Arbeitsrecht

Kündigung des Geschäftsführers - Rechtliche Grundlagen und strategische Handlungsoptionen

Leitfaden für Führungskräfte: Von der rechtlichen Analyse bis zur strategischen Neupositionierung

Im Gegensatz zu regulären Arbeitnehmern genießen Geschäftsführer keinen allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Dies liegt in ihrer besonderen Organstellung und dem damit verbundenen Vertrauensverhältnis zur Gesellschaft begründet. Die Beendigung des Geschäftsführerverhältnisses erfolgt dabei typischerweise in zwei Schritten: Zunächst die Abberufung als Geschäftsführer gemäß § 38 GmbHG, die jederzeit ohne wichtigen Grund möglich ist, und anschließend die Kündigung des Anstellungsvertrags, für die die vertraglichen Vereinbarungen maßgeblich sind.

Erhält ein Geschäftsführer die Kündigung, ist schnelles, aber wohl überlegtes Handeln gefragt. In den ersten 24 bis 48 Stunden sollten keine vorschnellen Entscheidungen getroffen oder Erklärungen abgegeben werden. Stattdessen gilt es, wichtige Unterlagen zu sichern und rechtliche Beratung bei uns als Fachanwalt für Arbeitsrecht einzuholen. Besonders erfolgversprechend sind häufig Verhandlungen über eine einvernehmliche Trennung. Dabei können neben finanziellen Aspekten auch Regelungen zur Kommunikation des Ausscheidens und zur Gestaltung der Übergabe getroffen werden – Faktoren, die für die weitere berufliche Laufbahn von erheblicher Bedeutung sein können.

Kündigung des Geschäftsführers

Das Wichtigste im Überblick

  • Als Geschäftsführer gelten für Sie besondere rechtliche Rahmenbedingungen bei einer Kündigung – der übliche Kündigungsschutz greift nicht
  • Eine professionelle rechtliche Beratung ist entscheidend, um Ihre Interessen optimal zu wahren und faire Konditionen zu verhandeln
  • Schnelles Handeln ist geboten – die ersten 24-48 Stunden nach Erhalt einer Kündigung sind oft entscheidend für den weiteren Verlauf

Die besondere Situation des Geschäftsführers

Als Geschäftsführer eines Unternehmens nehmen Sie eine besondere Position ein – sowohl rechtlich als auch persönlich. Anders als normale Arbeitnehmer unterstehen Sie nicht dem allgemeinen Kündigungsschutz. Die rechtlichen Grundlagen für Ihre Position finden sich primär im GmbH-Gesetz, insbesondere in den §§ 38 und 46. Diese besondere Stellung kann im Falle einer Kündigung sowohl Vor- als auch Nachteile haben.

Rechtliche Grundlagen der Geschäftsführer-Kündigung

Die Kündigung eines Geschäftsführers erfolgt in der Regel zweistufig:

  1. Die Abberufung als Geschäftsführer (gesellschaftsrechtlicher Akt)
  2. Die Kündigung des Anstellungsvertrags (vertraglicher Akt)

Dabei ist zu beachten, dass beide Schritte rechtlich unterschiedlich zu bewerten sind. Während die Abberufung grundsätzlich jederzeit ohne wichtigen Grund möglich ist, gelten für die Kündigung des Anstellungsvertrags die vereinbarten vertraglichen Regelungen.

Handlungsoptionen und strategische Überlegungen

Als betroffener Geschäftsführer stehen Ihnen verschiedene Handlungsoptionen zur Verfügung:

  • Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung
  • Verhandlung einer Aufhebungsvereinbarung
  • Durchsetzung von Abfindungsansprüchen
  • Wahrung von Karenzentschädigungsansprüchen

Checkliste: Die ersten Schritte nach Erhalt der Kündigung

  1. Ruhe bewahren und keine vorschnellen Entscheidungen treffen
  2. Wichtige Unterlagen sichern:
    • Geschäftsführervertrag
    • Gesellschaftsvertrag
    • Relevante Beschlüsse und Protokolle
    • Geschäftskorrespondenz
  3. Rechtliche Beratung einholen
  4. Kommunikation strategisch planen

Verhandlungsstrategien und Erfolgsfaktoren

Die Erfahrung zeigt, dass in über 80% der Fälle außergerichtliche Einigungen mit verbesserten Konditionen erreicht werden können. Entscheidend sind dabei:

  • Professionelle Verhandlungsführung
  • Ganzheitliche rechtliche Bewertung
  • Berücksichtigung der Reputation
  • Strategische Timing-Entscheidungen

Häufig gestellte Fragen zur Abfindung

Eine zeitnahe Reaktion innerhalb der ersten 24-48 Stunden ist empfehlenswert, um alle Handlungsoptionen zu wahren.

Dies hängt von den individuellen Vereinbarungen und Umständen ab. In der Praxis können oft faire Abfindungsregelungen verhandelt werden.

Ja, die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung kann gerichtlich überprüft werden.

Anders als im regulären Arbeitsrecht richten sich die Kündigungsfristen primär nach den Vereinbarungen im Geschäftsführervertrag. Fehlen solche Regelungen, gilt die gesetzliche Grundkündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende nach § 622 BGB.

Die Behandlung variabler Vergütungsbestandteile hängt von den vertraglichen Regelungen ab. Bereits verdiente Ansprüche bleiben grundsätzlich bestehen. Für laufende Bemessungszeiträume sind oft anteilige Zahlungen verhandelbar.

Ja, eine Freistellung ist möglich und in der Praxis häufig. Wichtig ist dabei die Klärung, ob die Freistellung unter Anrechnung oder unter Fortzahlung der Bezüge erfolgt und wie mit weiterlaufenden Vergütungsansprüchen umgegangen wird.

Die D&O-Versicherung bietet in der Regel auch nach dem Ausscheiden noch Schutz für Handlungen während der aktiven Zeit als Geschäftsführer (Nachmeldefrist). Die genauen Bedingungen sollten geprüft und ggf. angepasst werden.

Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind nur wirksam, wenn eine angemessene Karenzentschädigung vereinbart wurde. Die Durchsetzbarkeit und mögliche Verzichtserklärungen sollten sorgfältig geprüft werden.

Abfindungszahlungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt sein (Fünftelregelung nach § 34 EStG). Eine vorausschauende Gestaltung der Vertragsbeendigung kann erhebliche steuerliche Vorteile bringen.

Die externe Kommunikation sollte idealerweise mit der Gesellschaft abgestimmt werden. Eine professionelle, neutrale Darstellung wahrt die Interessen beider Seiten und schützt die berufliche Reputation. Häufig lassen sich entsprechende Regelungen in der Aufhebungsvereinbarung treffen.

Unsere Expertise für Ihre Situation

  • Jahrelange Expertise 
  • Fundierte Kenntnisse im Arbeitsrecht der ersten und zweiten Führungsebene
  • Nachweisbare Erfolge in der Verhandlung verbesserter Konditionen

Ihr Weg zu uns

  1. Kontaktaufnahme (telefonisch oder per E-Mail)
  2. Erstgespräch 
  3. Persönliches Strategiegespräch in unserer Kanzlei
  4. Entwicklung eines maßgeschneiderten Handlungsplans