Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit, ein Arbeitszeugnis auszustellen?

Der ultimative Leitfaden: Fristen, Ansprüche und erfolgreiche Durchsetzung

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss ein Arbeitszeugnis innerhalb einer “angemessenen Frist” ausgestellt werden. Diese beträgt in der Regel 2-3 Wochen nach der Anforderung (BAG, Urteil vom 21.02.2017 – 9 AZR 259/16). Der Fristlauf beginnt mit dem Tag der konkreten Anforderung durch den Arbeitnehmer. Bei besonders komplexen oder langjährigen Arbeitsverhältnissen kann im Einzelfall auch eine etwas längere Frist angemessen sein. Dazu beraten wir Sie als Fachanwalt für Arbeitsrecht gerne genauer.

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Überschreitet der Arbeitgeber diese Frist ohne triftigen Grund, macht er sich schadenersatzpflichtig. Mögliche Schäden können entgangene Bewerbungschancen oder verzögerte Einstellungen sein. Arbeitnehmer können dann auf schnellem Weg ihr Zeugnis durch eine einstweilige Verfügung durchsetzen. Die Kosten des Verfahrens trägt bei Überschreitung der angemessenen Frist der Arbeitgeber. Wichtig: Eine vorsätzliche Verzögerung der Zeugnisausstellung kann auch als Indiz für eine geplante schlechtere Beurteilung gewertet werden.

Das Wichtigste im Überblick

  • Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss ein Arbeitszeugnis innerhalb von 2-3 Wochen nach Anforderung ausgestellt werden – eine Verzögerung kann Schadensersatzansprüche begründen.
  • Der Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist gesetzlich garantiert (§ 109 GewO) und kann notfalls gerichtlich durchgesetzt werden, wobei eine außergerichtliche Lösung in den meisten Fällen möglich ist.
  • Eine professionelle anwaltliche Unterstützung erhöht die Erfolgsaussichten deutlich – unsere Kanzlei erreicht in einer Vielzahl der Fälle eine schnelle Zeugniserteilung.

Die Bedeutung eines zeitnahen Arbeitszeugnisses

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist mehr als nur ein formales Dokument – es ist ein entscheidender Baustein für die berufliche Zukunft. Besonders in der Phase der Jobsuche kann ein fehlendes oder verspätetes Zeugnis erhebliche Nachteile mit sich bringen. Viele Arbeitnehmer stehen vor der frustrierenden Situation, dass ihr ehemaliger Arbeitgeber die Zeugnisausstellung verzögert oder ganz verweigert.

Gesetzliche Grundlagen und Fristen

Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ist im § 109 der Gewerbeordnung (GewO) fest verankert. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 21.02.2017 – 9 AZR 259/16) gilt:

  • Das Zeugnis muss innerhalb einer angemessenen Frist von 2-3 Wochen nach Anforderung ausgestellt werden
  • Diese Frist beginnt mit dem Tag der konkret formulierten Anforderung
  • Bei komplexeren Arbeitsverhältnissen kann die Frist im Einzelfall auch etwas länger sein

Eine Verzögerung über diese Fristen hinaus ist rechtlich nicht zulässig und kann Schadensersatzansprüche begründen.

Erfolgreiche Durchsetzung des Zeugnisanspruchs

Wir setzen auf eine bewährte Strategie zur Durchsetzung Ihres Zeugnisanspruchs:

  1. Qualifiziertes Aufforderungsschreiben
    • Präzise rechtliche Argumentation
    • Konkrete Fristsetzung
    • Ankündigung weiterer rechtlicher Schritte

  2. Einstweilige Verfügung
    • Schnelles gerichtliches Verfahren
    • Hoher Zeitdruck auf den Arbeitgeber
    • Meist innerhalb weniger Wochen erfolgreich

Versteckte Fallstricke erkennen und vermeiden

Die Erstellung eines korrekten Arbeitszeugnisses unterliegt strengen formalen und inhaltlichen Anforderungen. Häufige Probleme sind:

  • Verzögerte Ausstellung als Druckmittel
  • Versteckte negative Formulierungen
  • Formale Mängel, die die Verwendbarkeit einschränken

Unsere Fachanwälte prüfen Ihr Zeugnis auf diese und weitere kritische Aspekte und setzen bei Bedarf die notwendigen Korrekturen durch.

Unser Leistungsversprechen

Als Ihre Rechtsberater bieten wir:

  • Jahrelange Expertise im Zeugnisrecht
  • Nachweisliche hohe Erfolgsquote
  • Transparente Kostenstruktur
  • Erstgespräch zur Fallanalyse
  • Konkreten Handlungsplan mit Kostenaufstellung

Häufig gestellte Fragen

Die Kosten hängen vom Einzelfall ab. In vielen Fällen können diese von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Wir bieten eine transparente Kostenaufstellung im Erstgespräch.
In einer Vielzahl der Fälle erreichen wir eine außergerichtliche Einigung innerhalb weniger Wochen. Bei gerichtlicher Durchsetzung kann es 2-3 Monate dauern.
Ja, bei verspäteter Zeugniserteilung können Schadensersatzansprüche bestehen, etwa wenn nachweislich Bewerbungschancen verpasst wurden.
Wir prüfen das Zeugnis auf rechtliche Mängel und setzen bei Bedarf Korrekturen durch. Dabei achten wir besonders auf versteckte negative Formulierungen.
Ja, ein Arbeitszeugnis muss vom Arbeitgeber oder einem Vertretungsberechtigten eigenhändig unterschrieben werden.
Nein, das ist nicht zulässig. Der Zeugnisanspruch besteht unabhängig von anderen arbeitsvertraglichen Ansprüchen oder Streitigkeiten.
Auch in der Insolvenz bleibt der Zeugnisanspruch bestehen. Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, das Zeugnis auszustellen.
Nein, das Zeugnis muss maschinenschriftlich, ohne Durchstreichungen oder handschriftliche Korrekturen erstellt werden.
Ja, das Zeugnis muss in einwandfreiem Zustand übergeben werden. Knicke, Flecken oder andere äußere Mängel können als “versteckte” negative Botschaft interpretiert werden.
Ja, ein qualifiziertes Zeugnis muss auf dem offiziellen Geschäftspapier des Unternehmens erstellt werden.

Kontakt und nächste Schritte

Als erfahrene Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Berlin stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Zeugnisanspruchs zur Seite. Vereinbaren Sie noch heute Ihr Erstgespräch.