Kann man in der Probezeit wegen Krankheit gekündigt werden?
In der Probezeit kann der Arbeitgeber grundsätzlich auch wegen Krankheit kündigen. Anders als im regulären Arbeitsverhältnis muss er keine negative Gesundheitsprognose oder erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen nachweisen. Die Kündigungsfrist beträgt lediglich zwei Wochen gemäß § 622 BGB.
Trotz der erleichterten Kündigungsmöglichkeit gibt es wichtige Einschränkungen: Bei chronischen Erkrankungen oder Behinderungen greift der Diskriminierungsschutz des AGG. Eine Kündigung wegen einer solchen Erkrankung kann unwirksam sein. Auch bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten gelten besondere Schutzrechte. Der Betriebsrat muss vor der Kündigung angehört werden, sonst ist sie unwirksam. Gerne beraten wir Sie als Fachanwalt für Arbeitsrecht genauer.

Das Wichtigste im Überblick
- Auch während der Probezeit gibt es rechtliche Grenzen für krankheitsbedingte Kündigungen – insbesondere bei Diskriminierung oder Verstößen gegen das AGG
- Die ersten 14 Tage nach Erhalt einer Kündigung sind entscheidend für mögliche rechtliche Schritte
- Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann Ihre Position deutlich verbessern und Ihre Rechte effektiv schützen
Die Problematik: Erkrankung in der Probezeit
Die rechtliche Ausgangslage
In der Probezeit kann der Arbeitgeber grundsätzlich ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen kündigen (§ 622 BGB). Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Kündigung wegen Krankheit automatisch rechtens ist. Besonders in folgenden Fällen kann eine Kündigung angreifbar sein:
- Bei Diskriminierung aufgrund der Krankheit (z.B. bei chronischen Erkrankungen)
- Bei Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Bei Formfehlern in der Kündigung
- Bei fehlender oder fehlerhafter Beteiligung des Betriebsrats
Handlungsmöglichkeiten bei einer Kündigung
Sofortmaßnahmen
- Umgehende Krankmeldung beim Arbeitgeber
- Schriftliche Dokumentation aller Kommunikation
- Sicherung von Beweisen (E-Mails, Nachrichten, Zeugen)
Rechtliche Prüfung
- Einhaltung der Formvorschriften
- Prüfung auf Diskriminierung
- Analyse der Kündigungsgründe
- Überprüfung der Betriebsratsanhörung
Unsere bewährte Vorgehensweise
- Ersteinschätzung
- Schnelle Orientierung über Ihre Situation
- Erste Handlungsempfehlungen
- Schnelle Terminvereinbarung
- Persönliches Erstgespräch
- Detaillierte Fallanalyse
- Prüfung aller rechtlichen Optionen
- Entwicklung einer maßgeschneiderten Strategie
- Konkreter Handlungsplan
- Schriftliche Zusammenfassung der Optionen
- Transparente Kosteneinschätzung
- Klare nächste Schritte
Häufig gestellte Fragen
Handlungsempfehlung
Eine Kündigung in der Probezeit wegen Krankheit muss nicht alternativlos hingenommen werden. Mit der richtigen anwaltlichen Unterstützung lassen sich oft bessere Lösungen erreichen – sei es durch Weiterbeschäftigung oder eine faire Abfindung. Entscheidend ist das schnelle und professionelle Handeln in den ersten Tagen nach Erhalt der Kündigung.