ARBEITSRECHT
Aufhebungsvertrag wegen Depression richtig verhandeln
Der Umgang mit Depressionen im Arbeitsverhältnis kann herausfordernd sein. Ob Sie einen Aufhebungsvertrag wegen einer Depression unterschreiben sollten und was Sie dann erwartet, erfahren Sie in dem folgenden Beitrag.
Autor dieses Beitrags ist Herr Dr. Breuer. Er berät Arbeitnehmer seit mehr als zwanzig Jahren in Berlin als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

1. Was ist ein Aufhebungsvertrag?
- Kontrolle: Als Arbeitnehmer haben Sie die Möglichkeit, auf die Bedingungen und den Zeitpunkt der Beendigung Einfluss zu nehmen. Das ermöglicht Ihnen, den Prozess zu planen und besser mit der Depression umzugehen. Der Arbeitgeber kann Sie nicht zu einer Unterschrift zwingen. Unterschreiben Sie deshalb erst, wenn die Bedingungen für Sie akzeptabel sind.
- Flexibilität: Im Gegensatz zur Kündigung ist ein Aufhebungsvertrag nicht an einen Grund oder eine Frist gebunden. Sie können eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses jederzeit vereinbaren und damit Ihre Erkrankung in den Fokus nehmen. Auch, wenn Sie einen neuen Job gefunden haben, der besser zu Ihrer Erkrankung passt, hat das einen Vorteil. Sie müssen nicht auf eine bestimmte Frist warten, um mit diesem Job anzufangen. Voraussetzung ist natürlich, dass der Arbeitgeber sich auf Ihr gewünschtes Kündigungsdatum einlässt. Das hängt von Verhandlungen ab.
- Abfindung: Wenn sich in erster Linie der Arbeitgeber trennen möchte, wird er Ihnen eine Abfindung anbieten. So „erkauft“ er sich Ihre Zustimmung zum Aufhebungsvertrag. Dies kann finanzielle Sicherheit bieten, um sich auf eine Therapie oder die Genesung zu konzentrieren. Aber Vorsicht: Der Aufhebungsvertrag ist nicht der einzige Weg zu einer Abfindung. Wenn Sie den Aufhebungsvertrag ablehnen und der Arbeitgeber Ihnen anschließend kündigt, bestehen ebenfalls Chancen auf eine Abfindung. Unter Umständen fällt diese sogar höher aus. Entscheidend ist der Einzelfall; wir beraten Sie dazu gerne.
- keinen Kündigungsschutz mehr haben,
- und eventuell eine Sperrzeit beim Krankengeld und Arbeitslosengeld I riskieren.
2. Wann wird ein Aufhebungsvertrag wegen Depression geschlossen?
Achtung: Der Arbeitgeber schlägt den Aufhebungsvertrag vor, weil dies seine einzige oder zumindest die sicherste Möglichkeit ist, sich von Ihnen zu trennen. Eine Kündigung wegen der Erkrankung ist entweder rechtswidrig oder zumindest riskant für den Arbeitgeber. Er müsste vor dem Arbeitsgericht u.a. beweisen, dass Sie wegen der Depression in Zukunft häufig oder lange Zeit ausfallen werden und keine leidensgerechte andere Beschäftigung möglich ist. Oft gelingt ihm dies nicht.
Deshalb sollten Sie dem Aufhebungsvertrag wegen Depression nur unterschreiben, wenn die Bedingungen für Sie attraktiv sind. Andernfalls ist es oft sinnvoller für Sie, eine Kündigung abzuwarten und gegen diese zu klagen.
3. Muss der Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
- Das Interesse Ihres Arbeitgebers ist entscheidend. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorschlägt, sieht es gut für Sie aus. Wenn Ihr Arbeitgeber allerdings kein Interesse an einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat, wird dieser in der Regel auch keine Entschädigungszahlung anbieten.
- Entscheidend ist, welche Chance eine krankheitsbedingte Kündigung hätte. Dafür kommt es maßgeblich darauf an, wann Sie wieder arbeiten könnten. Der Arbeitgeber muss vor Gericht eine sog. Negativprognose darlegen und beweisen. Das gelingt bei Depressionen oft nicht, insbesondere wenn Ihr Arzt Ihnen attestiert, dass Sie bald wieder arbeitsfähig sein werden. Dann bleibt dem Arbeitgeber nur das Mittel des Aufhebungsvertrages und er ist auf Ihre Zustimmung angewiesen. Damit haben Sie eine gute Position bei der Verhandlung der Abfindung.
Beispiel: Sie möchten wissen, wieviel Abfindung nach 20 Jahren bei Ihrem Arbeitgeber realistisch sind. Zuletzt haben Sie 4.000,00 € brutto verdient. Aufgrund anhaltender Depressionen vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag. Darin verhandeln Sie eine Regelabfindung. Ihre Abfindung beläuft sich auf 0,5 x 4.000,00 € x 20 = 40.000,00 €.
Die Abfindung bei Krankheit kann je nach Fall aber auch deutlich niedriger oder höher ausfallen.
4. Wie wirkt sich ein Aufhebungsvertrag wegen Depressionen auf das Krankengeld aus?
- Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, während Sie Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten, haben Sie ab dem Ende des Arbeitsverhältnisses keinen Anspruch mehr auf das Entgelt. In der Regel steht Ihnen dann Krankengeld zu.
- Erhalten Sie schon Krankengeld, während das Arbeitsverhältnisses mit einem Aufhebungsvertrag endet, so bekommen Sie weiterhin Krankengeld. Wird eine Sperrzeit angeordnet (s.u.), gilt diese auch für das Krankengeld.
5. Wird nach einem Aufhebungsvertrag wegen Depressionen eine Sperrzeit verhängt?
- wenn Sie sonst mit einer wirksamen Kündigung rechnen müssen,
- die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten wird,
- die Abfindung maximal 0,5 Brutto-Monatsgehälter pro Beschäftigtenjahr beträgt und
- Sie nicht unkündbar sind.
6. Fazit
- Mit einem Aufhebungsvertrag können Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Zusammenarbeit beenden. Dies kann bei einer Depression Vorteile haben.
- Bei einer Depression wird ein Aufhebungsvertrag meist geschlossen, während der Arbeitnehmer Krankengeld von der Krankenkasse erhält.
- Wenn Ihr Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag vorschlägt, stehen Ihre Chancen gut, eine hohe Abfindung zu verhandeln.
- Ein Aufhebungsvertrag wegen Depressionen kann sich auf das Krankengeld auswirken. Eine Sperrzeit gilt auch für das Krankengeld.
- Um eine Sperrzeit zu verhindern, muss ein wichtiger Grund vorliegen.