Wann bin ich ein „Leitender Angestellter“?
Führungskräfte stellen im ...weiterlesenFührungskräfte stellen im Unternehmen die Nahtstelle zwischen Arbeitgeber und derSo gilt für leitende Angestellte das Arbeitszeitgesetz nicht, was zu nachhaltigen Folgen bei Streitigkeiten über zu leistende Überstunden und deren Vergütung führen kann. Dieser Regelung sollte möglichst frühzeitig und umfassend im Arbeitsvertrag Rechnung getragen werden.
Auch ist der Arbeitnehmerschutz von leitenden Angestellten im Bereich des Betriebsverfassungsrecht sowie des Kündigungsrechts nicht unerheblich eingeschränkt. Zu beachten ist aber, dass in vielen Fällen zu voreilig im Arbeitsvertrag die Bezeichnung als leitender Angestellter verwendet wird. So ist es durchaus möglich, dass Führungskräfte mit einem sechsstelligen Monatsgehalt nicht als leitende Angestellte anzusehen sind, hingegen der Filialleiter einer Fast-Food-Kette schon. Im Falle der Kündigung eines „leitenden Angestellten“ kann ein gerichtliches Verfahren gegen eine Kündigung daher sehr erfolgsversprechend sein.
Als Geschäftsführer auf einem sicheren Posten?
Die Bestellung zu einem ...weiterlesenDie Bestellung zu einem Geschäftsführer ist ein bedeutender Sprung auf der KarriereleiterIn Anbetracht der nicht einheitlichen Rechtsprechung geht die Praxis daher seit langem den Weg, mit Geschäftsführern auf drei bis fünf Jahre befristete Verträge zu schließen in denen eine ordentliche Kündigung dann ausgeschlossen ist. Gegenstand gerichtlicher Verfahren sind dann vermehrt Streitigkeiten über eine außerordentliche Kündigung.
In jedem Falle sollte der Geschäftsführer sich dessen bewusst sein, dass ihn das volle Haftungsrisiko trifft, sollte er kein Arbeitnehmer sein. Entsteht aufgrund seines Fehlers dem Unternehmen ein Schaden, so muss er diesen ersetzen, auch schon bei leichtester Fahrlässigkeit. Dem sollte daher frühzeitig entweder vertraglich oder durch eine Managerhaftpflichtversicherung entgegengewirkt werden.
Was sollte ich beim Vertragsschluss beachten?
Der beste Rechtsschutz zeigt ...weiterlesenDer beste Rechtsschutz zeigt sich zuweilen dann, wenn es gar nicht erst zum RechtsstreitBei Abschluss eines Arbeitsvertrages sollte der vom Gesetzgeber teilweise vorgenommenen Schwächung des Arbeitnehmerschutzes für Führungskräfte früh entgegengewirkt werden. Hierbei ist die Einholung von Rechtsberatung durchaus sinnvoll und zuweilen unerlässlich.
Eine weitere Sonderstellung nehmen dabei Geschäftsführer ein, da für diese Arbeitnehmerschutzvorschriften nur bedingt existieren. Klare Regelungen über eine vorzeitige Beendigung sollten in jedem Falle getroffen werden. Zentral muss auch immer eine Haftungsregelung sein. Sollte eine solche fehlen, könnte die persönlich Existenz auf dem Spiel stehen. Denn ein Arbeitnehmer haftet grundsätzlich nur für mittlere Fahrlässigkeit. Für Geschäftsführer gilt dies nicht. Diese haften nach den allgemeinen Regeln und damit bereits für leichte Fahrlässigkeit. Dieses Risiko lässt sich vertraglich deutlich minimieren, indem etwa die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt wird und eine möglichst kurze Verfallsfrist für Haftungsansprüche verhandelt wird. Dies ist umso wichtiger, wenn ein Arbeitnehmer zum Geschäftsführer bestellt wird, da er unter Umständen dadurch leichter seine Beschäftigung im Unternehmen verlieren kann.
Sind unbefristete Verträge für Geschäftsführer besser?
Für Arbeitnehmer ist in ...weiterlesenFür Arbeitnehmer ist in der Regel ein unbefristeter Arbeitsvertrag günstiger als einDarf ich Geschenke als Führungskraft annehmen oder verteilen?
