Muss fristlose Kündigung begründet werden?
Eine fristlose Kündigung muss auf Verlangen unverzüglich schriftlich begründet werden. Nur so können Betroffene prüfen, ob ein wichtiger Grund vorliegt und fristgerecht Klage erheben. Fehlt die Begründung oder erfolgt sie verspätet, erschwert dies die Rechtsverfolgung erheblich und kann ein starkes Indiz für die Unwirksamkeit der Kündigung sein.





























