Arbeitsrecht

Kündigung leitender Angestellter: Was Führungskräfte jetzt wissen müssen

Ihr Spezialistenteam für Arbeitsrecht: Jahrelange Expertise in der Verhandlung optimaler Auflösungsvereinbarungen

Die rechtliche Behandlung von Führungskräften erfordert besondere rechtliche Expertise und Fingerspitzengefühl. Wir haben uns als Fachanwalt für Arbeitsrecht auf die komplexen Anforderungen im Bereich des Arbeitsrechts spezialisiert und vertritt vor allem Angestellte, insbesondere auch Führungskräfte bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Kündigung leitender Angestellter

Besonderheiten bei leitenden Angestellten

Leitende Angestellte nehmen eine Sonderstellung im Unternehmen ein. Sie unterscheiden sich von anderen Arbeitnehmern durch ihre weitreichenden Entscheidungsbefugnisse und ihre besondere Vertrauensstellung. Dies wirkt sich auch auf den Kündigungsschutz aus:

  • Modifizierter Kündigungsschutz nach dem KSchG
  • Häufig komplexe vertragliche Regelungen zu Karenzentschädigungen
  • Besondere Regelungen zu Bonuszahlungen und variablen Vergütungsbestandteilen
  • Spezielle Anforderungen an Aufhebungsvereinbarungen

Das Wichtigste im Überblick

  • Als leitender Angestellter gelten besondere rechtliche Regelungen bei einer Kündigung – eine professionelle Beratung kann Ihre Verhandlungsposition deutlich verbessern
  • Mit uns erreichen Sie optimierte Abfindungsvereinbarungen durch maßgeschneiderte Verhandlungsstrategien für Führungskräfte
  • Neben der Abfindungshöhe sind insbesondere Regelungen zu Boni, Aktienoptionen und nachvertraglichen Wettbewerbsverboten entscheidend für Ihre berufliche Zukunft

Die besondere Situation von Führungskräften bei einer Kündigung

Als Führungskraft haben Sie über Jahre hinweg maßgeblich zum Unternehmenserfolg beigetragen. Umso einschneidender ist es, wenn Sie mit einer Kündigung konfrontiert werden. Neben den rechtlichen und finanziellen Aspekten stehen dabei oft auch Ihre berufliche Reputation und Ihr wertvolles Netzwerk auf dem Spiel.

Rechtliche Besonderheiten bei der Kündigung leitender Angestellter

Als leitender Angestellter im Sinne des §14 KSchG und §5 BetrVG unterscheidet sich Ihre rechtliche Position in einigen wichtigen Punkten von der anderer Arbeitnehmer:

  • Modifizierter Kündigungsschutz
  • Besondere Regelungen bei Aufhebungsverträgen
  • Spezifische Anforderungen an Wettbewerbsverbote

Unsere langjährige Erfahrung zeigt: Die frühzeitige juristische Beratung ist entscheidend, um Ihre Interessen optimal zu wahren und die bestmöglichen Konditionen auszuhandeln.

Unsere Expertise für Ihre erfolgreiche Verhandlung

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die arbeitsrechtliche Vertretung von Führungskräften. Wir verstehen die komplexen Zusammenhänge zwischen Arbeits-, Gesellschafts- und Steuerrecht und entwickeln für Sie eine maßgeschneiderte Verhandlungsstrategie.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Analyse Ihrer rechtlichen Position
  • Entwicklung einer individuellen Verhandlungsstrategie
  • Prüfung und Optimierung von Aufhebungsvereinbarungen
  • Verhandlung optimaler Abfindungskonditionen
  • Beratung zu nachvertraglichen Wettbewerbsverboten
  • Steuerliche Optimierung der Vereinbarungen

Typische Fallstricke vermeiden

Bei der Kündigung von Führungskräften gibt es einige besonders sensible Aspekte, die einer sorgfältigen Prüfung bedürfen:

 

Variable Vergütungsbestandteile

Die Behandlung von Boni, Tantiemen und Aktienoptionen muss präzise geregelt werden. Wir prüfen bestehende Vereinbarungen und setzen uns für eine faire Berücksichtigung Ihrer Ansprüche ein.

Nachvertragliche Wettbewerbsverbote

Die Regelungen zum Wettbewerbsverbot müssen sowohl Ihre berufliche Zukunft als auch die berechtigten Interessen des Unternehmens berücksichtigen. Hier ist besonderes Fingerspitzengefühl gefragt.