Nicht nur in der aktuellen ...weiterlesenNicht nur in der aktuellen Politik ist die das Thema der Bestechlichkeit ein sehr heiklesEine Tasse Kaffee nach einem Kundengespräch ist wohl heutzutage Gang und Gebe und unproblematisch. Wenn aus der Tasse Kaffee aber eine Eintrittskarte für ein Fußballspiel oder ein Theaterbesuch wird, ist die Schwelle zur Strafbarkeit schnell überschritten. Ein ungefährer aber keinesfalls feststehender Grenzwert wird von der Praxis im Bereich von 20 bis 30 EUR angesehen. Am Sichersten ist es daher in jedem Falle entweder erst keine derartigen Aufmerksamkeiten anzunehmen, sie aber zumindest dem Arbeitgeber anzuzeigen und mit offenen Karten zu spielen.
Was bedeutet die Erteilung einer Prokura für mich?
Durch die Erteilung einer ...weiterlesenDurch die Erteilung einer Prokura wird oftmals der Sprung eines Arbeitsnehmers auf dieDer mit der Prokura verbundene Kompetenzzuwachs birgt aber auch arbeitsrechtliche Risiken in sich. Aufgrund der Prokura ist der Sprung eines Arbeitnehmers in die Position eines leitenden Angestellten durchaus möglich. Damit geht dann auch der Verlust von Arbeitnehmerschutzrechten einher. Der Wind, der einem gelegentlich entgegen bläst, wird zuweilen merklich rauer. Leitende Angestellte werden nicht durch den Betriebsrat vertreten und dieser ist auch nicht vor einer Kündigung anzuhören. Dabei ist aber darauf acht zu geben, dass nicht automatisch mit jeder erteilten Prokura auch die Stellung eines leitenden Angestellten einhergeht, was der Arbeitgeber gelegentlich glaubt. Dieser Irrtum bietet dann eine entsprechende Angriffsfläche für einen Kündigungsrechtsstreit. Jedenfalls sollte stets geprüft werden, welche Vor- und Nachteile sich mit der Prokura im konkreten Fall ergeben und auf welchen Schutz sich der Arbeitnehmer berufen kann.
Muss ich als Führungskraft ständig erreichbar sein?
Jeder Arbeitnehmer, aber ...weiterlesenJeder Arbeitnehmer, aber gerade auch Führungskräfte haben mit dem Problem der ständigenDabei gilt trotzdem der Grundsatz, dass Freizeit von Arbeit frei zu halten ist. Aber eben nur im Grundsatz. Denn maßgebend ist wie zumeist der Arbeitsvertrag. Sind in diesem feste Arbeitszeiten niedergelegt, so besteht keine Pflicht zur Arbeit außerhalb dieser Zeiten. Dies entspricht aber in den seltensten Fällen der Realität. Fehlt eine Regelung im Arbeitsvertrag obliegt es dem Arbeitgeber Lage und Umfang der Arbeitszeit im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes, des Arbeitsvertrages und seiner Weisungsbefugnis zu bestimmen. Der Arbeitgeber kann daher auch dann Arbeit anordnen, wenn eigentlich die Arbeit schon beendet wurde. Zu beachten ist dabei lediglich, dass die Höchstarbeitszeit und die gesetzlichen Ruhezeiten einzuhalten sind.
Fest steht aber, dass in der Urlaubszeit grundsätzlich keine Arbeitsleistung geschuldet wird. Ein gesunder Ausgleich zwischen Arbeits- und Freizeit ist allerdings essentiell, sodass vermehrte Anrufe und Emails in der Freizeit nicht beanstandungslos hingenommen werden sollten. Hier ist zumindest die Einholung eines juristischen Rates angezeigt.
Sind Dienstreisen wie Arbeitszeit zu vergüten?
Für viele Arbeitnehmer ...weiterlesenFür viele Arbeitnehmer in leitenden Postionen sind Dienstreisen Bestandteil des täglichenBegrenzt wird die Anrechnung von Dienstreisezeiten als Arbeitszeiten dadurch, dass bei langdauernden oder mehrtätigen Reisen nach der Rechtsprechung Pausen, Ruhens- und Schafzeiten in Abzug zu bringen sind. Zudem prüft das Bundesarbeitsgericht, ob für Reisezeiten „nach den Umständen“ eine Vergütung zu erwarten ist. So hat es bei einem höheren gut verdienenden Angestellten zwei Reisestunden täglich zusätzlich zur regulären Arbeitszeit als nicht gesondert vergütungspflichtig angesehen. Dieser Ausnahmefall ändert jedoch nichts an dem Grundsatz, dass auch Dienstreisezeit als Arbeitszeit zu bewerten ist.
