Ich bin fristlos gekündigt worden

Was tun? Ihre Rechte und Handlungsoptionen

Eine fristlose Kündigung ist ein Schock, der Betroffene oft unvorbereitet trifft. Wenn Sie fristlos gekündigt worden sind, stehen Sie plötzlich vor existenziellen Fragen und einer ungewissen Zukunft. Wichtig zu wissen: Das Arbeitsrecht stellt an eine wirksame fristlose Kündigung sehr hohe Anforderungen. Ein “wichtiger Grund” muss vorliegen, der es dem Arbeitgeber unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist fortzusetzen. Viele fristlose Kündigungen halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand – handeln Sie daher schnell und lassen Sie die Kündigung von uns als Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen.

Trotz der emotionalen Belastung bei einer fristlosen Kündigung ist jetzt ein kühler Kopf gefragt. Die 3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage läuft unerbittlich, und die richtigen Schritte in den ersten Tagen nach Erhalt der Kündigung können entscheidend sein. Dokumentieren Sie sorgfältig alle Umstände der Kündigung, sammeln Sie relevante Unterlagen und melden Sie sich unverzüglich als arbeitssuchend. Eine fristlose Kündigung bedeutet nicht automatisch das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses – mit fachkundiger Unterstützung können Sie Ihre Rechte wahren und oft ein deutlich besseres Ergebnis erzielen.

ich bin fristlos gekündigt worden

Das Wichtigste im Überblick

  • Hohe Hürden für fristlose Kündigungen: Fristlose Kündigungen sind an strenge rechtliche Voraussetzungen gebunden – in einer Vielzahl unserer Fälle können wir erfolgreich dagegen vorgehen
  • Schnelles Handeln erforderlich: Nach Erhalt einer fristlosen Kündigung müssen Sie innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage einreichen, um Ihre Rechte zu wahren.
  • Professionelle Unterstützung lohnt sich: Mit der richtigen anwaltlichen Beratung können Sie erhebliche finanzielle Nachteile abwenden und oft eine angemessene Abfindung erzielen.

Die rechtlichen Grundlagen einer fristlosen Kündigung

Eine fristlose Kündigung (juristisch: außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund) ist nach § 626 BGB nur unter strengen Voraussetzungen wirksam:

  1. Wichtiger Grund: Es muss ein Sachverhalt vorliegen, der es dem Arbeitgeber unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen.
  2. Verhältnismäßigkeitsprinzip:
    Die fristlose Kündigung muss das letzte Mittel (Ultima Ratio) sein. Mildere Maßnahmen wie eine Abmahnung müssen in der Regel vorausgegangen sein
  3. Einhaltung der 2-Wochen-Frist: Der Arbeitgeber muss die Kündigung innerhalb von zwei Wochen aussprechen, nachdem er von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat.
  4. Formvorschriften: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, eine E-Mail oder mündliche Mitteilung reicht nicht aus.
  5. Beteiligung des Betriebsrats: In Betrieben mit Betriebsrat muss dieser vor Ausspruch der Kündigung angehört werden.

Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat die Anforderungen an einen “wichtigen Grund” im Sinne des § 626 BGB konkretisiert. Nicht jedes Fehlverhalten rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Entscheidend ist immer eine umfassende Interessenabwägung im Einzelfall.

Typische Gründe für fristlose Kündigungen und ihre rechtliche Bewertung

Arbeitszeitbetrug und unentschuldigtes Fehlen

Arbeitszeitbetrug kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen, allerdings nur bei gravierenden Verstößen. Bei erstmaligen oder geringfügigen Verstößen ist in der Regel eine vorherige Abmahnung erforderlich.

Diebstahl und andere Vermögensdelikte

Auch bei geringwertigen Vermögensdelikten kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein, da das Vertrauensverhältnis erheblich gestört wird. Dennoch kann im Einzelfall eine Interessenabwägung zu Gunsten des Arbeitnehmers ausfallen, besonders bei langjähriger Betriebszugehörigkeit und bisher untadeligem Verhalten.

Beleidigungen und Tätlichkeiten

Beleidigungen oder gar Tätlichkeiten gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen können eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Allerdings berücksichtigen Gerichte auch die Umstände wie Provokation oder einmalige affektive Entgleisungen.

Arbeitsverweigerung

Eine beharrliche Arbeitsverweigerung kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Wichtig ist jedoch die Unterscheidung zwischen bewusster Verweigerung und Missverständnissen oder fachlichen Überforderungen.

