Anwalt Abfindung Berlin — Wir setzen Ihre Ansprüche durch

Dr. Hartmut Breuer

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Über 25 Jahre Erfahrung

Abfindung in Berlin: Was Sie als Arbeit­nehmer wissen müssen

Als Anwalt für Abfindungen in Berlin wissen wir: Kaum ein Thema beschäftigt Arbeitnehmer nach einer Kündigung so sehr wie die Frage, ob und in welcher Höhe eine Abfindung möglich ist. Die gute Nachricht vorweg — selbst wenn Sie kein gesetzliches Recht auf Abfindung haben, ist eine solche in der Praxis häufig verhandelbar. Denn für viele Arbeitgeber ist eine einvernehmliche Trennung gegen Zahlung einer Abfindung günstiger als ein langwieriger Rechtsstreit.

Das deutsche Arbeitsrecht kennt keinen allgemeinen Anspruch auf Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es gibt aber mehrere gesetzlich geregelte Konstellationen, in denen ein Anspruch besteht oder eine Abfindung typischerweise Teil des Ergebnisses ist. Welche davon für Ihre Situation relevant ist, klären wir mit Ihnen in der Erstberatung.

Ein zentraler Hebel ist dabei die Kündigungsschutzklage. Wer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage vor dem Arbeitsgericht erhebt, verschafft sich eine erheblich stärkere Verhandlungsposition — auch wenn das Ziel am Ende nicht die Rückkehr an den Arbeitsplatz ist, sondern eine möglichst hohe Abfindung.

Welche gesetzlichen Abfindungsansprüche gibt es?

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sieht zwei zentrale Situationen vor, in denen ein gesetzlicher Abfindungsanspruch entsteht.

Abfindung nach § 1a KSchG — Betriebs­bedingte Kündigung ohne Klage

Kündigt der Arbeitgeber betriebsbedingt und weist er im Kündigungsschreiben ausdrücklich darauf hin, dass der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist eine Abfindung verlangen kann, entsteht nach § 1a Abs. 1 KSchG ein gesetzlicher Anspruch. Der Haken: Wer die Klagefrist verstreichen lässt, verliert seine Verhandlungsmacht für eine möglicherweise deutlich höhere Abfindung. Deshalb empfehlen wir, auch bei einem Abfindungsangebot nach § 1a KSchG zunächst rechtliche Beratung einzuholen.

Abfindung nach §§ 9, 10 KSchG — Gerichtliche Auflösung nach Kündigungs­schutz­klage

Hat das Arbeitsgericht festgestellt, dass eine Kündigung unwirksam war, das Arbeitsverhältnis aber für den Arbeitnehmer nicht mehr zumutbar fortzuführen ist, kann das Gericht auf Antrag das Arbeitsverhältnis auflösen und eine angemessene Abfindung zusprechen. Die Höhe richtet sich nach § 10 KSchG.

Abfindung im Aufhebungs­vertrag und Sozialplan

Neben den gesetzlichen Ansprüchen gibt es die sehr häufige Praxis des frei verhandelten Aufhebungsvertrags. Hier ist die Höhe der Abfindung grundsätzlich Verhandlungssache — und damit entscheidet die Qualität der rechtlichen Beratung erheblich über das Ergebnis.

Unsere Kanzlei in Berlin: Vier Standorte, ein Team

Das Arbeitsgericht Berlin ist für uns vertrautes Terrain. Als Anwälte, die im Arbeitsrecht tätig sind, kennen wir die Besonderheiten arbeitsrechtlicher Verfahren in Berlin — von der Güteverhandlung bis zur Kammerverhandlung. Gerade bei Abfindungsverhandlungen kommt es auf Erfahrung und taktisches Geschick an: Viele Verfahren enden noch im Gütetermin mit einem Vergleich, der für unsere Mandanten ein deutlich besseres Ergebnis bringt als das ursprüngliche Arbeitgeberangebot.

Wir sind telefonisch erreichbar oder per E-Mail.

In unserer Kanzlei prüfen wir Ihre Abfindungsansprüche konkret und individuell.

Was bestimmt die Höhe Ihrer Abfindung?

Die Höhe der tatsächlich erzielten Abfindung hängt bei verhandelten Einigungen von mehreren Faktoren ab. Die sogenannte Faustformel — ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr — ist dabei ein Ausgangspunkt, aber keinesfalls das letzte Wort.

