sozialpläne schützen Arbeitnehmer bei betriebsbedingten Kündigungen, indem sie finanzielle Ausgleiche bieten. Gesetzlich vorgeschrieben ab 20 Mitarbeitern, regeln sie Abfindungen, Übergangsbeihilfen und Weiterbildungen. Der Betriebsrat verhandelt mit. Wer betroffen ist, sollte sich frühzeitig informieren, aktiv beteiligen und rechtlichen Beistand suchen, um faire Bedingungen durchzusetzen und Nachteile zu minimieren.

Kündigungen wegen Geschäftsaufgabe sind rechtlich komplex. Arbeitgeber müssen gesetzliche Fristen und den Kündigungsschutz beachten. Arbeitnehmer haben oft Anspruch auf Abfindung. Wichtig: Innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben. Eine rechtliche Beratung hilft, Fehler aufzudecken und Ansprüche zu sichern. Jetzt anwaltliche Erstberatung in Berlin anfordern.

Die Schließung eines Betriebs gilt als betriebsbedingter Kündigungsgrund. Eine Abfindung ist nicht automatisch vorgesehen, kann aber durch Kündigungsschutzklage verhandelt werden. Arbeitgeber müssen gesetzliche Vorgaben einhalten. Auch bei rechtmäßiger Kündigung lohnt sich rechtlicher Beistand, um mögliche Ansprüche geltend zu machen und eine faire Lösung zu erzielen.

Eine Schwangerschaft sollte kein Kündigungsrisiko darstellen – selbst wenn das Unternehmen schließt. Eine Kündigung ist nur mit behördlicher Zustimmung möglich und an strenge Bedingungen geknüpft. In unserem Beitrag erfahren Sie, welche Rechte Sie haben, was bei einer Betriebsschließung zu beachten ist und wie Sie sich im Ernstfall schützen können.
Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen in der Probezeit oft noch keinen vollen Kündigungsschutz. Dennoch kann eine Kündigung rechtswidrig sein, wenn sie wegen der Behinderung erfolgt. Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber davon wusste. Betroffene sollten schnell handeln, ihre Schwerbehinderung nachweisen und innerhalb von drei Wochen rechtlich gegen die Kündigung vorgehen.
Die Abfindung bei Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer variiert und ist gesetzlich nicht festgelegt. Aufgrund des besonderen Kündigungsschutzes und der Zustimmung des Integrationsamtes sind Abfindungen oft höher, meist zwischen 0,75 und 1,5 Monatsgehältern pro Jahr. Faktoren wie Betriebszugehörigkeit und Behinderungsgrad beeinflussen die Höhe.
Im deutschen Arbeitsrecht gibt es keine feste Anzahl an Abmahnungen, die vor einer Kündigung ausgesprochen werden müssen. Entscheidend ist der Einzelfall: Bei leichten Verstößen wie Unpünktlichkeit können mehrere Abmahnungen nötig sein, bei schwereren reicht oft schon eine. Besonders gravierende Pflichtverletzungen wie Diebstahl oder tätliche Angriffe ermöglichen sogar eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Wichtig ist, dass eine Abmahnung formell korrekt ist und klar vor möglichen Konsequenzen warnt. Arbeitnehmer sollten eine Abmahnung ernst nehmen und ggf. rechtlich prüfen lassen.

Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen bei einer Änderungskündigung besonderen Schutz. Eine Zustimmung des Integrationsamtes ist zwingend erforderlich. Betroffene sollten die Änderung unter Vorbehalt annehmen und Kündigungsschutzklage erheben. Arbeitgeber müssen betriebliche Gründe sorgfältig nachweisen und Alternativen prüfen. Der Artikel erklärt Rechte, Verfahren und Handlungsmöglichkeiten verständlich und praxisnah.
Ein Aufhebungsvertrag kann ohne Sperrzeit zum Arbeitslosengeld führen, wenn betriebsbedingte Gründe eindeutig dokumentiert sind und gesetzliche Kündigungsfristen eingehalten werden. Kritische Klauseln sollten vermieden werden. Fachanwälte helfen, Verträge rechtssicher zu gestalten und Sperrzeiten zu vermeiden. Eine rechtliche Prüfung ist entscheidend, um finanzielle Nachteile auszuschließen.
Wer in der Zeitarbeit gekündigt wird, sollte seine Rechte kennen. Trotz unsicherer Lage gilt voller Kündigungsschutz. Viele Kündigungen scheitern an Formfehlern oder unzureichender Begründung. Wichtig: Innerhalb von drei Wochen handeln! Unsere Fachanwälte prüfen Ihre Chancen auf Kündigungsschutz oder Abfindung – kompetent, schnell und zuverlässig.
Nach der Elternzeit gekündigt worden? Mit fachkundiger anwaltlicher Unterstützung haben Sie gute Chancen, gegen eine ungerechtfertigte Kündigung vorzugehen. Wichtig ist vor allem, die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage einzuhalten. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung – von der rechtlichen Prüfung über die Klageerhebung bis hin zur Verhandlung einer angemessenen Abfindung.
Viele Arbeitnehmer glauben, dass sie nach langer Betriebszugehörigkeit automatisch Anspruch auf eine Abfindung haben. Doch das stimmt nicht. Eine Abfindung ist rechtlich nicht garantiert, sondern abhängig von individuellen Vereinbarungen oder besonderen Umständen. Die Dauer der Betriebszugehörigkeit beeinflusst jedoch maßgeblich die Höhe einer möglichen Abfindung bei einer einvernehmlichen Lösung.
Nach 30 Jahren im Unternehmen gekündigt? Das ist zwar möglich, aber die Hürden für den Arbeitgeber sind hoch. Erfahren Sie, welche Schutzrechte Sie haben, wie Sie sich gegen eine Kündigung wehren können und warum schnelles Handeln entscheidend ist. Jetzt rechtliche Optionen prüfen und Chancen auf eine Abfindung sichern!
Eine fristlose Kündigung trifft oft unerwartet und bringt viele Fragen mit sich: Ist die Kündigung überhaupt wirksam? Welche Schritte sind jetzt entscheidend? Erfahren Sie, welche Rechte Sie haben, welche Fristen gelten und wie ein Fachanwalt Ihnen helfen kann, Ihre Chancen bestmöglich zu nutzen. Jetzt informieren!
Wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wird, sollten Sie nicht übereilt unterschreiben. Arbeitgeber setzen oft auf Druck und Überraschungseffekte – doch es gibt viele Verhandlungsmöglichkeiten. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Abfindung optimieren, Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld vermeiden und Ihre Rechte schützen. Jetzt rechtliche Unterstützung sichern!
Achtung vor versteckten Fallstricken! Eine Abgeltungsklausel im Aufhebungsvertrag kann Sie unbewusst um wertvolle Ansprüche bringen – besonders, wenn Ihr Arbeitsverhältnis noch läuft. Worauf Sie achten sollten, um finanzielle Einbußen zu vermeiden, und wie Sie Ihre Rechte sichern, erfahren Sie hier. Jetzt informieren und rechtzeitig absichern!
Kündigung wegen Krankheit in der Probezeit? Viele Arbeitnehmer sind unsicher, ob das rechtens ist. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht klärt auf und zeigt Ihnen, welche Rechte Sie haben. Erfahren Sie, wie Sie sich im Fall der Fälle verhalten und welche Sofortmaßnahmen Sie ergreifen sollten. Jetzt informieren!
Droht Ihnen eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach einem Aufhebungsvertrag? Das muss nicht sein! Erfahren Sie, wie Sie Sperrzeiten vermeiden und Ihre Ansprüche sichern können. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Ausnahmen und wie Sie Ihren Vertrag sperrzeitunschädlich gestalten. Jetzt informieren und rechtliche Beratung sichern!
Fristlose Kündigung trotz Krankschreibung? Das ist ein komplexes Thema im Arbeitsrecht. Dieser Beitrag erklärt, wann eine solche Kündigung rechtens ist und welche Rechte Sie als Arbeitnehmer haben. Wir geben Ihnen Tipps zum richtigen Verhalten nach Erhalt einer fristlosen Kündigung und zeigen auf, wie Sie sich effektiv zur Wehr setzen können.
Hält Ihr Chef nach der Kündigung Ihren Lohn zurück? Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann existenzielle Probleme verursachen. Erfahren Sie, wie Sie Ihre ausstehenden Gehaltsansprüche durchsetzen und was Sie bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers tun können. Wir zeigen Ihnen die rechtlichen Grundlagen und Ihre Möglichkeiten.
Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument für Ihre berufliche Zukunft. Fehlerhafte Formulierungen können Ihre Karrierechancen erheblich beeinträchtigen. Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmer kennen und durchsetzen können und wie Sie sich vor negativen Bewertungen schützen.
Einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, kann eine einschneidende Entscheidung sein. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und handeln Sie überlegt. Wir erklären, warum eine anwaltliche Prüfung unverzichtbar ist und worauf Sie besonders achten sollten. So vermeiden Sie Nachteile und sichern sich Ihre Ansprüche.
Erfahren Sie, wie Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer von rechtssicheren Homeoffice-Vereinbarungen profitieren. Wir zeigen Ihnen die rechtlichen Grundlagen und Kernaspekte, die Sie bei der Gestaltung einer Homeoffice-Vereinbarung beachten müssen. So vermeiden Sie kostspielige Fehler und schaffen eine Win-Win-Situation für beide Seiten.

