Ihr Anwalt für Kündigungs-schutzklagen in Berlin
Ihre Kündigung muss nicht das letzte Wort sein - Wir kämpfen für Ihre Rechte als Arbeitnehmer
Kostenlose Ersteinschätzung für Arbeitnehmer bei Kündigungen
Vielzahl an erfolgreichen Verfahrensabschlüssen
Persönlicher Ansprechpartner von Anfang bis Ende
Ihr Experte bei ungerechtfertigter Kündigung
Haben Sie gerade eine Kündigung erhalten und fühlen sich davon überrumpelt? Fragen Sie sich, ob diese Kündigung überhaupt rechtens ist?
Eine Kündigung stellt Ihr Leben von einem Tag auf den anderen auf den Kopf. Plötzlich steht nicht nur Ihr Arbeitsplatz auf dem Spiel, sondern auch Ihre finanzielle Sicherheit und die berufliche Zukunft. Wir verstehen Ihre Sorgen und Ängste in dieser schwierigen Situation. Als Arbeitsrechtskanzlei in Berlin stehen wir seit Jahren an der Seite von Arbeitnehmern wie Ihnen.
Besonders wichtig: Handeln Sie schnell! Sie haben nur drei Wochen Zeit, um gegen die Kündigung vorzugehen. Je früher Sie sich professionelle Unterstützung holen, desto besser sind Ihre Chancen. Mit unserer Expertise im Kündigungsschutzrecht prüfen wir umgehend die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung und entwickeln die optimale Strategie für Ihren Fall.
Ihr Experte bei ungerechtfertigter Kündigung
Haben Sie gerade eine Kündigung erhalten und fühlen sich davon überrumpelt? Fragen Sie sich, ob diese Kündigung überhaupt rechtens ist?
Eine Kündigung stellt Ihr Leben von einem Tag auf den anderen auf den Kopf. Plötzlich steht nicht nur Ihr Arbeitsplatz auf dem Spiel, sondern auch Ihre finanzielle Sicherheit und die berufliche Zukunft. Wir verstehen Ihre Sorgen und Ängste in dieser schwierigen Situation. Als Arbeitsrechtskanzlei in Berlin stehen wir seit Jahren an der Seite von Arbeitnehmern wie Ihnen.
Besonders wichtig: Handeln Sie schnell! Sie haben nur drei Wochen Zeit, um gegen die Kündigung vorzugehen. Je früher Sie sich professionelle Unterstützung holen, desto besser sind Ihre Chancen. Mit unserer Expertise im Kündigungsschutzrecht prüfen wir umgehend die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung und entwickeln die optimale Strategie für Ihren Fall.
Unsere Leistungen im Kündigungsschutzrecht
- Prüfung der Kündigungsschreiben
- Einreichung der Kündigungsschutzklage
- Vertretung vor dem Arbeitsgericht
- Verhandlung von Abfindungen
- Prüfung von Aufhebungsverträgen
- Durchsetzung von Weiterbeschäftigungsansprüchen
- Erstellung und Prüfung von Arbeitszeugnissen
Kostenlose Ersteinschätzung
Fachanwälte Arbeitsrecht
24 Stunden Termin
Transparente Kosten
Jahrelange Erfahrung
Persönliche Betreuung
Kompetente Unterstützung in allen Bereichen des Kündigungsschutzes
Prüfung der Kündigungsschreiben
Die sorgfältige Analyse Ihres Kündigungsschreibens ist der erste wichtige Schritt. Wir prüfen alle formellen und inhaltlichen Aspekte auf ihre Rechtmäßigkeit. Häufig lassen sich bereits hier entscheidende Schwachstellen identifizieren, die die Kündigung unwirksam machen können. Besonders achten wir auf die Einhaltung von Fristen, die korrekte Sozialauswahl und die Begründung der Kündigung.
Einreichung der Kündigungsschutzklage
Innerhalb der wichtigen Drei-Wochen-Frist reichen wir für Sie eine fundierte Kündigungsschutzklage ein. Wir formulieren alle notwendigen Schriftsätze und sorgen für die fristgerechte Einreichung beim zuständigen Arbeitsgericht. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Aspekte Ihres individuellen Falls.
