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Ihre Anwälte für Arbeitsrecht in Berlin und Brandenburg

Eine Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber bedeutet Anspannung und Sorge. Nicht selten steht der Arbeitsplatz auf dem Spiel. Gut, wenn man in dieser Situation auf kompetenten Rat zählen kann.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Herr Dr. Breuer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er wird von zwei spezialisierten Anwälten für Arbeitnehmer unterstützt. Sie wissen, wie Konflikte mit Arbeitgebern am besten gelöst werden.

Wann zum Rechtsanwalt für Arbeitsrecht?

Benötige ich arbeitsrechtliche Beratung?

Arbeitnehmer haben im Streit mit Ihrem Arbeitgeber eine schlechte Ausgangslage. Während der Chef fast immer Erfahrung im Arbeitsrecht hat, fehlen dem Arbeitnehmer diese Kenntnisse. Noch dazu steht für den Arbeitnehmer meist mehr auf dem Spiel.

Um einen Konflikt mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe zu lösen, ist der Rat eines erfahrenen Fachanwalts für Arbeitsrecht unverzichtbar. Klar ist, dass spätestens nach einer Kündigung der Gang zum Anwalt für Arbeitsrecht notwendig ist. Häufig sind sich Arbeitnehmer allerdings schon im laufenden Arbeitsverhältnis über ihre Recht gar nicht im Klaren.

Sollten Sie den Eindruck haben, dass Sie von Ihrem Chef benachteiligt werden, lohnt sich daher meist ein kurzer Anruf beim Anwalt für Arbeitsrecht Dr. Breuer. Schon am Telefon kann Ihnen häufig mitgeteilt werden, ob Sie sich gegen das Vorgehen Ihres Chefs wehren sollten.

Fachanwälte für Arbeitnehmer in Berlin

In diesen Fälllen helfen wir Ihnen als Anwälte für Arbeitnehmer

Der Rat von Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Breuer und seiner Kollegen hilft Ihnen insbesondere bei diesen Anliegen:

  • Anwalt für Kündigungsschutzklage

Sollten Sie eine Kündigung erhalten, melden Sie sich sofort bei uns melden.

Warum? Die Zeit läuft. Sie haben nur drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage zu erheben. Versäumen Sie diese Frist, ist Ihr Arbeitsplatz endgültig verloren – egal, ob die Kündigung eigentlich gar nicht hätte ausgesprochen werden dürfen.

Dazu ein Beispiel: Sie finden am 3. November die Kündigung Ihres Arbeitgebers im Briefkasten. Darin steht, dass Ihr Chef Sie nicht leiden könne und Sie deshalb entlassen seien. Sie gehen (mit Recht!) davon aus, dass dies wohl nicht für eine Kündigung genüge. Also vergessen Sie das Schreiben gleich wieder.

So sollten Sie niemals handeln! Denn nach drei Wochen wird die Kündigung wirksam. Ihr Arbeitsplatz ist damit verloren, obwohl die Kündigung vor Gericht ohne Weiteres hätte angegriffen werden können.

Wir haben hunderte Kündigungsschutzklagen eingereicht und erfolgreich begleitet. Auf Kündigungen sind wir spezialisiert.

Spezialisten für Arbeitsrecht – Richtig verhandeln

  • Anwalt für Abfindung

Ihr Arbeitgeber hat kein freies Spiel, ob er Sie entlässt. Er muss zahlreiche Umstände aufwändig beweisen. In vielen Fällen wird er Ihnen daher eine Abfindung anbieten, um eine einvernehmliche Trennung zu erreichen.

Dazu kann es insbesondere unter diesen Umständen kommen:

  • Ihnen wurde betriebsbedingt gekündigt, Ihr Arbeitgeber bietet eine Abfindung an und Sie akzeptieren die Kündigung.
  • Ein Sozialplan sieht eine Abfindung vor.
  • Sie schließen einen Aufhebungsvertrag, der fast immer eine Abfindung beinhaltet.
  • Eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag sieht eine Abfindung vor.
  • Sie erheben Klage gegen die Kündigung und einigen sich vor Gericht auf eine „Abfindung“ (man spricht hier vom Vergleich). Im Gegenzug lassen Sie die Klage fallen und akzeptieren die Kündigung.

