Unsere Kosten sind kein Geheimnis

Gebühren

Unsere Mandanten sollen genau wissen, wofür und wie viel sie zahlen.

Deshalb werden zu erwartende Kosten bereits im Erstgespräch konkret von uns genannt. Für das erste Gespräch mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht berechnen wir 59,90 €.

Wenn Sie für unsere Tätigkeit rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten. Bringen Sie dafür bitte Ihre Versicherungsunterlagen zum Erstgespräch mit.

Wir kümmern uns um die Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung. Sie tragen nur Ihre Selbstbeteiligung.

Wenn Ihr Einkommen und Vermögen unterhalb bestimmter Grenzen liegt, können Sie Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen. Dann übernimmt der Staat die Kosten für Ihren Anwalt und das Gericht.

Wie können wir Sie unterstützen?

Kündigung wenn ja, wann haben Sie die Kündigung erhalten? Innerhalb von 3 Wochen müssen Sie Klage erhoben haben – Berechnung der Klagefrist

Hier haben Sie Raum für eine Nachricht/Beschreibung der Angelegenheit

Sie haben hier die Möglichkeit Dokumente hochzuladen, falls Sie es wünschen.nnn

Maximale Größe 10MB

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