Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.

Seit 2004 ist Herr Dr. Breuer Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” (Experte) wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Bei der Zulassung (Erlaubnis) zum Fachanwalt für Arbeitsrecht handelt es sich um eine Fachanwaltsbezeichnung des deutschen Berufsrechts der Rechtsanwälte.
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht gehört zu den ältesten deutschen Fachanwaltsbezeichnungen, die bereits in § 43c BRAO genannt sind.

Nahezu jeder Anwalt für Arbeitsrecht wird Sie bei einer Kündigung gerne vertreten. Um einen Kündigungsschutzprozess erfolgreich zu führen oder eine angemessene Abfindung herauszuholen gehört sehr viel Erfahrung und natürlich eine detaillierte Kenntnis der Vorschriften und damit der Erfolgsaussichten.

Deshalb ist der Fachanwalt für Arbeitsrecht der einzig richtige Ansprechpartner für Sie. Auch ein kleiner Trick kann zum Erfolgt verhelfen, den der „normale“ Rechtsanwalt für Arbeitsrecht eben nicht kennt!

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer persönlich und unabhängig in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts. Zu unseren Mandanten zählen Arbeiter, Arbeitnehmer, Angestellte, leitende Angestellte, Geschäftsführer und kleinere bis mittelständische Unternehmen aus Berlin und Brandenburg. Wir bieten Ihnen eine anspruchsvolle Vertretung zu den gesetzlichen Gebühren, die auch von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

Spezialist für Arbeitsrecht

Bei uns finden Sie Antworten im Individualarbeitsrecht auf Ihre Fragen zu Abmahnung, Urlaub und Urlaubsabgeltung, betriebs-, verhaltens- und personenbedingten Kündigungen, Gehalt, Vergütung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld, Schwerbehindertenrecht, zu Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Änderungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG, Sperrzeiten, Zeugnisformulierungen und Zeugnisberichtigungen oder zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz.
Das Arbeitsrecht umfasst dabei die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer oder einer Arbeitsnehmerorganisation. Es gibt in diesen Bereichen eine große Anzahl an Schutzvorschriften, die für alle Angestellten und auch Arbeiter zählen, welche sich in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung befinden. Einige Beispiele für Arbeitsgesetze:
Zu dem Arbeitsrecht gehören aber auch die EU- Richtlinien und Betriebs- und Dienstvereinbarungen.

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht hat sich auf dieses Thema spezialisiert, da es zum einen sehr umfangreich ist und zum anderen auch eine große Bedeutung hat. Auch ein eigener Gerichtszweig ist für diesen Bereich zuständig.

Dieser wird als Arbeitsgerichtsbarkeit bezeichnet. In der ersten Instanz ist das Arbeitsgericht zuständig, worauf das Landesarbeitsgericht als Berufungsinstanz folgt. Das Bundesarbeitsgericht bildet dann die letzte Instanz.

Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht in Berlin: