Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag bei Kündigung
Vertragsstrafen in Arbeitsverträgen sind nur wirksam, wenn sie den strengen Anforderungen des AGB-Rechts standhalten — angemessene Höhe, klarer Verstoßtatbestand und kein Ausschluss des richterlichen Mäßigungsrechts. Der Beitrag erklärt, wann eine Klausel unwirksam ist und wann Arbeitnehmer nicht zahlen müssen.