Wie darf ich mein Dienstfahrzeug nutzen?
Führungskräften und vor ...weiterlesenFührungskräften und vor allem Außendienstmitarbeitern werden durch den ArbeitgeberIm absoluten Großteil der Fälle stellt der Arbeitgeber ein Fahrzeug für Dienstfahrten zur Verfügung und erlaubt als Vergütungsbestandteil gelegentlich auch die private Nutzung. Sowohl die eine als auch die andere Ausgestaltung birgt gewisse Risiken in sich, die es abzuschätzen gilt. So kann die private PKW-Nutzung eines Dienstfahrzeuges kündigungsrechtlich problematisch werden, wenn sie ausdrücklich nicht genehmigt ist. Schnell mal mit dem Dienstfahrzeug einkaufen fahren, kann dann schnell zur letzten „Dienstfahrt“ werden. Dies ist aber immer eine Einzelfallentscheidung und nicht gemeingültig zu beantworten.
Aber selbst wenn auch die Privatnutzung eines Dienstfahrzeuges durch den Arbeitgeber genehmigt worden ist, kann bei einem Verkehrsunfall ein Rechtstreit vorprogrammiert sein, wenn nicht nur darüber gestritten wird, ob überhaupt eine Dienstfahrt vorgelegen hat, sondern auch wie hoch das Verschulden des Arbeitnehmers am Unfall ist. Hierbei können die Grundätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs maßgeblich sein.
Wie hafte ich für Schäden?
Führungskräften obliegt zum ...weiterlesenFührungskräften obliegt zum Teil die gesamte Koordination und Leitung von BetriebsteilenAber Achtung! Geschäftsführer gelten gemeinhin nicht als Arbeitnehmer, sodass diese Grundsätze auf diese keine Anwendung finden. Geschäftsführer müssen daher zwingend im Anstellungsvertrag Regelungen über die Haftung treffen. Einen Geschäftsführervertrag zu unterzeichnen, ohne diesen vorher geprüft haben zu lassen, kann daher sehr gefährlich sein und ist unratsam.
Muss ich eine Versetzung akzeptieren?
Unliebsame Arbeitnehmer ...weiterlesenUnliebsame Arbeitnehmer sollen gelegentlich von einer freiwilligen Beendigung desMaßgeblich für die Rechtmäßigkeit einer solchen Maßnahme sind der Arbeits- bzw. Tarifvertrag sowie das Weisungsrecht des Arbeitgebers. Im Allgemeinen ist eine Versetzung auf einen weniger verantwortungsvollen und/oder schlechter bezahlten Arbeitsplatz nicht zulässig. Einen Filialleiter wegen vermeintlich schlechter Arbeitsleistung mittels Versetzung als Verkäufer zu beschäftigen, ist daher von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Auch selbst wenn der Arbeitsvertrag eine zulässige Versetzungsklausel enthalten sollte, hat der Arbeitgeber immer auch die Interessen des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Eine Versetzung muss daher dem Arbeitnehmer auch zumutbar sein. Dies ist eine Einzelfallentscheidung und lässt sich kaum nach allgemeingültigen Regeln beantworten. Auch ist zu berücksichtigen, dass der Betriebsrat bei mehr als 20 Arbeitnehmern im Betrieb der Maßnahme zustimmen muss. Eine Versetzung sollte daher nie einfach hingenommen, sondern zuweilen einer gerichtlichen Kontrolle unterzogen werden. Nach der neuesten Rechtsprechung ist der Arbeitnehmer möglicherweise zunächst gehalten der auch unwirksamen Versetzung nachzukommen, da ansonsten eine Arbeitsverweigerung vorliegen könnte. Eine Kündigung ist dann vorprogrammiert.
Gilt für mich ein besonderer Kündigungsschutz?
