fbpx
STANDORTE
UNSER SERVICE

Pauschalierungsabrede ohne Obergrenze ist unwirksam

Eine formularmäßige Vereinbarung über eine pauschalierte Abgeltung von zuschlagspflichtigen Arbeitsleistungen ist unwirksam, wenn keine stundenmäßige Begrenzung enthalten ist. In einem Arbeitsvertrag war eine Klausel enthalten, nach der Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten in der Bruttovergütung pauschal enthalten waren. Die Klausel sah keine summenmäßige Begrenzung über die zu leistenden Stunden nach oben vor. Das LAG Schleswig-Holstein Urt. v. 22.9.2004 3 Sa 245/04 entschied, dass eine derartige Klausel gegen das Transparenzgebot des § 307 Absatz 1 BGB verstößt und damit unwirksam ist. Das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung könne vom Arbeitgeber nachhaltig unbegrenzt verschoben werden. Eine Pauschalierung sei nur dann zulässig, wenn eine Obergrenze besteht. Dann muss jede einzelne Stunde gesondert mit dem verbundenen bürokratischen Aufwand erfasst und abgerechnet werden.

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwälte Dr. Breuer
Telefonische Ersteinschätzung * kostenlos hier klicken
close slider


Wir sind auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen spezialisiert. Lassen Sie sich beraten! Ein telefonisches Erstgespräch bei einer Kündigung ist kostenlos, persönlich und unverbindlich. Lassen Sie sich beraten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und verstanden und willige hiermit in die Verarbeitung der Daten ein.

Bitte warten …