Vertretung vor dem Arbeitsgericht
Mit unserer langjährigen Erfahrung vor den Berliner Arbeitsgerichten vertreten wir Ihre Interessen souverän und zielorientiert. Wir bereiten Sie optimal auf die Güteverhandlung und eventuelle weitere Termine vor. Dabei behalten wir stets das für Sie bestmögliche Ergebnis im Blick.
Verhandlung von Abfindungen
Sollte sich der Erhalt Ihres Arbeitsplatzes als nicht möglich oder nicht sinnvoll erweisen, verhandeln wir für Sie eine angemessene Abfindung. Durch unsere umfangreiche Erfahrung wissen wir genau, welche Abfindungshöhe in Ihrer Situation realistisch und durchsetzbar ist.
Prüfung von Aufhebungsverträgen
Wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wird, analysieren wir diesen sorgfältig auf versteckte Nachteile. Wir beraten Sie umfassend zu allen Konsequenzen und verhandeln bei Bedarf bessere Konditionen für Sie.
Durchsetzung von Weiterbeschäftigungsansprüchen
Während eines laufenden Kündigungsschutzprozesses setzen wir uns dafür ein, dass Sie weiterbeschäftigt werden. Dies ist besonders wichtig, um Ihren Arbeitsplatz und Ihr Einkommen zu sichern.
Erstellung und Prüfung von Arbeitszeugnissen
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist für Ihre berufliche Zukunft von großer Bedeutung. Wir prüfen Ihr Zeugnis auf versteckte Negativformulierungen und setzen eine faire Beurteilung Ihrer Leistungen durch.
Ihre Meinung zählt
Ich war sehr zufrieden mit den Leistungen…
Ich war sehr zufrieden mit den Leistungen der Anwälte Dr. Breuer! Wir haben unsere Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen können . Vielen Dank.
Alex Walter
Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt …
Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen.
Maximilian Sommer
Teilzeit-Arbeitsrechtsstreit…
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Breuer hat mich in einem Teilzeit-Arbeitsrechtsstreit gegen meinen Arbeitgeber vertreten. Die Klage vor dem Arbeitsgericht Berlin wurde gewonnen.
VON N.A.
Menschlich und fachlich top, super nett und engagiert.…
Menschlich und fachlich top, super nett und engagiert.
Renate Loewe
So arbeiten wir für Sie
Kostenlose Ersteinschätzung für Arbeitnehmer bei Kündigungen
- Kontaktieren Sie uns
- Wir prüfen sofort die Dringlichkeit Ihres Falls
- Erste Handlungsempfehlungen
Persönliche Beratung
- Ausführliche Analyse Ihrer Situation
- Entwicklung einer maßgeschneiderten Strategie
- Transparente Besprechung aller Optionen
Aktive Vertretung
- Durchsetzung Ihrer Rechte
- Verhandlung mit der Gegenseite
- Vertretung vor dem Arbeitsgericht
Ihr starker Partner im Arbeitsrecht
Die Kanzlei Dr. Breuer
Unsere Kanzlei steht seit Jahren für exzellente arbeitsrechtliche Expertise in Berlin. Wir haben uns bewusst auf die Vertretung von Arbeitnehmern bei Kündigungsschutzklagen spezialisiert.
Unser erfahrenes Team beschäftigt sich täglich mit den Tücken des Kündigungsschutzrechts. Wir kennen die Berliner Arbeitsgerichtsbarkeit wie unsere Westentasche und wissen genau, worauf es bei der Durchsetzung Ihrer Rechte ankommt. In einer Vielzahl unserer Fälle erreichen wir für unsere Mandanten entweder den Erhalt des Arbeitsplatzes oder eine angemessene Abfindung.
Was uns besonders auszeichnet, ist unsere Kombination aus juristischer Expertise und menschlicher Betreuung. Wir verstehen, dass eine Kündigung auch emotional sehr belastend ist. Mit unserem eingespielten Netzwerk in der Berliner Arbeitsgerichtsbarkeit können wir Ihre Interessen optimal vertreten. Dabei setzen wir auf schnelle Reaktionszeiten und eine transparente Kommunikation.