Zwar besteht auf eine Abfindung meist kein Recht – in der Praxis enden die meisten Konflikte um einen Arbeitsplatz aber mit einer Abfindung. In jedem Fall sollte ein spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht hinzugezogen werden.

Herr Dr. Breuer und seine Kollegen haben zahlreiche Verhandlungen über Abfindungen geführt. Sie wissen genau, ob die Höhe einer Abfindung fair ist, oder ob noch mehr „herausgeholt“ werden kann.

Aufhebungsvertrag vom Fachanwalt überprüfen lassen

  • Anwalt für Aufhebungsvertrag

Eine Kündigung kann für den Arbeitgeber zeitaufwändig und teuer werden. In vielen Fällen versucht er daher, einen Aufhebungsvertrag mit Ihnen zu schließen.

Auch Sie als Arbeitnehmer können einen Aufhebungsvertrag vorschlagen. Das bietet sich zum Beispiel an, wenn Sie noch vor Ablauf Ihrer Kündigungsfrist den Betrieb verlassen möchten.

Ein Aufhebungsvertrag hat weitreichende Folgen. Neben arbeitsrechtlichen Aspekten sind auch Folgen für das Arbeitslosengeld und die Steuer zu berücksichtigen. Ein erfahrener Anwalt für Aufhebungsverträge hat dies im Blick.

Wir haben zahlreiche Aufhebungsverträge für unsere Mandanten verhandelt. Dank dieser langjährigen Erfahrung können Sie darauf vertrauen, dass Ihre Interessen im Aufhebungsvertrag so weitreichend wie möglich durchgesetzt werden. Das betrifft insbesondere die Höhe der Abfindung.

  • Anwalt für Führungskräfte

Für Arbeitnehmer in leitender Funktion gelten einige arbeitsrechtliche Besonderheiten. Nur wer sich regelmäßig damit auseinandersetzt, kann auf diesem Feld professionell beraten.

Herr Dr. Breuer vertritt seit vielen Jahren Führungskräfte außergerichtlich und im Prozess. Er hat für zahlreiche leitende Angestellte

  • die Verhandlung einer Abfindung nach der Kündigung geführt,
  • die Entlassung als Geschäftsführer erfolgreich angegriffen
  • und im laufenden Vertragsverhältnis zu allen Details des Anstellungsvertrags
  • Anwalt für Elternzeit und Teilzeitbeschäftigung

Wer im Beruf kürzertreten möchte, kann „in Teilzeit gehen“. Geht es um die Kindererziehung, kommt auch die Elternzeit in Betracht. Gerade in den letzten Jahren sind auf diesem Gebiet einige neue Regelungen erlassen worden, die Ihnen als Arbeitnehmer diesen Schritt erleichtern sollen. In manchen Fällen ist der Arbeitgeber dazu gezwungen, Ihren Plänen zuzustimmen.

Die neuen Gesetze haben den Nachteil, dass die Rechtslage unübersichtlich geworden ist. Wir erläutern Ihnen im Detail, wann Sie in Elternzeit gehen oder in die Teilzeit wechseln können und welche Aspekte Sie dabei zu beachten haben.

  • Anwalt für Entfristung

Wer befristet angestellt ist, wünscht sich einen dauerhaften Arbeitsplatz. Häufiger als angenommen besteht darauf sogar ein Recht. Das Gesetz erlaubt die Befristung eines Arbeitsverhältnisses nämlich nur in Ausnahmefällen. Die Gerichte urteilen dazu immer strenger. Bei vielen befristeten Arbeitsverhältnissen lohnt sich daher die Prüfung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht. Erfolgt die Befristung zu Unrecht, kann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingeklagt werden.

