Sie haben eine Kündigung erhalten?
- Ihr Arbeitsvertrag wurde gekündigt?
- Sie wollen eine Abfindung erreichen?
- Sie möchten sich gegen eine Abmahnung wehren?
- Sie sollen einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
- Haben Sie eine fristlose Kündigung erhalten?
- Handelt es sich um eine Kündigung oder liegt eine Abmahnung vor?
Jedes Schreiben, welches in diese Richtung zielt, sollte mit besonderer Vorsicht behandelt werden und von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht geprüft werden.
Beachten Sie den Fristablauf für die Kündigungsschutzklage!
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung.Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Berater für Kündigungsschutzrecht unterstützen wir Sie sicher, schnell und kompetent.
- Sie müssen gegen eine Kündigung innerhalb von 3 Wochen ab Zugang Kündigungsschutzklage erheben. Sonst gilt diese als rechtmäßig.
- Eine Kündigung kann zudem innerhalb von 1 Woche aus formalen Gründen zurückgewiesen werden.
Deshalb erhalten Sie bei uns auf Wunsch innerhalb von 24 Stunden einen Termin!
Rufen Sie uns jetzt unverbindlich an 030 42 010823.
Vereinbaren Sie mit uns gleich einen Termin an einem unserer vier Standorte, Friedrichshain, Lichtenberg, Pankow oder Adlershof -Treptow.
Anfechtung des Aufhebungsvertrages
Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitgeber es sich leichtmachen. Eine Kündigung durchzusetzen ist nicht einfach. Umso besser, wenn der Arbeitnehmer freiwillig einen Aufhebungsvertrag unterschreibt.
Wir unterstützen und beraten Sie bei der Anfechtung des Aufhebungsvertrages.
Wurden Sie zur Unterschrift gedrängt, stehen die Chancen gut, dass Sie den Aufhebungsvertrag erfolgreich anfechten können.
Rufen Sie uns unverbindlich an 030 42 010823.
Vereinbaren Sie mit uns einen Termin an einem unserer vier Standorte, Friedrichshain, Lichtenberg, Pankow oder Treptow. Auf Wunsch innerhalb von 24 Stunden.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Berater für Kündigungsschutzrecht unterstützen wir Sie sicher, schnell und kompetent.