Freistellungsphase

Die Gestaltung der Freistellungsphase hat erhebliche Auswirkungen auf Ihre Handlungsfreiheit und zukünftigen Beschäftigungsmöglichkeiten.

Praxistipps für den Ernstfall

Checkliste wichtiger Unterlagen:

  • Arbeitsvertrag und sämtliche Nachträge
  • Zielvereinbarungen der letzten Jahre
  • Bonusregelungen und Provisionsvereinbarungen
  • Dokumentation wichtiger Vorgänge und Gespräche
  • Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate

Häufig gestellte Fragen zur Abfindung

Die Abfindungshöhe orientiert sich an verschiedenen Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Alter und Position. Für Führungskräfte gelten dabei oft höhere Faktoren als die übliche “Faustformel”.

Durch geschickte vertragliche Gestaltung können erhebliche Steuervorteile erzielt werden. Wir beraten Sie zu den verschiedenen Optionen wie der Fünftelregelung oder der Verteilung auf mehrere Veranlagungszeiträume.

Als leitender Angestellter haben Sie eine Sonderstellung nach §14 KSchG und §5 BetrVG. Dies bedeutet einerseits größere unternehmerische Freiheiten, andererseits aber auch mehr Pflichten. Entscheidend ist die genaue Prüfung Ihrer Position und Befugnisse im Unternehmen.

 Bewahren Sie Ruhe und vermeiden Sie vorschnelle Reaktionen oder Zusagen. Dokumentieren Sie alle Gespräche und Vorgänge sorgfältig. Holen Sie sich frühzeitig rechtliche Beratung ein, um Ihre Verhandlungsposition zu stärken.

Prüfen Sie genau, ob eine Karenzentschädigung vereinbart wurde und in welchem Umfang das Wettbewerbsverbot gilt. Ohne angemessene Entschädigung ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot möglicherweise unwirksam. Die genaue Ausgestaltung hat erhebliche Auswirkungen auf Ihre beruflichen Möglichkeiten.

Bei einer Freistellung muss geklärt werden, wie mit laufenden Bonusperioden und langfristigen Incentivierungsprogrammen umgegangen wird. Oft lässt sich hier durch geschickte Verhandlung eine für Sie vorteilhafte Regelung erreichen.

Als Führungskraft ist ein sehr gutes Arbeitszeugnis besonders wichtig für Ihre weitere Karriere. Achten Sie auf die korrekte Darstellung Ihrer Verantwortungsbereiche und Erfolge. Wir unterstützen Sie bei der Formulierung und Durchsetzung eines optimalen Zeugnisses.

Die Behandlung von Aktienoptionen, Restricted Stock Units oder ähnlichen langfristigen Vergütungskomponenten muss individuell geprüft werden. Entscheidend sind die jeweiligen Plan-Bedingungen und die Möglichkeit, diese in Ihrem Interesse zu interpretieren.

Die Dauer variiert je nach Komplexität und Verhandlungsbereitschaft. Wichtig ist ein strukturiertes Vorgehen ohne unnötigen Zeitdruck.

Eine Freistellung während der Verhandlungen ist nicht unüblich. Wichtig ist, dass die Konditionen der Freistellung (Vergütung, Firmenwagen, Erreichbarkeit etc.) klar geregelt werden. Wir achten darauf, dass Ihre Rechte und Ansprüche während dieser Phase gewahrt bleiben.

Der Weg zu Ihrer optimalen Lösung

Als Ihre Experten im Arbeitsrecht insbesonder für Führungskräfte begleiten wir Sie Schritt für Schritt:

  1. Kostenfreie Ersteinschätzung für Arbeitnehmer bei Kündigungen 
  2. Persönliches Strategiegespräch
  3. Analyse Ihrer Unterlagen
  4. Entwicklung der Verhandlungsstrategie
  5. Professionelle Verhandlungsführung
  6. Optimierung der Vereinbarungen
  7. Begleitung bis zum erfolgreichen Abschluss

Warum Sie auf professionelle Unterstützung setzen sollten

Unsere Erfahrung zeigt: Eine professionelle rechtliche Beratung verbessert Ihre Verhandlungsposition erheblich. 

✓ Jetzt handeln Sichern Sie sich Ihre Rechte und optimalen Konditionen

Über die Kanzlei Dr. Breuer: Wir sind spezialisiert auf die arbeitsrechtliche Vertretung von Führungskräften. Unsere Expertise und Erfahrung setzen wir ein, um für Sie die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Vereinbaren Sie noch heute Ihr persönliches Beratungsgespräch.