Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit, ein Arbeitszeugnis auszustellen?
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss ein Arbeitszeugnis innerhalb einer “angemessenen Frist” ausgestellt werden. Diese beträgt in der Regel 2-3 Wochen nach der Anforderung (BAG, Urteil vom 21.02.2017 – 9 AZR 259/16). Der Fristlauf beginnt mit dem Tag der konkreten Anforderung durch den Arbeitnehmer. Bei besonders komplexen oder langjährigen Arbeitsverhältnissen kann im Einzelfall auch eine etwas längere Frist angemessen sein. Dazu beraten wir Sie als Fachanwalt für Arbeitsrecht gerne genauer.

Überschreitet der Arbeitgeber diese Frist ohne triftigen Grund, macht er sich schadenersatzpflichtig. Mögliche Schäden können entgangene Bewerbungschancen oder verzögerte Einstellungen sein. Arbeitnehmer können dann auf schnellem Weg ihr Zeugnis durch eine einstweilige Verfügung durchsetzen. Die Kosten des Verfahrens trägt bei Überschreitung der angemessenen Frist der Arbeitgeber. Wichtig: Eine vorsätzliche Verzögerung der Zeugnisausstellung kann auch als Indiz für eine geplante schlechtere Beurteilung gewertet werden.
Das Wichtigste im Überblick
- Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss ein Arbeitszeugnis innerhalb von 2-3 Wochen nach Anforderung ausgestellt werden – eine Verzögerung kann Schadensersatzansprüche begründen.
- Der Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist gesetzlich garantiert (§ 109 GewO) und kann notfalls gerichtlich durchgesetzt werden, wobei eine außergerichtliche Lösung in den meisten Fällen möglich ist.
- Eine professionelle anwaltliche Unterstützung erhöht die Erfolgsaussichten deutlich – unsere Kanzlei erreicht in einer Vielzahl der Fälle eine schnelle Zeugniserteilung.
Die Bedeutung eines zeitnahen Arbeitszeugnisses
Gesetzliche Grundlagen und Fristen
Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ist im § 109 der Gewerbeordnung (GewO) fest verankert. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 21.02.2017 – 9 AZR 259/16) gilt:
- Das Zeugnis muss innerhalb einer angemessenen Frist von 2-3 Wochen nach Anforderung ausgestellt werden
- Diese Frist beginnt mit dem Tag der konkret formulierten Anforderung
- Bei komplexeren Arbeitsverhältnissen kann die Frist im Einzelfall auch etwas länger sein
Eine Verzögerung über diese Fristen hinaus ist rechtlich nicht zulässig und kann Schadensersatzansprüche begründen.
Erfolgreiche Durchsetzung des Zeugnisanspruchs
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- Konkrete Fristsetzung
- Ankündigung weiterer rechtlicher Schritte
- Einstweilige Verfügung
- Schnelles gerichtliches Verfahren
- Hoher Zeitdruck auf den Arbeitgeber
- Meist innerhalb weniger Wochen erfolgreich
Versteckte Fallstricke erkennen und vermeiden
Die Erstellung eines korrekten Arbeitszeugnisses unterliegt strengen formalen und inhaltlichen Anforderungen. Häufige Probleme sind:
- Verzögerte Ausstellung als Druckmittel
- Versteckte negative Formulierungen
- Formale Mängel, die die Verwendbarkeit einschränken
Unsere Fachanwälte prüfen Ihr Zeugnis auf diese und weitere kritische Aspekte und setzen bei Bedarf die notwendigen Korrekturen durch.
Unser Leistungsversprechen
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