Arbeitsrecht
Aufhebungsvertrag prüfen lassen - Kompetente Beratung durch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorlegt, ist schnelles Handeln gefragt – aber keine übereilten Entscheidungen. Auch wenn Sie unter Zeitdruck gesetzt werden, sollten Sie den Vertrag unbedingt von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen. Die Erfahrung zeigt: Bei einer Vielzahl der vorgelegten Aufhebungsverträge besteht Optimierungspotenzial, sei es bei der Abfindungshöhe, den Freistellungsregelungen oder wichtigen Nebenvereinbarungen. Eine professionelle Prüfung ist der erste Schritt zu besseren Konditionen für Ihren beruflichen Neustart.

Das Wichtigste im Überblick
- Ein Aufhebungsvertrag sollte vor der Unterschrift immer von einem spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht geprüft werden, da er weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen hat und nachträgliche Änderungen kaum möglich sind.
- Wir verfügen über jahrelange Erfahrung in der Optimierung von Aufhebungsverträgen und konnten bereits für zahlreiche Mandanten bessere Konditionen bei Abfindungshöhe, Freistellung und Nebenleistungen erreichen.
- Eine schnelle, aber fundierte rechtliche Prüfung ist entscheidend – unsere Kanzlei bietet eine erste Einschätzung und entwickelt mit Ihnen eine individuelle Verhandlungsstrategie.
Sie haben einen Aufhebungsvertrag erhalten? Handeln Sie überlegt!
Warum eine anwaltliche Prüfung unverzichtbar ist
Die rechtliche Gestaltung eines Aufhebungsvertrags ist komplex und birgt zahlreiche Fallstricke. Neben der Höhe der Abfindung sind viele weitere Aspekte zu beachten:
- Angemessene Freistellungsregelungen
- Umgang mit Resturlaub und Überstunden
- Formulierung des Arbeitszeugnisses
- Steueroptimierung der Abfindung
- Vermeidung von Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld
- Wettbewerbsklauseln und nachvertragliche Pflichten
Unsere Expertise für Ihre optimalen Konditionen
Unsere Kanzlei hat sich auf die Vertretung von Arbeitnehmerinteressen spezialisiert. In zahlreichen Fällen konnten wir für unsere Mandanten deutliche Verbesserungen erreichen:
- Erhöhung der Abfindungssumme
- Längere Freistellungszeiträume
- Bessere Konditionen bei der Urlaubsabgeltung
- Optimierte Zeugnisformulierungen
- Vermeidung nachteiliger Klauseln
So gehen wir vor
- Schnelle Erstanalyse: Nach Ihrer Kontaktaufnahme prüfen wir den Aufhebungsvertrag und geben Ihnen eine erste Einschätzung.
- Detaillierte Prüfung: In einem persönlichen Beratungsgespräch analysieren wir alle relevanten Aspekte des Vertrags und identifizieren Optimierungspotenziale.
- Strategieentwicklung: Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Verhandlungsstrategie, um bessere Konditionen für Sie zu erreichen.
- Verhandlungsführung: Bei Bedarf übernehmen wir die Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber und verhandeln in Ihrem Interesse nachträglich bessere Bedingungen aus.
Häufig gestellte Fragen zum Aufhebungsvertrag
Nein, lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Sie haben das Recht, den Vertrag in Ruhe zu prüfen und sich beraten zu lassen.
Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Betriebszugehörigkeit, Alter und Branche. Als Faustregel gilt oft ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Durch geschickte Vertragsgestaltung lässt sich dies jedoch oft vermeiden.
Anders als bei anderen Vertragsarten gibt es beim Aufhebungsvertrag kein gesetzliches Widerrufsrecht. Eine einmal geleistete Unterschrift ist daher in der Regel bindend. Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen, etwa bei arglistiger Täuschung, könnte eine Anfechtung möglich sein. Deshalb ist die vorherige Prüfung so wichtig.
Der Aufhebungsvertrag sollte unbedingt eine Regelung zum Arbeitszeugnis enthalten. Idealer Weise wird bereits eine konkrete Formulierung vereinbart oder zumindest festgelegt, dass Sie Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit bestimmten Mindestbewertungen haben.
Die Auswirkungen auf Betriebsrenten und andere Versorgungsansprüche sollten genau geprüft werden. Je nach Versorgungsordnung und Betriebszugehörigkeit können hier erhebliche Ansprüche bestehen, die im Aufhebungsvertrag berücksichtigt werden müssen.
Die Behandlung von Resturlaub sollte explizit im Aufhebungsvertrag geregelt sein. Möglich ist sowohl die Gewährung des Urlaubs während der Freistellung als auch die finanzielle Abgeltung. Wir prüfen, welche Variante für Sie vorteilhafter ist.
Die weitere Nutzung des Dienstwagens sollte klar geregelt werden. Oft ist eine Nutzung bis zum Ende der Freistellung möglich, was einen erheblichen wirtschaftlichen Wert darstellen kann. Auch die Möglichkeit einer vergünstigten Übernahme sollte geprüft werden.
Die Anrechnung von Zwischenverdienst während der Freistellung muss im Aufhebungsvertrag geregelt sein. Optimal ist eine Regelung, bei der Sie einen neuen Job antreten können, ohne dass dies Auswirkungen auf Ihre Bezüge hat.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der steuerlichen Optimierung, etwa durch die Nutzung der Fünftelregelung oder die geschickte Verteilung auf zwei Kalenderjahre. Auch der Zeitpunkt der Auszahlung kann steuerlich relevant sein. Eine vorherige Beratung durch Fachanwälte kann hier erhebliche Steuervorteile bringen.