Aufhebungsvertrag angeboten bekommen
Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommen, ist Ihre erste Reaktion entscheidend. Viele Arbeitgeber setzen auf den Überraschungseffekt und erwarten eine sofortige Unterschrift. Widerstehen Sie diesem Druck. Bitten Sie höflich, aber bestimmt um Bedenkzeit und darum, den Vertragsentwurf mitnehmen zu dürfen. Auch wenn das Angebot verlockend erscheint oder der Arbeitgeber auf schnelle Entscheidung drängt – nehmen Sie sich Zeit. Ein Aufhebungsvertrag beendet nicht nur Ihr Arbeitsverhältnis, sondern kann auch weitreichende Folgen für Ihre Arbeitslosenversicherung und Ihre finanzielle Zukunft haben.
Ein Aufhebungsvertrag ist immer eine Verhandlungssache. Das erste Angebot, das Sie erhalten, enthält fast nie die bestmöglichen Konditionen. Erfahrungsgemäß lässt sich die anfänglich angebotene Abfindungssumme in vielen Fällen erhöhen. Auch nicht-monetäre Aspekte wie eine längere Freistellungsphase, bessere Zeugnis-Formulierungen oder die weitere Nutzung von Firmeneigentum können verhandelt werden. Nutzen Sie daher unsere professionelle Unterstützung als Fachanwalt für Arbeitsrecht, um Ihr individuelles Verhandlungspotenzial vollständig auszuschöpfen und optimale Bedingungen für Ihren beruflichen Neustart zu sichern.

Das Wichtigste im Überblick
- Ein Aufhebungsvertrag beendet Ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich – unterschreiben Sie nicht übereilt, da Sie wichtige Arbeitnehmerrechte verlieren können und Sperrfristen beim Arbeitslosengeld drohen.
- Die angebotene Abfindung lässt sich in vielen Fällen erhöhen – mit der richtigen Verhandlungsstrategie können auch zusätzliche Leistungen wie längere Freistellungen erreicht werden.
- Eine anwaltliche Prüfung vor Unterschrift ist entscheidend – ein einmal unterschriebener Aufhebungsvertrag ist kaum rückgängig zu machen, während die fachkundige Erstberatung nur wenige Tage in Anspruch nimmt.
Warum bietet Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag an?
Arbeitgeber nutzen Aufhebungsverträge als Instrument, um Arbeitsverhältnisse ohne die Hürden des gesetzlichen Kündigungsschutzes zu beenden. Denn im Gegensatz zu einer Kündigung, die an strenge Voraussetzungen geknüpft ist und ggf. vor dem Arbeitsgericht angefochten werden kann, ist ein Aufhebungsvertrag eine einvernehmliche Lösung – die allerdings oft nur auf dem Papier “einvernehmlich” ist.
Für den Arbeitgeber bietet ein Aufhebungsvertrag zahlreiche Vorteile:
- Vermeidung eines möglicherweise langwierigen Kündigungsschutzverfahrens
- Planungssicherheit bezüglich des Beendigungszeitpunkts
- Schutz vor Imageschäden durch öffentliche Auseinandersetzungen
- Mögliche Kosteneinsparungen im Vergleich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung
Für Sie als Arbeitnehmer können die Vorteile eines Aufhebungsvertrags in einer angemessenen Abfindung und einer einvernehmlichen Trennung liegen – allerdings nur, wenn die Konditionen fair ausgehandelt wurden.
Die kritischen Punkte in Ihrem Aufhebungsvertrag
Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, sollten Sie folgende Kernpunkte gründlich prüfen:
1. Abfindungshöhe
Die Abfindungshöhe ist oft der augenfälligste Punkt eines Aufhebungsvertrags. Doch woran erkennen Sie, ob das Angebot angemessen ist? Eine verbreitete Faustformel zur Berechnung lautet:
0,5 × Monatsgehalt × Beschäftigungsjahre
Diese Formel dient jedoch nur als grobe Orientierung. Je nach individueller Situation können auch höhere Faktoren gerechtfertigt sein, etwa bei:
- Besonderem Kündigungsschutz (z.B. Schwerbehinderung, Schwangerschaft)
- Schwacher Begründung für eine Kündigung seitens des Arbeitgebers
- Langer Betriebszugehörigkeit und höherem Lebensalter
- Schlechten Chancen auf dem Arbeitsmarkt
2. Beendigungszeitpunkt und Freistellung
Der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sollte idealerweise nicht vor Ablauf der regulären Kündigungsfrist liegen. Eine vorzeitige Beendigung kann zu finanziellen Einbußen führen.
Ebenso wichtig ist die Regelung zur Freistellung:
- Ist die Freistellung unwiderruflich?
- Werden Urlaubs- und Überstundenansprüche angerechnet oder zusätzlich vergütet?
- Bleibt der Anspruch auf variable Vergütungen (Boni, Provisionen) während der Freistellung bestehen?
