Fristlose Kündigung trotz Krankschreibung

Erfahrene Fachanwälte sichern Ihre Rechte: Hohe Erfolgsquote bei Kündigungsschutzverfahren
Eine fristlose Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit ist nach § 626 BGB nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum regulären Kündigungstermin unzumutbar ist. Das BAG-Urteil vom 2.3.2023 (2 AZR 372/22) konkretisiert die Darlegungs- und Beweislast: Zweifelt der Arbeitgeber die Krankschreibung an, muss er substantiierte Beweise vorlegen.
fristlose kündigung trotz krankschreibung

Nach Erhalt einer fristlosen Kündigung während der Krankschreibung ist schnelles Handeln entscheidend. Die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage beginnt mit Zugang der Kündigung. Dokumentieren Sie den Erhalt und sichern Sie alle relevanten Unterlagen, insbesondere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Wichtig: Die Krankschreibung befreit Sie von der Arbeitspflicht. Eine rechtliche Beratung bei uns als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist aufgrund der komplexen Rechtslage und kurzen Fristen dringend empfohlen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Eine fristlose Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit ist nur unter strengen Voraussetzungen wirksam – wir erreichen in einer Vielzahl der Fälle eine erfolgreiche Lösung für unsere Mandanten
  • Nach Erhalt einer fristlosen Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage einreichen – schnelles Handeln ist entscheidend
  • Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung für Arbeitnehmer bei Kündigungen und entwickelt eine individuelle Strategie für Ihren Fall

Die Doppelbelastung durch Krankheit und Kündigung

Eine fristlose Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit trifft Arbeitnehmer besonders hart. Zur gesundheitlichen Belastung kommt die existenzielle Bedrohung durch den plötzlichen Verlust des Arbeitsplatzes. Wir wissen, wie belastend diese Situation für Sie sein kann.

Ihr Recht auf besonderen Schutz während der Arbeitsunfähigkeit

Das Bundesarbeitsgericht hat die Hürden für eine fristlose Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit bewusst hoch angesetzt. Nach dem aktuellen BAG-Urteil vom 2.3.2023 (2 AZR 372/22) muss der Arbeitgeber:

  • Einen wichtigen Grund nach § 626 BGB nachweisen
  • Die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses konkret darlegen
  • Bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit substantiierte Beweise vorlegen

Unsere Expertise für Ihren Fall

Unsere Kanzlei bietet Ihnen:

  • Sofortige Prüfung der Kündigungsvoraussetzungen
  • Schnelle Einleitung notwendiger rechtlicher Schritte
  • Entwicklung einer individuellen Verhandlungsstrategie
  • Nachweisliche hohe Erfolgsquote

Ihr Weg zur erfolgreichen Lösung

Schritt 1: Sofortmaßnahmen nach Erhalt der Kündigung

  • Dokumentieren Sie den Erhalt der Kündigung (Datum, Form)
  • Sichern Sie alle relevanten Unterlagen
  • Kontaktieren Sie uns innerhalb der 3-Wochen-Frist>

Schritt 2: Rechtliche Prüfung und Strategieentwicklung

  • Erstgespräch 
  • Umfassende Analyse Ihrer rechtlichen Position
  • Entwicklung der optimalen Verhandlungsstrategie

Schritt 3: Durchsetzung Ihrer Rechte

  • Einreichung der Kündigungsschutzklage
  • Verhandlung mit dem Arbeitgeber
  • Sicherung Ihrer Ansprüche

Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich ja, aber nur unter sehr strengen Voraussetzungen. Der Arbeitgeber muss einen wichtigen Grund nachweisen, der die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt.

Die wichtigste Frist ist die 3-Wochen-Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage. Diese Frist beginnt mit Zugang der Kündigung.

Wir bieten eine kostenlose Ersteinschätzung für Arbeitnehmer bei Kündigungen und transparente Preise. Häufig werden die Kosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

Die Dauer variiert, aber durch unsere Erfahrung und Verhandlungsstärke erreichen wir oft schon vor der Gerichtsverhandlung eine gute Lösung.

In einer Vielzahl der Fälle erreichen wir entweder den Erhalt des Arbeitsplatzes oder eine deutlich überdurchschnittliche Abfindung.

Ja, Sie können und sollten sich arbeitslos melden. Wir beraten Sie auch zu den sozialversicherungsrechtlichen Aspekten.

Der Versicherungsschutz bleibt zunächst bestehen. Wir klären mit Ihnen die Details der Absicherung.

Nein, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung befreit Sie von der Arbeitspflicht.

Der Arbeitgeber kann Zweifel äußern, muss diese aber substantiiert begründen.

Sie erhalten einen Termin für ein Erstgespräch. Danach entwickeln wir Ihre individuelle Strategie.

Ihre Experten für Arbeitsrecht in Berlin

Als renommierte Arbeitsrechtskanzlei in Berlin setzen wir uns mit Expertise und Engagement für Ihre Rechte ein. Unsere langjährige Erfahrung und die nachweislichen Erfolge sprechen für sich.