Unsere Kosten sind kein Geheimnis
Unsere Mandanten sollen genau wissen, wofür und wie viel sie zahlen.
Deshalb werden zu erwartende Kosten bereits im Erstgespräch konkret von uns genannt. Für das erste Gespräch mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht berechnen wir 59,90 €.
Wenn Sie für unsere Tätigkeit rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten. Bringen Sie dafür bitte Ihre Versicherungsunterlagen zum Erstgespräch mit.
Wir kümmern uns um die Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung. Sie tragen nur Ihre Selbstbeteiligung.
Wenn Ihr Einkommen und Vermögen unterhalb bestimmter Grenzen liegt, können Sie Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen. Dann übernimmt der Staat die Kosten für Ihren Anwalt und das Gericht.