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Verhalten nach einer Kündigung

Ich habe eine Kündigung erhalten. Wie verhalte ich mich?

Ihr Ziel ist das bestmöglichste Ergebnis aus dieser Situation herauszuholen. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihrem Arbeitgeber nicht in die Hände spielen und dadurch Ihr gutes Recht schmälern oder gar verwirken. Das Arbeitsrecht besteht aus formellen Gesetzen und richterlicher Fortbildung, d.h. existierende Regelungen, die durch gerichtliche Entscheidungen in die Welt gesetzt worden, jedoch nicht oder noch nicht in Gesetzesform gegossen sind. Das macht eine einfache Anwendung von verfügbaren Normen unübersichtlich und schwierig. Daher ist es für ein optimales Ergebnis wichtig, sich so früh wie möglich von einem kompetenten Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen. Denn schon kleine Fehlschritte am Anfang des Verfahrens können gravierende Auswirkungen auf das Ende eines Verfahrens haben.

Was ist eine Kündigung

Das Recht der Kündigung steht Ihnen und Ihrem Vertragspartner, regelmäßig Ihrem Arbeitgeber, zu. Für die Kündigung durch Ihren Arbeitgeber gelten jedoch strengere Voraussetzungen. Mit der Kündigung erklärt Ihr Arbeitgeber einseitig die Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Die Kündigung ist grundsätzlich wirksam, ohne von Ihnen angenommen werden zu müssen. Ausreichend ist, dass die Kündigungserklärung Ihnen zugegangen ist, auch wenn Sie diese noch nicht gelesen oder inhaltlich wahrgenommen haben. Am Arbeitsplatz wäre das z.B. die persönliche Übergabe eines, auch geschlossenen, Umschlags. Per Brief nach Hause wäre der Zeitpunkt des Zugangs dann, wann Sie üblicherweise Ihre Post in Empfang nehmen. Bei Erhalt einer Kündigung sollten Sie die strengeren Voraussetzungen für ihre Wirksamkeit umgehend von einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens überprüfen lassen, um so geeignet und fristgerecht auf eine Kündigung reagieren zu können.

 Wann und wie darf ich gekündigt werden?

Fristen spielen eine große Rolle bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Sie dienen unter anderem Ihrem Schutz. Fristen werden jedoch von einer Vielzahl von externen Einflüssen beherrscht. Da kann die Art des Arbeitsverhältnisses eine Rolle spielen, die Beschäftigungsdauer, Tarifverträge, besondere individuell vereinbarte vertragliche Regelungen, eigenes Verschulden bei einem betrieblichen Schaden oder Verstoß, eventuell sogar Ihr Alter. Sogar bei einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung müssen manchmal Fristen eingehalten werden. Ob der Arbeitgeber die Fristen ordnungsgemäß eingehalten hat und wie genau die Berechnung des Einsetzens und die Dauer der Fristen erfolgt, kann und sollte Ihr Anwalt mit Ihnen klären.

Was ist eine Änderungskündigung?

 Von Zeit zu Zeit sieht sich der Arbeitgeber veranlasst, den Arbeitsvertrag zu ändern oder sogar Regelungen Ihres Arbeitsvertrages teilweise ganz zu streichen. Dies kann z. B. eine Änderung Ihrer Arbeitsaufgaben sein, ein Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit oder umgekehrt, Umwandlung von unbefristeten in befristete Arbeitsverhältnisse, Änderung von Überstundenregelungen oder sogar eine Kürzung Ihrer Vergütung aus betrieblichen Gründen. Diese Aufzählung ist bei weitem nicht abschließend. Jedoch ist dem Arbeitgeber aus guten Gründen die Möglichkeit genommen dies einseitig zu tun.

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