Ihr Anwalt für Kündigungen in Berlin

Sie haben eine Kündigung erhalten und wissen nicht, wie Sie jetzt vorgehen sollen. Wir prüfen Ihre Situation, kennen die Berliner Arbeitsgerichte und setzen Ihre Interessen konsequent durch.
Dr. Hartmut Breuer

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Über 25 Jahre Erfahrung

Was Sie jetzt wissen müssen, wenn Sie in Berlin gekündigt wurden

Wer in Berlin eine Kündigung erhält, steht oft unter Schock. Der erste Impuls: abwarten, den Arbeitsvertrag lesen, vielleicht selbst antworten. Das ist verständlich – aber rechtlich riskant. Denn die Kündigung Anwalt Berlin aufzusuchen ist nicht nur ratsam, es kann über Ihren Anspruch auf Abfindung und den Fortbestand Ihres Arbeitsplatzes entscheiden.

Das Wichtigste vorab: Eine Kündigung ist nicht automatisch wirksam. Viele arbeitgeberseitige Kündigungen halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand – wegen fehlerhafter Begründung, mangelhafter Sozialauswahl oder formeller Mängel. Als Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Berlin begleiten wir Arbeitnehmer und Führungskräfte, die sich gegen ungerechtfertigte Entlassungen wehren oder bestmögliche Abfindungskonditionen aushandeln wollen.

Jede Minute zählt – die Klagefrist beträgt nur drei Wochen.

Unsere Leistungen

Kündigungs­prüfung und Kündigungs­schutzklage Berlin

Die Prüfung Ihrer Kündigung ist unser erster Schritt. Wir analysieren Wirksamkeit, Fristen und die Erfolgsaussichten einer Klage - und erläutern Ihnen klar, welche Optionen Sie haben. Wo eine Einigung mit dem Arbeitgeber möglich und sinnvoll ist, streben wir sie an. Wo sie nicht möglich ist, erheben wir fristwahrend Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin.

Abfindungs­verhandlung Berlin

Eine Abfindung ist kein Automatismus - sie wird verhandelt. Unsere Erfahrung aus zahlreichen Berliner Arbeitsgerichtsverfahren zeigt: Wer rechtzeitig und konsequent vorgeht, erzielt deutlich bessere Ergebnisse als jemand, der die Kündigung kommentarlos hinnimmt. Wir kennen die üblichen Größenordnungen bei Berliner Arbeitgebern und verhandeln auf Augenhöhe.

Aufhebungs­vertrags­beratung Berlin

Viele Arbeitgeber versuchen, eine Kündigung durch einen Aufhebungsvertrag zu ersetzen - oft unter Zeitdruck und ohne dass der Arbeitnehmer die Konsequenzen überblickt. Wir prüfen jeden Aufhebungsvertrag, bevor Sie unterschreiben: Abfindungshöhe, Freistellung, Zeugnis, Wettbewerbsverbote und die Frage, ob eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht.

Wie läuft eine Kündigungs­schutzklage in Berlin ab?

Sofortige anwaltliche Prüfung

Kontaktieren Sie uns direkt nach Erhalt der Kündigung. Wir prüfen Wirksamkeit, Fristen und Ihre individuellen Erfolgsaussichten.

Klage­erhebung oder Verhandlung

In vielen Fällen kommt es gar nicht zur Klage: Allein die Ankündigung, rechtliche Schritte einzuleiten, veranlasst Arbeitgeber häufig zur Verhandlung. Wo eine Einigung nicht möglich ist, erheben wir fristwahrend Klage beim Arbeitsgericht Berlin.

Güte­verhandlung und Urteil

Vor dem Arbeitsgericht findet zunächst eine Güteverhandlung statt. In der Mehrheit der Verfahren endet das Verfahren hier mit einem Vergleich, der eine Abfindung und ggf. ein gutes Arbeitszeugnis umfasst. Kommt kein Vergleich zustande, folgt ein Kammertermin mit Urteil.

Unsere Kanzlei für Kündigungsrecht in Berlin

Unsere Mandanten kommen aus Berliner Unternehmen aller Branchen: aus dem öffentlichen Dienst, dem Einzelhandel, der Tech-Branche, dem Gesundheitswesen und dem produzierenden Gewerbe. Was sie eint: Sie wurden gekündigt und wollten wissen, ob diese Kündigung rechtlich haltbar ist.

Warum lokale Erfahrung bei Kündigung in Berlin zählt

Arbeitsrecht ist bundesweit einheitlich geregelt – aber Verhandlungskultur, Gerichtspraxis und Branchenstrukturen unterscheiden sich regional erheblich. Berliner Arbeitsgerichte haben eigene Linien bei Abfindungshöhen und Vergleichsbereitschaft, die wir aus unserer langjährigen Berliner Praxis kennen.

