Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Schultz

Rechtsanwalt Björn Schultz ist ein erfahrener Experte des Arbeitsrechts. Er berät Arbeitnehmer in allen Fragen rund um das Recht am Arbeitsplatz. Sein Schwerpunkt liegt auf den Themen Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindung.
Herr Schultz führt den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“. Dieser belegt besondere theoretische und praktische Kenntnisse im Arbeitsrecht. Herr Schultz erwarb ihn 2017. Er ist zudem zertifizierter Berater für leitende Angestellte/Führungskräfte (VDAA e.V.). Schon während seines Referendariats war er für unsere Kanzlei im Arbeitsrecht tätig.
Rechtsanwalt Schultz vertritt ausschließlich Arbeitnehmer und kennt die Interessen seiner Mandanten genau. Er ist ein erfahrener Verhandler: In unzähligen Verfahren hat er Abfindungen erzielt oder ein günstiges Urteil bewirkt.

Herr Schultz ist an jedem unserer Standorte für Sie erreichbar.

Qualifikationen: 
  • Anwalt für Arbeitsrecht seit über 10 Jahren
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht 
  • Zertifizierter Berater für leitende Angestellte/Führungskräfte (VDAA e.V.)
  • Exzellenter Jurist mit Prädikatsstaatsexamen
Was bedeutet „Fachanwalt für Arbeitsrecht“?
Ein Fachanwalt kann sie auf besonders hohem Niveau beraten.
Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die Rechtsanwaltskammer verliehen. Maßgeblich ist die Fachanwaltsordnung (FAO). Diese verlangt besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen im jeweiligen Fachgebiet, die erheblich das durchschnittliche Maß eines Anwalts überschreiten.
Der Titel wird erst nach Absolvieren eines Lehrgangs, diverser Prüfungen und der erfolgreichen Bearbeitung zahlreicher Fälle verliehen. Außerdem muss der Fachanwalt nachweisen, dass er sich regelmäßig fortbildet.
Was ist ein zertifizierter Berater (VDAA e.V.)?
Ausgehend von dem Bewusstsein, dass in der Bevölkerung eine gestiegene Nachfrage nach spezialisierter Beratung besteht und die Ratsuchenden heutzutage vermehrt davon ausgehen, dass man bestimmte oder besondere Qualifizierungen eines Beraters auch nach außen hin erkennen kann, hat der Vorstand des VDAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. beschlossen, Rechtsanwälten die Möglichkeit zu gewähren, nach Vorliegen bestimmter besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse die o.g. Titel zu erwerben.

u „Zertifizierten Beratern/- innen (VDAA e. V.)“ können Personen ernannt werden, die als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind. Die Verleihung des Titels setzt einen entsprechenden Antrag und das Vorliegen besonderer theoretischer und praktischer Erfahrungen auf dem vorgenannten Gebiet voraus, die den nachfolgenden Richtlinien entnommen werden können: http://www.vdaa.de/vdaa-zertifizierungen/