Der Arbeitgeber ist ...weiterlesenDer Arbeitgeber ist auf sein Fach- und Führungspersonal besonders angewiesen. DemUnter bestimmten Voraussetzungen ist der Kündigungsschutz für Führungskräfte aber geschwächt. So ist die Kündigung von leitenden Angestellten dem Betriebsrat lediglich mitzuteilen. Genau hieran kann aber oftmals eine Kündigung scheitern, wenn sich nach Ausspruch der Kündigung herausstellt, dass der Arbeitnehmer nicht als leitender Angestellter anzusehen ist und der Betriebsrat hätte angehört werden müssen.
Ein weiterer Unterschied im Falle einer Kündigung eines leitenden Angestellten zu anderen Arbeitnehmern besteht darin, dass es für die Stellung eines Auflösungsantrages des Arbeitsverhältnisses keiner Begründung des Arbeitgebers bedarf. Das führt dazu, dass auch im Falle einer unwirksamen Kündigung der Arbeitgeber jederzeit die Auflösung des Arbeitsverhältnisses beantragen kann. Er schuldet dann aber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften eine Abfindung. Daraus ist aber nicht zu schlussfolgern, dass keine Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung eines leitenden Angestellten erhoben werden sollte. Vielmehr kann ein solcher Antrag erst nach der Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung gestellt werden. Ein gerichtliches Vorgehen gegen eine unwirksame Kündigung ist daher auch für leitende Angestellte unerlässlich.
Auf den Kündigungsschutz sollten gerade Geschäftsführer ein besonderes Augenmerk legen. Diese werden von der Rechtsprechung grundsätzlich nicht als Arbeitnehmer angesehen. Für sie gilt daher das Kündigungsschutzgesetz schon nicht. Dessen sollten sich gerade Arbeitnehmer bewusst sein, die zu Geschäftsführern bestellt werden sollen, da diese dadurch ihren Kündigungsschutz verlieren können. Nach der aktuellen Rechtsprechung sind bei einer Kündigung eines Geschäftsführers aber die einschlägigen Kündigungsfristen für Arbeitnehmer zu berücksichtigen, welche unter Umständen deutlich länger sein können, als die allgemeinen Kündigungsfristen.
Ist ein Vorgehen gegen eine außerordentliche Kündigung ratsam?
Im Falle einer ...weiterlesenIm Falle einer außerordentlichen Kündigung gilt zunächst einmal, frei nach dem römischenDer richtige Weg ist vielmehr, gegen die außerordentliche Kündigung gerichtlich vorzugehen und schnellstmöglich zu versuchen, private Emails und Daten zu löschen, um sich unangreifbar zu machen. Im Prozess sollte dann bestmöglich ein Vergleich gegen eine finanzielle Entschädigung, sowie eine Regelung über ein Arbeitszeugnis ausgehandelt werden. Teilweise üben Arbeitgeber dadurch Druck aus, dass sie mit horrenden Schadensersatzforderung drohen, um einen Aufhebungsvertrag zu erreichen. Dies zeigt aber zumeist doch nur eins: Der Arbeitgeber glaubt selbst nicht an seine Kündigung. Daher sollte ein Aufhebungsvertrag nie ohne Einholung eines juristischen Rates unterzeichnet werden.
Was passiert mit meinem Bonus nach einer Kündigung?
Der normalerweise ...weiterlesenDer normalerweise ausgezahlte Bonus ist im Falle einer Kündigung keineswegs sicher. HierErhalte ich immer eine Abfindung?
Einer der weitverbreitetsten ...weiterlesenEiner der weitverbreitetsten Irrtümer im Arbeitsrecht ist die Annahme, dass der ArbeitgeberMuss ich ein Wettbewerbsverbot beachten?
Gerade Führungskräfte haben ...weiterlesenGerade Führungskräfte haben aufgrund der besonderen Nähe zum ArbeitgeberDie Vereinbarung eines derartigen Wettbewerbsverbotes unterliegt aber strengen Formvorschriften und Mindestbedingungen und kann in jedem Falle für höchstens zwei Jahre vereinbart werden. Die Kasuistik dazu ist vielfältig und vielschichtig. So ist z.B. das in einem befristeten Arbeitsverhältnis niedergelegte Wettbewerbsverbot formunwirksam, wenn der Arbeitsvertrag nach Fristablauf nur aufgrund mündlicher Erklärung verlängert wird. Vor Unterzeichnung einer derartigen Klausel sollte daher dringend fachkundiger Rat eingeholt werden, da ein wirksames Wettbewerbsverbot unter Umständen dem beruflichen Voranschreiten im Wege stehen könnte.