3. Arbeitszeugnis
Die Formulierung zum Arbeitszeugnis sollte konkret festhalten:
- Mindestens “gute” Leistungs- und Verhaltensbeurteilung
- Umfang des Zeugnisses (qualifiziertes Zeugnis)
- Zeitpunkt der Zeugniserstellung (idealerweise vor Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags)
- Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Formulierung
4. Sozialversicherungsrechtliche Folgen
Eine der größten Fallstricke eines Aufhebungsvertrags ist die mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I. Diese tritt in der Regel ein, wenn Sie durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags “aktiv” an der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses mitwirken.
Es gibt jedoch Gestaltungsmöglichkeiten, um eine Sperrzeit zu vermeiden:
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses erst nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist
- Dokumentation eines betriebsbedingten Grundes für den Aufhebungsvertrag
- Nachweis, dass der Arbeitgeber andernfalls eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen hätte
Die häufigsten Fehler bei Aufhebungsverträgen vermeiden
In unserer langjährigen Beratungspraxis haben wir immer wieder dieselben kritischen Fehler beobachtet, die Arbeitnehmer beim Umgang mit Aufhebungsverträgen begehen:
- Fehler 1: Sofortige Unterschrift unter Druck
- Fehler 2: Unterschätzung des Verhandlungspotenzials
- Fehler 3: Vernachlässigung der sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen
So optimieren wir Ihren Aufhebungsvertrag
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht mit jahrelanger Erfahrung in der Verhandlung von Aufhebungsverträgen verfolgen wir einen strukturierten Ansatz, um für unsere Mandanten optimale Ergebnisse zu erzielen:
- Schritt 1: Umfassende Bestandsaufnahm
- Schritt 2: Entwicklung einer maßgeschneiderten Verhandlungsstrategie
- Schritt 3: Professionelle Verhandlungsführung
Ihre nächsten Schritte – So unterstützen wir Sie
Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommen haben, ist schnelles, aber wohl überlegtes Handeln gefragt. Unsere Kanzlei bietet Ihnen dabei umfassende Unterstützung:
- Erstberatung
- Entwicklung einer individuellen Strategie
- Professionelle Verhandlungsführung
- Rechtssichere Vertragsgestaltung
Häufig gestellte Fragen
Nein, Sie sind rechtlich nicht verpflichtet, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Es handelt sich um ein Angebot des Arbeitgebers, das Sie ablehnen können. Allerdings sollten Sie die möglichen Konsequenzen einer Ablehnung (z.B. eine mögliche Kündigung) in Ihre Entscheidung einbeziehen.
Eine angemessene Abfindung orientiert sich an der Formel: 0,5 × Monatsgehalt × Beschäftigungsjahre. Je nach individueller Situation (z.B. besonderer Kündigungsschutz, schlechte Arbeitsmarktchancen) kann auch ein höherer Faktor gerechtfertigt sein. Eine pauschale Mindestgrenze gibt es nicht.
Grundsätzlich ja, aber es droht eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen, wenn Sie durch den Abschluss des Aufhebungsvertrags Ihre Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt haben.
In der Regel ist dies nicht möglich. Anders als bei Verbraucherverträgen gibt es bei Aufhebungsverträgen kein gesetzliches Widerrufsrecht. Eine Anfechtung ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung.
Ein Aufhebungsvertrag kann vorteilhaft sein, wenn Sie eine angemessene Abfindung erhalten, die Bedingungen (Beendigungszeitpunkt, Freistellung, Zeugnis) günstig gestaltet sind und sozialversicherungsrechtliche Nachteile vermieden werden können. Zudem vermeiden Sie einen möglicherweise belastenden Rechtsstreit.
Ja, gemäß § 623 BGB bedarf ein Aufhebungsvertrag zwingend der Schriftform. Ein mündlicher Aufhebungsvertrag ist unwirksam. Beide Parteien müssen dasselbe Dokument eigenhändig unterschreiben; eine Übermittlung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Ja, das ist rechtlich möglich. Allerdings kann eine Krankschreibung Ihre Verhandlungsposition stärken, da der Arbeitgeber während dieser Zeit in der Regel keine personenbedingte Kündigung aussprechen kann.
Ein Aufhebungsvertrag kann ungeregelte Ansprüche aus betrieblicher Altersvorsorge, Aktienoptionen oder langfristigen Boni gefährden. Diese Aspekte sollten explizit im Vertrag geregelt werden, um Nachteile zu vermeiden.
Resturlaubsansprüche müssen entweder gewährt oder finanziell abgegolten werden. Die konkrete Regelung sollte im Aufhebungsvertrag festgehalten werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Ein rechtssicherer und vorteilhafter Aufhebungsvertrag sollte mindestens folgende Kernpunkte klar regeln:
- Präziser Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses (idealerweise nicht vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist)
- Höhe, Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten der Abfindung (einschließlich einer Klausel zur Nettolohnoptimierung)
- Detaillierte Freistellungsregelung
- Klare Regelung zu Resturlaub und Überstunden
- Qualifizierte Zeugnisformulierungen
- Regelung zur betrieblichen Altersversorgung und anderen Nebenleistungen
- Verzicht auf mögliche Rückzahlungsverpflichtungen (z.B. für Fortbildungen)
- Einvernehmliche Beendigung aller gegenseitigen Ansprüche