Ihr starker Partner im Arbeitsrecht
Die Kanzlei Dr. Breuer
Unsere Kanzlei steht seit Jahren für exzellente arbeitsrechtliche Expertise in Berlin. Wir haben uns bewusst auf die Vertretung von Arbeitnehmern bei Kündigungsschutzklagen spezialisiert.
Unser erfahrenes Team beschäftigt sich täglich mit den Tücken des Kündigungsschutzrechts. Wir kennen die Berliner Arbeitsgerichtsbarkeit wie unsere Westentasche und wissen genau, worauf es bei der Durchsetzung Ihrer Rechte ankommt. In einer Vielzahl unserer Fälle erreichen wir für unsere Mandanten entweder den Erhalt des Arbeitsplatzes oder eine angemessene Abfindung.
Was uns besonders auszeichnet, ist unsere Kombination aus juristischer Expertise und menschlicher Betreuung. Wir verstehen, dass eine Kündigung auch emotional sehr belastend ist. Mit unserem eingespielten Netzwerk in der Berliner Arbeitsgerichtsbarkeit können wir Ihre Interessen optimal vertreten. Dabei setzen wir auf schnelle Reaktionszeiten und eine transparente Kommunikation.
Kompetente Unterstützung in allen Bereichen des Kündigungsschutzes
Sie müssen innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Diese Frist ist sehr strikt – wird sie versäumt, ist die Kündigung in der Regel wirksam, auch wenn sie eigentlich rechtswidrig war.
Die Dauer variiert je nach Fall. Oft gibt es bereits beim ersten Gerichtstermin (Gütetermin) eine Einigung. Kommt es zu weiteren Verhandlungen
Grundsätzlich besteht Ihre Arbeitspflicht während des Verfahrens weiter. Wenn Sie freigestellt wurden, sollten Sie sich dennoch arbeitsfähig zur Verfügung halten. Wir beraten Sie dazu, wie Sie sich in dieser Situation am besten verhalten.
Bei bestehender Rechtsschutzversicherung übernimmt diese in der Regel die Kosten des Verfahrens. Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit der Versicherung und klären vorab die Kostenübernahme. Bringen Sie einfach Ihre Versicherungsunterlagen zum ersten Gespräch mit.
Ja, auch bei einer rechtmäßigen Kündigung können wir oft eine Abfindung aushandeln. Viele Arbeitgeber sind an einer schnellen, einvernehmlichen Lösung interessiert und bieten dafür Abfindungszahlungen an. Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Die Erfolgschancen hängen vom Einzelfall ab. In einer Vielzahl unserer Fälle erreichen wir entweder den Erhalt des Arbeitsplatzes oder eine angemessene Abfindung. Im ersten Beratungsgespräch können wir Ihre individuellen Chancen genau einschätzen.
Nach Ablauf der 3-Wochen-Frist ist eine Kündigungsschutzklage nur noch in absoluten Ausnahmefällen möglich. Lassen Sie sich aber trotzdem beraten – manchmal gibt es andere rechtliche Möglichkeiten, gegen die Kündigung vorzugehen.
Ja, das ist möglich. Der Arbeitgeber kann auch während eines laufenden Kündigungsschutzverfahrens eine weitere Kündigung aussprechen. In diesem Fall prüfen wir auch diese neue Kündigung und erweitern gegebenenfalls die Klage.
Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber aufgrund unternehmerischer Entscheidungen Stellen abbauen muss. Wir prüfen hier besonders die korrekte Sozialauswahl und ob tatsächlich keine andere Beschäftigungsmöglichkeit besteht.
Ja, Sie können während des Kündigungsschutzverfahrens Arbeitslosengeld beantragen. Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig arbeitslos melden. Wir beraten Sie auch zu den versicherungsrechtlichen Aspekten und helfen bei der Koordination mit der Arbeitsagentur.