Die rechtliche Behandlung von Führungskräften erfordert besondere rechtliche Expertise und Fingerspitzengefühl. Wir haben uns als Fachanwalt für Arbeitsrecht auf die komplexen Anforderungen im Bereich des Arbeitsrechts spezialisiert und vertritt vor allem Angestellte, insbesondere auch Führungskräfte bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Im Gegensatz zu regulären Arbeitnehmern genießen Geschäftsführer keinen allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Dies liegt in ihrer besonderen Organstellung und dem damit verbundenen Vertrauensverhältnis zur Gesellschaft begründet. Die Beendigung des Geschäftsführerverhältnisses erfolgt dabei typischerweise in zwei Schritten: Zunächst die Abberufung als Geschäftsführer gemäß § 38 GmbHG, die jederzeit ohne wichtigen Grund möglich ist, und anschließend die Kündigung des Anstellungsvertrags, für die die vertraglichen Vereinbarungen maßgeblich sind.

Eine Kündigung trifft Führungskräfte in mehrfacher Hinsicht härter als andere Arbeitnehmer. Neben dem Verlust der Position steht oft die gesamte berufliche Reputation auf dem Spiel. Die exponierte Stellung im Unternehmen, komplexe Vergütungsstrukturen mit Boni und Aktienoptionen sowie weitreichende Wettbewerbsverbote erfordern eine besonders sorgfältige rechtliche und strategische Herangehensweise. Die Erfahrung zeigt: Je früher sich Führungskräfte professionelle Unterstützung sichern, desto besser sind die Chancen auf eine vorteilhafte Verhandlungslösung.
Die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers unterliegt strengen rechtlichen Voraussetzungen. Das Sozialgesetzbuch IX sieht einen besonderen Kündigungsschutz vor, der die Zustimmung des Integrationsamts zwingend erforderlich macht. Dieser Schutz gilt jedoch nicht automatisch – der Arbeitgeber muss von der Schwerbehinderung wissen oder der Arbeitnehmer muss diese spätestens drei Wochen nach Zugang der Kündigung mitteilen. Das Integrationsamt prüft jeden Fall individuell und wägt die Interessen beider Seiten sorgfältig ab. Dabei werden auch mögliche Alternativen zur Kündigung wie Arbeitsplatzanpassungen oder eine Versetzung geprüft. Eine ohne Zustimmung des Integrationsamts ausgesprochene Kündigung ist unwirksam, selbst wenn sie aus betrieblichen oder verhaltensbedingten Gründen erfolgt.
Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot bleibt grundsätzlich auch nach einer Kündigung bestehen – allerdings mit wichtigen Ausnahmen, die Sie kennen sollten.
Entscheidend ist dabei vor allem die Frage: Mit welcher Abfindungshöhe ist zu rechnen? Eine häufig genutzte Faustregel zur Berechnung der Abfindung ist die sogenannte “Abfindungsformel”: Hier wird für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit ein halbes Bruttomonatsgehalt angesetzt. Diese Formel dient jedoch nur als grober Richtwert – die tatsächliche Höhe kann deutlich davon abweichen.
Von Bedeutung ist vor allem die Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Fristen: Diese Kündigungsfristen gelten. Das Arbeitsverhältnis und damit auch die Pflicht zur Gehaltszahlung enden nicht automatisch mit Erhalt der Kündigung. Ihr Arbeitgeber muss das Gehalt bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses zahlen – also bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zum vereinbarten Beendigungszeitpunkt im Aufhebungsvertrag. Dies gilt auch dann, wenn Sie von der Arbeit freigestellt wurden. Eine einseitige Freistellung unter Anrechnung von Urlaubsansprüchen ist nur möglich, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.
In einer Zeit, in der die finanzielle Unsicherheit wächst und die Arbeitsmärkte sich ständig verändern, gewinnt finanzielle Bildung im beruflichen Umfeld zunehmend an Bedeutung. Viele Arbeitnehmer denken bei Arbeitsrecht zuerst
Bei Gehaltserhöhungen muss der Arbeitgeber grundsätzlich auf Gleichbehandlung achten. Zwar steht nicht jedem Kollegen dasselbe zu. Rein willkürliche Unterscheidungen sind aber meist unzulässig. Wir erklären, ob Sie Gehaltserhöhungen oder Sonderzahlungen
Weniger Arbeit bedeutet nicht weniger Kündigungsschutz. Als Arbeitnehmer in Teilzeit genießen Sie den gleichen gesetzlichen Schutz wie Ihre Kollegen in Vollzeit. Das gilt sogar, wenn Sie lediglich auf 450-Euro-Basis angestellt
Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten hat sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt. Auch bei Teilzeit führen Überstunden oft zu Streit. Hier erfahren Sie, wann Sie als Teilzeitmitarbeiter Überstunden verweigern können,
Mit einer fristlosen Kündigung beendet der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis von einem Tag auf den anderen. Wir erklären Ihnen, wann Sie nach einer fristlosen Kündigung eine Abfindung verlangen können und wie
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