Hinzu kommt: Viele unserer Mandanten arbeiten in Unternehmen mit Berliner Niederlassungen und überregionalem Hauptsitz. Dann ist lokale Präsenz wichtig – für kurzfristige Termine, persönliche Besprechungen und die schnelle Reaktion in Ausnahmesituationen.

Häufig gestellte Fragen: Kündigung Anwalt Berlin

Wann lohnt sich ein Anwalt bei Kündigung in Berlin?

Grundsätzlich immer dann, wenn Sie die Kündigung nicht widerspruchslos hinnehmen wollen oder unsicher sind, ob sie rechtlich wirksam ist. Da die Klagefrist nur drei Wochen beträgt, sollten Sie einen Anwalt so früh wie möglich einschalten - idealerweise direkt nach Erhalt des Kündigungsschreibens.

Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?

Sie haben drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung Zeit, Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Berlin zu erheben. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist: Versäumen Sie sie, gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie es rechtlich nicht war.

Greift das Kündigungsschutzgesetz in meinem Fall?

Das KSchG gilt, wenn Ihr Arbeitsverhältnis ununterbrochen länger als sechs Monate bestanden hat (§ 1 Abs. 1 KSchG) und Ihr Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. In Kleinbetrieben und in der Wartezeit greift der allgemeine Kündigungsschutz nicht - aber auch dann gibt es Schutzmechanismen, etwa bei Diskriminierung oder besonderem Kündigungsschutz (z.B. Schwangerschaft).

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Ein gesetzlicher Abfindungsanspruch besteht nur in Ausnahmefällen. In der Praxis wird eine Abfindung jedoch häufig im Rahmen einer Kündigungsschutzklage verhandelt - viele Verfahren enden mit einem Vergleich, der eine Abfindung umfasst.

Was kostet ein Anwalt bei Kündigung in Berlin?

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen vom Streitwert ab. Dieser bemisst sich in Kündigungsschutzverfahren nach dem Quartalsverdienst. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel die Anwaltskosten. Sprechen Sie uns an - wir klären in der Erstberatung kostenfrei, welche Kosten auf Sie zukommen.

Was ist der Unterschied zwischen ordentlicher und fristloser Kündigung?

Bei der ordentlichen Kündigung hält der Arbeitgeber die gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist ein (§ 622 BGB). Die fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 626 BGB zulässig und muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden. Fristlose Kündigungen werden von uns besonders intensiv geprüft, da die Anforderungen hoch sind.

Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?

Eine betriebsbedingte Kündigung setzt voraus, dass dringende betriebliche Erfordernisse einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen (§ 1 Abs. 2 KSchG). Der Arbeitgeber muss außerdem die Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG korrekt durchgeführt haben. Fehler bei der Sozialauswahl machen die Kündigung unwirksam.

Kann mein Arbeitgeber mich in der Probezeit kündigen?

In der Probezeit - in der Regel die ersten sechs Monate - greift der allgemeine Kündigungsschutz nach dem KSchG noch nicht. Der Arbeitgeber kann mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, ohne einen bestimmten Grund angeben zu müssen. Auch in der Probezeit darf die Kündigung jedoch nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder sonstige gesetzliche Verbote verstoßen.

Wann ist eine Abmahnung vor der Kündigung erforderlich?

Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist eine vorherige Abmahnung in der Regel erforderlich, wenn das gerügte Verhalten grundsätzlich abstellbar ist. Die Abmahnung muss das beanstandete Verhalten konkret benennen und auf die Konsequenz einer Kündigung bei Wiederholung hinweisen. Fehlt sie oder ist sie fehlerhaft, kann die verhaltensbedingte Kündigung unwirksam sein.

Kann ich auch als Führungskraft eine Kündigungsschutzklage erheben?

Ja. Führungskräfte und leitende Angestellte können ebenfalls Kündigungsschutzklage erheben. Allerdings kann das Gericht auf Antrag des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung auflösen, wenn eine gedeihliche Zusammenarbeit nicht mehr zu erwarten ist. Wir beraten Führungskräfte zu ihren besonderen Rechten und Verhandlungsmöglichkeiten.

Wie finde ich das zuständige Arbeitsgericht in Berlin?

Das Arbeitsgericht Berlin (Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin) ist für Kündigungsstreitigkeiten in Berlin zuständig, wenn der Arbeitsort in Berlin liegt oder das Unternehmen seinen Sitz in Berlin hat. Wir reichen die Klage für Sie ein und vertreten Sie dort vollständig.