Wir beraten und vertreten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gericht und in außergerichtlichen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber bei Kündigungen, prüfen Arbeitsverträge und Arbeitszeugnisse. Wir prüfen in sämtlichen arbeitsrechtlichen Problemstellungen die rechtlichen Möglichkeiten und die Situation unserer Mandanten, um die Arbeitnehmerinteressen effektiv durchzusetzen.
Wir beraten Sie ferner bei:
- Fragerecht des Arbeitgebers im Vorstellungsgespräch
- Arbeitsverträgen von Arbeitnehmern und Anstellungsverträgen von Geschäftsführern
- Probezeit
- Gleichbehandlung · Diskriminierung · Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
- Rechte und Pflichten während des Arbeits- bzw. Anstellungsverhältnisses
- Umfang des Weisungsrechts des Arbeitgebers
- Altersteilzeit
- Befristung von Arbeitsverträgen für ältere Arbeitnehmer
- Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland
Wir unterstützen Sie u.a. bei:
- Einseitigen Änderungsmöglichkeiten von Vertragsbedingungen
- Änderungskündigungen
- Persönlichkeitsschutz
- Abmahnungen
- Arbeitszeitgestaltung
- Anspruch auf Teilzeit
- Mutterschutz und Elternzeit
- Durchsetzung von Lohn- und Schadensersatzansprüchen
- Kündigung von Arbeits- und Anstellungsverträgen/Aufhebungsverträge
- Geltendmachung ausstehender Löhne
- Beratung zum Insolvenzausfallgeld
- Kündigungsschutz in der Insolvenz
- Haftung des Geschäftsführens
- Arbeitsrecht der älteren Arbeitnehmer 50 plus
Wir streiten für Sie bei:
- Betriebsbedingten, verhaltens- und personenbedingten Kündigungen
- Gestaltung, Verhandlung und Optimierung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
- Auswirkungen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf andere Ansprüche
- ausstehenden Lohnansprüchen
- Urlaubsabgeltung
- Prüfung und Hilfe bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen
- Insolvenz