Wir prüfen für Sie, ob ein Anspruch auf eine unbefristete Stelle besteht. Sollte dies der Fall sein, besprechen wir Ihr Anliegen mit Ihrem Arbeitgeber. Häufig führt schon dies zum Erfolg. Nötigenfalls vertreten wir Sie auch vor Gericht

  • Anwalt für öffentlichen Dienst / TvöD

Für Angestellte im öffentlichen Dienst gilt das gewöhnliche Arbeitsrecht. Natürlich sind aber Besonderheiten zu beachten. Zudem ist die Rechtslage stark durch Tarifverträge (TvöD) geprägt.

Herr Dr. Breuer und seine Kollegen vertreten seit Jahren Angestellte des öffentlichen Dienstes gegenüber der Kommune, den Ländern Berlin und Brandenburg sowie dem Bund.

  • Anwalt für alle Fragen im laufenden Arbeitsverhältnis

Das Arbeitsrecht ist komplex. Zu jeder Klausel des Arbeitsvertrags ist eine Fülle an Urteilen der Gerichte zu beachten. Ein Konflikt mit dem Arbeitgeber erfordert daher schnell den Rat eines Experten.

Wir beraten Sie als Anwälte für Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Besonders häufig besteht etwa zu diesen Aspekten Beratungsbedarf:

  • Urlaub
  • Lohn / Gehalt
  • Mobbing
  • Krankheit / Arbeitsunfähigkeit
  • Freistellung
  • Wettbewerbsverbot / Nebentätigkeit

Auf unsere arbeitsrechtliche Beratung können Sie vertrauen

Die Wahl des Anwalts ist Vertrauenssache. Herrn Dr. Breuer und seine Kollegen zeichnet unter anderem Folgendes aus:

  • Erfahrene Anwälte für Arbeitsrecht

Seit mehr als 20 Jahren berät Herr Dr. Breuer und sein Team Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts. In dieser Zeit hat er neben seinen theoretischen Kenntnissen vor allem seine praktischen Fähigkeiten unter Beweis gestellt. Auf sein verlässliches Gespür können Sie bauen. Davon profitieren Sie unter anderem bei Fragen wie:

Kann das Gericht überzeugt werden? Welche Chancen hat der Arbeitnehmer? Besteht noch Verhandlungsspielraum? Sollte Klage erhoben werden?

Diese und ähnliche Fragen können nur mit langjähriger Erfahrung zuverlässig beantwortet werden.

  • Spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist mit keinem Rechtsgebiet vergleichbar. Nur wer es tagtäglich anwendet, kann auf diesem Feld seriös beraten. Unsere Kanzlei ist fast ausschließlich im Arbeitsrecht tätig. Wir sind sogar noch weiter spezialisiert, und zwar auf die Vertretung von Arbeitnehmern und Führungskräften. Dieser strenge Fokus sichert eine optimale Beratung

  • Fachanwälte für Arbeitsrecht

Herr Dr. Breuer ist seit mehr als 15 Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht. Auch Herr Schultz führt diesen Titel. Ihn erhält nur, wer besondere theoretische und praktische Fähigkeiten vorweisen kann. Unter anderem muss ein aufwändiger Lehrgang mit Abschlussklausuren besucht werden. Darüber hinaus sind zahlreiche bearbeitete Fälle vorzuweisen und regelmäßig Fortbildungen zu besuchen.

Der Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ beweist somit ein besonders hohes Beratungsniveau.

Gerade einmal 6,5 % aller Anwälte sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.

Herr Dr. Breuer ist darüber hinaus zertifizierter Berater für Kündigungsschutzrecht. Auch dieser Titel setzt besondere theoretische und praktische Kenntnisse auf dem Gebiet des Kündigungsschutzrechts voraus.

Herr Schultz hat neben seinem Fachanwalt auch den Titel als Zertifizierter Berater Arbeitsrecht für leitende Angestellte/Führungskräfte erworben.