Folgende Faktoren beeinflussen das Verhandlungsergebnis in der Praxis:

  • Betriebszugehörigkeit und Alter: Je länger das Arbeitsverhältnis besteht und je älter der Arbeitnehmer, desto schwieriger ist die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz — ein Umstand, den erfahrene Arbeitsrechtler in der Verhandlung nutzen.
  • Stärke des Kündigungsschutzes: Wenn die Kündigung formale Schwächen hat oder der Kündigungsgrund angreifbar ist, steigt die Verhandlungsmacht erheblich.
  • Betriebsgröße und wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers: In wirtschaftlich starken Unternehmen sind höhere Abfindungen realistisch.
  • Unterhaltspflichten: Kinder und weitere Unterhaltspflichten sind Argumente, die in Verhandlungen und bei Gerichtsentscheidungen berücksichtigt werden können.
  • Dauer bis zur Rente: Für ältere Arbeitnehmer mit kurzer verbleibender Beschäftigungszeit kann die Abfindung faktisch eine Überbrückung bis zur Rente darstellen — ein Argument, das die Höhe beeinflusst.

Für Führungskräfte und leitende Angestellte kommen weitere Aspekte hinzu: Boni, variable Vergütungsbestandteile, Firmenwagen, betriebliche Altersvorsorge und Wettbewerbsverbote müssen bei der Verhandlung mitgedacht werden.

Häufige Fragen zur Abfindung in Berlin

Habe ich automatisch Anspruch auf eine Abfindung, wenn ich gekündigt werde?

Nein. Das deutsche Arbeitsrecht kennt keinen allgemeinen Abfindungsanspruch bei Kündigung. Ein gesetzlicher Anspruch entsteht nur in bestimmten Situationen, etwa bei einer betriebsbedingten Kündigung mit ausdrücklichem Abfindungsangebot nach § 1a KSchG oder wenn das Arbeitsgericht das Arbeitsverhältnis nach §§ 9, 10 KSchG auflöst. In der Praxis werden Abfindungen aber oft im Rahmen von Verhandlungen oder Vergleichen erzielt.

Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?

Die Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Diese Frist ist zwingend — wer sie versäumt, verliert seinen Kündigungsschutz. Wenden Sie sich deshalb so früh wie möglich an uns.

Lohnt sich eine Kündigungs­schutz­klage, wenn ich gar nicht zurück will?

Ja, häufig. Eine Kündigungsschutzklage ist nicht zwingend darauf ausgerichtet, den Arbeitsplatz zu behalten. Sie verbessert in vielen Fällen erheblich die Verhandlungsposition für eine höhere Abfindung. Viele Verfahren enden bereits im Gütetermin mit einem Vergleich, der deutlich mehr bringt als das ursprüngliche Angebot des Arbeitgebers.

Was ist die Faust­formel bei der Abfindungs­berechnung?

Ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit gilt als Ausgangspunkt. Diese Faustformel ist aber kein Maßstab, an den sich der Arbeitgeber halten muss — tatsächlich erzielte Abfindungen können je nach Verhandlungsgeschick und Stärke der rechtlichen Position erheblich höher ausfallen.

Ist die Abfindung höher, wenn ich lange im Betrieb war?

Die Betriebszugehörigkeit ist ein wesentlicher Faktor, sowohl bei der gesetzlichen Berechnung als auch in Verhandlungen. Hinzu kommen das Alter, Unterhaltspflichten und die Stärke des Kündigungsschutzes.

Was gilt für Führungs­kräfte bei der Abfindung?

Für leitende Angestellte gelten einige Besonderheiten — unter anderem beim Kündigungsschutz und bei der Verhandlung von Abfindungen, die auch variable Vergütungsbestandteile, Boni und weitere Leistungen umfassen können.

Was ist ein Aufhebungs­vertrag und wann lohnt er sich?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Abfindungshöhe ist frei verhandelbar. Wichtig: Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag, ohne ihn zuvor anwaltlich prüfen zu lassen — einmal unterschrieben, ist eine Rücknahme kaum möglich. Zudem kann ein Aufhebungsvertrag zu einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld führen.

Muss ich beim Arbeits­gericht in Berlin erscheinen?

In der Regel ja, jedenfalls im Gütetermin. Wir bereiten Sie darauf vor und begleiten Sie. Viele Fälle werden bereits im Gütetermin durch einen Vergleich beendet.

Was kostet eine anwalt­liche Beratung zur Abfindung?

Die anwaltliche Vergütung richtet sich im Grundsatz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und ist vom Gegenstandswert abhängig. Wir bieten eine Erstberatung an — so können Sie sich zunächst einen Überblick über Ihre Situation und Ihre Möglichkeiten verschaffen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.