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Kündigung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit wegen Krankheit
Nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit ist eine Kündigung wegen Krankheit zwar möglich, aber nur unter strengen Voraussetzungen. Arbeitgeber müssen eine negative Gesundheitsprognose, erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen und eine umfassende Interessenabwägung nachweisen. Betroffene sollten die Drei-Wochen-Frist beachten und ihre Kündigung rechtlich prüfen lassen.
Im Urlaub gekündigt worden
Eine Kündigung im Urlaub ist grundsätzlich zulässig und wird mit Zugang im Briefkasten wirksam – auch ohne Kenntnisnahme. Die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage beginnt sofort. Prüfen Sie die Kündigung umgehend auf formelle Fehler und holen Sie frühzeitig anwaltliche Beratung ein, um Ihre Rechte zu sichern.
Ich bin gekündigt worden – was nun?
Nach einer Kündigung ist schnelles Handeln entscheidend. Innerhalb von drei Wochen muss Kündigungsschutzklage erhoben werden, sonst gilt die Kündigung als wirksam. Nicht jede Kündigung ist rechtmäßig. Lassen Sie die Kündigung prüfen, melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit und sichern Sie frühzeitig Ihre Ansprüche.

Kündigungsschutzklage bei fristloser Kündigung
Eine Kündigungsschutzklage ist bei fristloser Kündigung das wichtigste Mittel zur Rechtsverteidigung. Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden. Da die Anforderungen an eine fristlose Kündigung sehr hoch sind, bestehen oft gute Chancen auf Unwirksamkeit oder eine Abfindung.
Unentschuldigtes Fehlen: Fristlose Kündigung ohne Abmahnung
Eine fristlose Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens ist nur in Ausnahmefällen ohne vorherige Abmahnung zulässig. Entscheidend sind die Schwere des Pflichtverstoßes und eine sorgfältige Interessenabwägung. Betroffene sollten die Drei-Wochen-Frist beachten und frühzeitig rechtliche Beratung einholen, um ihre Ansprüche zu sichern.
Außerordentliche Kündigung befristeter Arbeitsvertrag
Eine außerordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Sie setzt einen wichtigen Grund nach § 626 BGB voraus und muss fristgerecht erfolgen. Betroffene Arbeitnehmer sollten ihre Rechte prüfen, Fristen beachten und frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit
Die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit beträgt gesetzlich zwei Wochen und gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Trotz der kurzen Frist sind strenge Formvorschriften einzuhalten. Zudem greift auch während der Probezeit besonderer Kündigungsschutz, etwa für Schwangere oder Schwerbehinderte. Fehler können zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.
Muss fristlose Kündigung begründet werden?
Eine fristlose Kündigung muss auf Verlangen unverzüglich schriftlich begründet werden. Nur so können Betroffene prüfen, ob ein wichtiger Grund vorliegt und fristgerecht Klage erheben. Fehlt die Begründung oder erfolgt sie verspätet, erschwert dies die Rechtsverfolgung erheblich und kann ein starkes Indiz für die Unwirksamkeit der Kündigung sein.
Betriebsbedingte Kündigung trotz Neueinstellung
Eine betriebsbedingte Kündigung trotz zeitnaher Neueinstellung wirkt oft widersprüchlich und kann auf eine vorgeschobene Begründung hindeuten. Entscheidend ist, ob die neue Stelle vergleichbar ist und eine Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre. Arbeitgeber müssen dies detailliert darlegen. Betroffene sollten Fristen wahren, Neueinstellungen dokumentieren und schnell rechtlichen Rat einholen.