Anwälte für Arbeitsrecht in Berlin und Brandenburg

Wir beraten Sie vor Ort in Berlin und Brandenburg. Unsere Büros befinden sich in

Unsere örtliche Nähe ermöglicht den engen persönlichen Austausch mit unseren Mandanten. Nur so entsteht das Vertrauen, das für eine erfolgreiche arbeitsrechtliche Beratung wesentlich ist.

Arbeitsrecht – Beratungskosten

Diese Kosten entstehen für die arbeitsrechtliche Beratung

Viele Arbeitnehmer schrecken vor dem Gang zum Anwalt zurück. Sie erwarten hohe Kosten.

Damit haben Sie bei uns allerdings nicht zu rechnen.

Unsere Erstberatung kostet lediglich 59,50 €. In diesem Gespräch teilen wir Ihnen mit, welche Chancen Sie im Konflikt mit Ihrem Arbeitgeber haben und ob sich eine weitergehende Beratung für Sie lohnt. Natürlich haben Sie auch danach stets den vollen Überblick über Ihre Kosten.

Auch die Prüfung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen übernehmen wir kostengünstig. Nur 119,- € fallen dafür an.

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, übernimmt Ihre Versicherung die Kosten in aller Regel. Wir prüfen dies für Sie. Sie müssen nichts weiter tun.

Was Sie über die Arbeit des Fachanwalts wissen sollten

 

8 Mythen über arbeitsrechtliche Beratung – Aufgeklärt vom Anwalt für Arbeitsrecht

1. „Als kleiner Arbeitnehmer habe ich ohnehin keine Chance gegen meinen Arbeitgeber“

Falsch! Wer einen spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht auf seiner Seite hat, begegnet seinem Arbeitgeber auf Augenhöhe. Das deutsche Arbeitsrecht berücksichtigt, dass der einzelne Mitarbeiter vom Arbeitsplatz stärker abhängig ist als der Arbeitgeber. Der Alltag an den deutschen Gerichten belegt, dass Arbeitnehmer ihre Rechte mit Erfolg durchsetzen können.

2. „Nach einer Kündigung habe ich immer Recht auf eine Abfindung

Falsch! Ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird, hängt maßgeblich vom Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmers bzw. seines Anwalts ab (s.o.).

3. „Ein Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin und Brandenburg ist teuer“

Falsch! Unsere Erstberatung kostet Sie nur 59,50 €. Sie haben die volle Kontrolle über Ihre Kosten.

4. „Was im Arbeitsvertrag steht, wird schon richtig sein“

Falsch! Genau diesen Irrtum nutzen viele Arbeitgeber aus. Ein spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht muss viel zu häufig die Hände über dem Kopf zusammenschlagen, wenn er Arbeitsverträge liest. Entweder sind einzelne Klauseln unwirksam, oder es bestehen diverse Rechte, die im Arbeitsvertrag nicht erwähnt sind. Das gilt besonders in kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie für alte Verträge.

5. „Eine Kündigungsschutzklage dauert lange“

Nicht immer! Schon wenige Tage oder Wochen nach Klageerhebung findet vor dem Arbeitsgericht eine Güteverhandlung statt. In vielen Fällen kommt es schon in diesem Termin zu einer Einigung.

6. „Eine offensichtlich grundlose Kündigung hat keinerlei Wirkung“

Falsch! Auch gegen eine noch so abwegige Kündigung müssen Sie klagen! Sonst wird diese wirksam und kann später nicht mehr angegriffen werden. Die Klagefrist beträgt drei Wochen.

7. „Auf einen Termin bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht muss ich lange warten“

Nicht bei uns! Häufig können wir Ihnen schon am Tag nach Ihrem ersten Anruf einen Termin anbieten. Das ist gerade nach einer Kündigung auch notwendig – schließlich drängt hier die Zeit.

8. „Anwälte für Arbeitsrecht sind überheblich und schwer zu verstehen“

Für unsere Kollegen können wir nicht sprechen. Wir freuen uns aber darauf, Sie für unsere Anwälte vom Gegenteil zu überzeugen ;)

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