ARBEITSRECHT
Bis wann muss das Gehalt gezahlt werden?
Wir klären Sie als Rechtsanwalt bei Kündigung auf.
Gehaltsanspruch auch bei unwirksamer Kündigung
Das Wichtigste im Überblick
- Bei ausbleibenden Gehaltszahlungen haben Sie als Arbeitnehmer weitreichende Rechte – von der Geltendmachung von Verzugszinsen bis hin zur außerordentlichen Kündigung
- Im Insolvenzfall sichert das Insolvenzgeld Ihre Gehaltsansprüche für die letzten drei Monate vor Insolvenzeröffnung
- Schnelles Handeln ist entscheidend: Je früher Sie sich rechtliche Unterstützung holen, desto höher sind die Chancen auf erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Wenn das Gehalt ausbleibt - eine existenzielle Belastung
Pünktliche Gehaltszahlungen sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch existenziell wichtig für Arbeitnehmer. Wenn der Arbeitgeber das vereinbarte Entgelt nicht oder nur teilweise zahlt, entstehen schnell massive Probleme: Laufende Kosten können nicht mehr gedeckt werden, Existenzängste machen sich breit, die psychische Belastung steigt. In dieser Situation ist es wichtig zu wissen, welche Rechte Sie als Arbeitnehmer haben und wie Sie diese durchsetzen können.
Wir prüfen Ihren Fall und entwickeln eine individuelle Strategie zur Durchsetzung Ihrer Gehaltsansprüche. Vereinbaren Sie jetzt Ihr Erstgespräch!
Die rechtlichen Grundlagen der Gehaltszahlung
Das Arbeitsentgelt muss nach § 614 BGB am Ende des Monats gezahlt werden, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Zahlt der Arbeitgeber nicht pünktlich, gerät er automatisch in Verzug. Dies hat weitreichende Konsequenzen:
- Sie können unter bestimmten Umständen die Arbeit verweigern
- Bei erheblichem Zahlungsverzug ist eine außerordentliche Kündigung möglich
- Schadensersatzansprüche können entstehen
Besondere Situation: Insolvenz des Arbeitgebers
Droht oder ist bereits Insolvenz eingetreten, greift ein besonderer Schutz: Das Insolvenzgeld der Arbeitsagentur sichert Ihre Gehaltsansprüche für die letzten drei Monate vor Insolvenzeröffnung. Hier ist besondere Expertise gefragt, um keine Fristen zu versäumen und alle Ansprüche geltend zu machen.
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Unsere Vorgehensweise bei ausbleibenden Gehaltszahlungen
Unsere Kanzlei verfolgt eine bewährte Strategie:
- Sofortige Anspruchssicherung
- Dokumentation aller ausstehenden Zahlungen
- Rechtssichere Mahnschreiben
- Fristwahrung bei Insolvenzgeld
- Individuelle Durchsetzungsstrategie
- Außergerichtliche Verhandlungen
- Gerichtliche Durchsetzung wenn nötig
- Hohe Erfolgsquote vor Gericht
Häufig gestellte Fragen zum Thema Gehaltszahlung
Grundsätzlich am letzten Tag des Monats, sofern keine andere Vereinbarung besteht. Eine Verzögerung von 2-3 Werktagen gilt noch als unerheblich.
Mahnen Sie schriftlich, setzen Sie eine Frist und dokumentieren Sie alles.
Ja, nach vorheriger Ankündigung und bei erheblichem Zahlungsverzug. Lassen Sie sich hierzu aber unbedingt rechtlich beraten.
Die Antragsfrist beträgt zwei Monate ab Insolvenzeröffnung oder Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse.
Auch nach einer Kündigung muss das Gehalt bis zum letzten Arbeitstag gezahlt werden, inklusive aller ausstehenden Ansprüche wie Urlaubsabgeltung.
Sie können sofort nach Ausbleiben der Zahlung rechtliche Schritte einleiten. Ein Zuwarten ist nicht erforderlich. Wir empfehlen jedoch zunächst eine schriftliche Mahnung mit angemessener Frist (etwa 3-5 Werktage) zu setzen, bevor weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB erlaubt Ihnen, Ihre Arbeitsleistung zu verweigern, wenn der Arbeitgeber mit einem nicht unerheblichen Teil des Gehalts in Verzug ist. Wichtig: Die Arbeitsverweigerung muss vorher schriftlich angekündigt werden. Lassen Sie sich hierzu unbedingt anwaltlich beraten, da die fehlerhafte Ausübung des Zurückbehaltungsrechts arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann.
Für den Antrag auf Insolvenzgeld benötigen Sie:
- Arbeitsvertrag
- Die letzten drei Gehaltsabrechnungen
- Nachweis über nicht gezahlte Gehälter
- Kündigungsschreiben (falls vorhanden)
- Personalausweis
- Sozialversicherungsausweis
Wir unterstützen Sie bei der korrekten Zusammenstellung aller Unterlagen.
Nein, einseitige Gehaltskürzungen sind grundsätzlich nicht zulässig. Ihr Arbeitgeber benötigt dafür entweder Ihre Zustimmung oder muss den Weg über eine Änderungskündigung gehen. Ausnahmen gelten nur in sehr eng begrenzten Fällen, etwa bei tarifvertraglichen oder betrieblichen Regelungen zur Kurzarbeit.
Auch wenn Ihr Arbeitgeber das Gehalt nicht zahlt, ist er verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Tut er dies nicht, macht er sich strafbar. Ihr Versicherungsschutz bleibt dennoch kurzzeitig nach der letzten Beitragszahlung bestehen.
Warum Sie bei Gehaltsproblemen anwaltliche Unterstützung brauchen
Die Durchsetzung von Gehaltsansprüchen ist komplex und erfordert juristisches Fachwissen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen:
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Kanzlei Dr. Breuer
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