Unsere Kosten sind kein Geheimnis
Verzichten Sie nicht auf unabhängige anwaltliche Beratung. Das kann für Sie sehr teuer werden. Lassen Sie sich beraten!
Wenn Sie für meine Tätigkeit rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten. Bringen Sie Ihre Versicherungsunterlagen zum Erstgespräch mit.
Die Kostenübernahme bei Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir. Sie tragen nur Ihre Selbstbeteiligung.
Wenn Ihr Einkommen und Vermögen unterhalb bestimmter Grenzen liegt, können Sie Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen. Dann übernimmt der Staat die Kosten für Ihren Anwalt und das Gericht.
Unsere Mandanten sollen genau wissen, wofür und wie viel sie zahlen.
Deshalb werden zu erwartende Kosten bereits im Erstgespräch konkret von uns genannt. Für das erste Gespräch, mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht berechnen wir 59,90 €
So finden Sie uns… Standorte