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Homeoffice-Regelungen im Arbeitsvertrag: Rechtssicher gestalten

Erfahren Sie, wie Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer von rechtssicheren Homeoffice-Vereinbarungen profitieren. Wir zeigen Ihnen die rechtlichen Grundlagen und Kernaspekte, die Sie bei der Gestaltung einer Homeoffice-Vereinbarung beachten müssen. So vermeiden Sie kostspielige Fehler und schaffen eine Win-Win-Situation für beide Seiten.

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Kündigung leitender Angestellter

Kündigung leitender Angestellter

Die rechtliche Behandlung von Führungskräften erfordert besondere rechtliche Expertise und Fingerspitzengefühl. Wir haben uns als Fachanwalt für Arbeitsrecht auf die komplexen Anforderungen im Bereich des Arbeitsrechts spezialisiert und vertritt vor allem Angestellte, insbesondere auch Führungskräfte bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

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Kündigung des Geschäftsführers

Kündigung des Geschäftsführers

Im Gegensatz zu regulären Arbeitnehmern genießen Geschäftsführer keinen allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Dies liegt in ihrer besonderen Organstellung und dem damit verbundenen Vertrauensverhältnis zur Gesellschaft begründet. Die Beendigung des Geschäftsführerverhältnisses erfolgt dabei typischerweise in zwei Schritten: Zunächst die Abberufung als Geschäftsführer gemäß § 38 GmbHG, die jederzeit ohne wichtigen Grund möglich ist, und anschließend die Kündigung des Anstellungsvertrags, für die die vertraglichen Vereinbarungen maßgeblich sind.

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Kündigung Führungskraft

Kündigung Führungskraft

Eine Kündigung trifft Führungskräfte in mehrfacher Hinsicht härter als andere Arbeitnehmer. Neben dem Verlust der Position steht oft die gesamte berufliche Reputation auf dem Spiel. Die exponierte Stellung im Unternehmen, komplexe Vergütungsstrukturen mit Boni und Aktienoptionen sowie weitreichende Wettbewerbsverbote erfordern eine besonders sorgfältige rechtliche und strategische Herangehensweise. Die Erfahrung zeigt: Je früher sich Führungskräfte professionelle Unterstützung sichern, desto besser sind die Chancen auf eine vorteilhafte Verhandlungslösung.

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Kündigung trotz Schwerbehinderung

Kündigung trotz Schwerbehinderung

Die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers unterliegt strengen rechtlichen Voraussetzungen. Das Sozialgesetzbuch IX sieht einen besonderen Kündigungsschutz vor, der die Zustimmung des Integrationsamts zwingend erforderlich macht. Dieser Schutz gilt jedoch nicht automatisch – der Arbeitgeber muss von der Schwerbehinderung wissen oder der Arbeitnehmer muss diese spätestens drei Wochen nach Zugang der Kündigung mitteilen. Das Integrationsamt prüft jeden Fall individuell und wägt die Interessen beider Seiten sorgfältig ab. Dabei werden auch mögliche Alternativen zur Kündigung wie Arbeitsplatzanpassungen oder eine Versetzung geprüft. Eine ohne Zustimmung des Integrationsamts ausgesprochene Kündigung ist unwirksam, selbst wenn sie aus betrieblichen oder verhaltensbedingten Gründen erfolgt.

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Wie viel Abfindung steht mir zu

Wie viel Abfindung steht mir zu?

Entscheidend ist dabei vor allem die Frage: Mit welcher Abfindungshöhe ist zu rechnen? Eine häufig genutzte Faustregel zur Berechnung der Abfindung ist die sogenannte “Abfindungsformel”: Hier wird für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit ein halbes Bruttomonatsgehalt angesetzt. Diese Formel dient jedoch nur als grober Richtwert – die tatsächliche Höhe kann deutlich davon abweichen.

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