Ich habe eine Kündigung erhalten. Wie verhalte ich mich?
Wichtig ist, dass Sie einen kühlen Kopf bewahren und wissen, dass Sie viele Möglichkeiten in der Hand halten.
Nach Erhalt der Kündigung unterscheiben Sie dem Arbeitgeber bitte keine weiteren Schriftstücke, die etwas mit „Zustimmung“, „einverstanden” oder „Verzicht” oder ähnliches zu tun haben. Achten Sie darauf, dass Sie tatsächlich nur den Erhalt der Kündigung bestätigen. Im Zweifel streichen Sie unklare Sätze aus.
Als nächster Schritt müssen Sie sich arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit melden. Dadurch vermeiden Sie Nachteile bzw. Kürzungen beim Bezug von Arbeitslosengeld. Verspätete Meldungen können zu einer einwöchigen Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld führen, § 144 Abs. 6 SGB III. Ihr Arbeitgeber muss Sie für diese Meldung freistellen.
Sie sollten ohne Rücksprachen mit einem Rechtsanwalt keine Aufhebungs-, Abwicklungsverträge oder sonstige Vereinbarungen unterzeichnen. Mit solch einvernehmlichen Beendigungen des Arbeitsverhältnisses können Arbeitgeber die Unwägbarkeiten eines Kündigungsschutzprozesses umgehen und kurzfristig für klare Verhältnisse sorgen. Daher wird von Arbeitgebern diese Möglichkeit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sehr gerne genutzt. Für Sie hat es jedoch den erheblich Nachteil, dass Sie in der Regel mit einer Sperrfrist von 12 Wochen beim Arbeitslosengeld zu rechnen haben.
Um eine Sperrfrist zu vermeiden kann die Erhebung einer Kündigungsschutzklage mit dem Ziel des Abschlusses eines gerichtlichen Vergleichs der einzige Weg sein.
Über weitergehende Schritte, insbesondere einer Abwägung möglicher Schritte und Erfolgschancen einer Klage sollten Sie daher mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten und absprechen.