Spezialisierung und Serviceleistung sind wesentliche Bestandteile unserer Arbeit. Auf Wunsch erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden einen Termin, damit keine Zeit verloren geht. Haupttätigkeitsfelder sind in erster Linie das Arbeitsrecht und dessen verwandte Bereichte. Zudem greift die Kanzlei auf Kooperationen mit fachlich spezialisierten und kompetenten Berufsträgern in Netzwerken zurück.
Seit 2004 ist Dr. Breuer Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Großen Wert legen wir auf kontinuierliche Fortbildung. Damit gewährleistet Ihnen die Kanzlei Dr. Breuer eine qualifizierte und unabhängige Beratung und Dienstleistung.
Rechtsanwalt Dr. Breuer ist Mitglied im Deutschen Arbeitsgerichtsverband e.V., www.arbeitsgerichtsverband.de.