fbpx
STANDORTE
UNSER SERVICE

Vertragsstrafe

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Eine Vertragsstrafe liegt vor, wenn der Schuldner, hier regelmäßig der Arbeitnehmer, für die Nichterfüllung einer Verbindlichkeit einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen. Die Vertragsstrafe hat eine doppelte Funktion.

Der Arbeitnehmer soll zur Vermeidung der Strafe, seine arbeitsvertraglichen Pflichten erfüllen. Gleichzeitig wird die Durchsetzung vonSchadensersatzansprüchen wesentlich erleichtert. Vertragsstrafen sind grundsätzlich im Arbeitsrecht zulässig. Sie unterliegen regelmäßig der für Allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Inhaltskontrolle. Geprüft wird, insbesondere ob die Vertragsstrafe klar und bestimmt formuliert ist, und ob sie angemessen ist.

Eine Vertragsstrafenklausel, die im Punkt „Verschiedenes“ ohne drucktechnische Hervorhebung versteckt ist, ist überraschend und ist deshalb unbeachtlich.

Strafabreden müssen zudem klar und verständlich sein. Die Verletzungshandlung, die zur Zahlungspflicht führt, muss vorhersehbar sein. Unwirksam ist daher eine Klausel, die eine Vertragsstrafe schlicht fürVertragsverletzungen verhängt.

Unwirksam sind auch Regelungen, die eine zu hohe Vertragsstrafe beinhalten. Angemessen ist in der Regel eine Vertragsstrafe, die den Betrag einerBruttomonatsvergütung nicht übersteigt.

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwälte Dr. Breuer
Telefonische Ersteinschätzung * kostenlos hier klicken
close slider


Wir sind auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen spezialisiert. Lassen Sie sich beraten! Ein telefonisches Erstgespräch bei einer Kündigung ist kostenlos, persönlich und unverbindlich. Lassen Sie sich beraten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und verstanden und willige hiermit in die Verarbeitung der Daten ein.

Bitte warten …