Gleichbehandlung von Mitarbeitern bei der Gehaltserhöhung
Bei Gehaltserhöhungen muss der Arbeitgeber grundsätzlich auf Gleichbehandlung achten. Zwar steht nicht jedem Kollegen dasselbe zu. Rein willkürliche Unterscheidungen sind aber meist unzulässig. Wir erklären, ob Sie Gehaltserhöhungen oder Sonderzahlungen