Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
Nahezu jeder Anwalt für Arbeitsrecht wird Sie bei einer Kündigung gerne vertreten. Um einen Kündigungsschutzprozess erfolgreich zu führen oder eine angemessene Abfindung herauszuholen gehört sehr viel Erfahrung und natürlich eine detaillierte Kenntnis der Vorschriften und damit der Erfolgsaussichten.
Deshalb ist der Fachanwalt für Arbeitsrecht der einzig richtige Ansprechpartner für Sie. Auch ein kleiner Trick kann zum Erfolgt verhelfen, den der „normale“ Rechtsanwalt für Arbeitsrecht eben nicht kennt!
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer persönlich und unabhängig in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts. Zu unseren Mandanten zählen Arbeiter, Arbeitnehmer, Angestellte, leitende Angestellte, Geschäftsführer und kleinere bis mittelständische Unternehmen aus Berlin und Brandenburg. Wir bieten Ihnen eine anspruchsvolle Vertretung zu den gesetzlichen Gebühren, die auch von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
Spezialist für Arbeitsrecht
- Kündigungsschutzgesetz
- Bundesurlaubsgesetz
- Entgeltfortzahlungsgesetz
- Arbeitszeitgesetz
- Tarifvertragsgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Teilzeit- Befristungsgesetz
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und noch viele weitere mehr.
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht hat sich auf dieses Thema spezialisiert, da es zum einen sehr umfangreich ist und zum anderen auch eine große Bedeutung hat. Auch ein eigener Gerichtszweig ist für diesen Bereich zuständig.
Dieser wird als Arbeitsgerichtsbarkeit bezeichnet. In der ersten Instanz ist das Arbeitsgericht zuständig, worauf das Landesarbeitsgericht als Berufungsinstanz folgt. Das Bundesarbeitsgericht bildet dann die letzte Instanz.
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