Schwanger in der Probezeit – voller Kündigungsschutz
ARBEITSRECHT Schwanger in der Probezeit – voller Kündigungsschutz Auch wenn Sie sich noch in der Probezeit befinden, genießen Sie als Schwangere umfassenden Kündigungsschutz. Sie haben dadurch einen deutlichen Vorteil gegenüber anderen Arbeitnehmern, die der Arbeitgeber