Sofortmaßnahmen nach einer fristlosen Kündigung

  1. Ruhe bewahren und dokumentieren:
    • Kündigungsschreiben sorgfältig aufbewahren
    • Datum des Erhalts notieren
    • Umstände der Übergabe dokumentieren
  2. Fristen beachten:
    • 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage im Kalender markieren
    • Unverzüglich bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden (spätestens am dritten Tag nach Kenntnis vom Beendigungszeitpunkt)
  3. Rechtliche Beratung einholen:
    • Termin bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht vereinbaren
    • Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden) informieren
  4. Beweise sichern:
    • Relevante Unterlagen und E-Mails zusammenstellen
    • Zeugen identifizieren
    • Eigene Gedächtnisprotokolle anfertigen
  5. Zurückhaltung üben:
    • Keine überstürzten Äußerungen oder Handlungen im Betrieb
    • Keine Dokumente oder Gegenstände mitnehmen, die dem Arbeitgeber gehören
    • Kommunikation mit dem Arbeitgeber dokumentieren

Die Kündigungsschutzklage - Ablauf und Erfolgsaussichten

Warum eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist

Eine Kündigungsschutzklage ist oft der einzige Weg, um Ihre Rechte nach einer fristlosen Kündigung zu wahren. Selbst in scheinbar klaren Fällen ergeben sich bei genauer rechtlicher Prüfung häufig Ansatzpunkte, die zu einem positiven Ergebnis führen können.

Der typische Ablauf eines Kündigungsschutzverfahrens

  1. Klageerhebung: Innerhalb der 3-Wochen-Frist wird die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht.
  2. Gütetermin: Ein erster Termin vor Gericht, bei dem eine gütliche Einigung angestrebt wird. Einige Verfahren enden bereits hier mit einem Vergleich.
  3. Kammertermin: Falls im Gütetermin keine Einigung erzielt wird, folgt eine mündliche Verhandlung mit Beweisaufnahme.
  4. Urteil oder Vergleich: Das Verfahren endet entweder mit einem Urteil oder – häufiger – mit einem gerichtlichen Vergleich.

Zeitlicher Rahmen und Erfolgsaussichten 

Ein Kündigungsschutzverfahren dauert in erster Instanz durchschnittlich 3-6 Monate. Sollte Berufung eingelegt werden, kann sich das Verfahren um weitere 6-12 Monate verlängern.

Die Erfolgsquote bei Kündigungsschutzverfahren gegen fristlose Kündigungen ist vergleichsweise hoch. In unserer Kanzlei konnten wir in einer Vielzahl der Fälle ein positives Ergebnis für unsere Mandanten erzielen – sei es durch Weiterbeschäftigung, Umwandlung in eine ordentliche Kündigung oder eine angemessene Abfindung.

So starten wir unsere Zusammenarbeit

  • Der erste Schritt: Die Erstberatung
  • Transparenz bei Kosten und Erfolgsaussichten
  • Die weiteren Schritte nach Mandatserteilung: Verfassen eines Zurückverweisungsschreibens, falls nötig Vorbereiten der Kündigungsschutzklage, Kontakt mit der Arbeitsagentur

Häufig gestellte Fragen

In den meisten Fällen ja. Bei Verstößen gegen vertragliche Pflichten ist grundsätzlich zunächst eine Abmahnung erforderlich. Ausnahmen gelten nur bei besonders schwerwiegenden Verstößen, bei denen eine Verhaltensänderung nicht zu erwarten ist.

Ja, eine Krankschreibung ist auch während einer (noch laufenden) Kündigungsfrist möglich und rechtmäßig, wenn tatsächlich eine Erkrankung vorliegt. Die Krankschreibung verlängert jedoch nicht die Kündigungsfrist.

Nicht zwingend. Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung haben, können Sie auf Weiterbeschäftigung bestehen. Allerdings kann der Arbeitgeber Sie freistellen.

Grundsätzlich ja, allerdings kann die Arbeitsagentur eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängen, wenn Sie die Kündigung verschuldet haben. Diese Sperrzeit entfällt, wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen oder nachweisen können, dass Sie nicht für die Kündigung verantwortlich sind.

Der Arbeitgeber kann eine ausgesprochene Kündigung nicht einseitig zurücknehmen. Es bedarf Ihrer Zustimmung. In der Praxis kann jedoch ein Vergleich geschlossen werden, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses vorsieht.

Sie haben Anspruch auf ein wahrheitsgemäßes und wohlwollendes Arbeitszeugnis, auch nach einer fristlosen Kündigung. Der Grund der Kündigung darf nicht im Zeugnis erwähnt werden, solange die Kündigungsgründe nicht direkt mit Ihrer Arbeitsleistung zusammenhängen.

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Die Höhe orientiert sich in der Praxis meist an der Formel: 0,5 bis 1,0 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Bei unwirksamen fristlosen Kündigungen können jedoch höhere Beträge erzielt werden.

Ja, das ist möglich. Allerdings müssen eventuelle Einkünfte aus der neuen Tätigkeit auf einen möglichen Annahmeverzugslohn angerechnet werden. Wir beraten Sie gerne zu den strategischen Aspekten einer Neuanstellung während eines laufenden Verfahrens.

Die ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfrist. Die fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung, bedarf jedoch eines wichtigen Grundes.

Ein Kündigungsschutzverfahren dauert in erster Instanz durchschnittlich 3-6 Monate. Sollte Berufung eingelegt werden, kann sich das Verfahren um weitere 6-12 Monate verlängern.