Viele Arbeitnehmer, die in Deutschland den Mindestlohn erhalten, können sich auf eine Erhöhung ihrer Bezüge freuen. Bereits Mitte des Jahres 2016 legte die Mindestlohnkommission der Regierung einen entsprechenden Beschluss vor.
Erhöhung um 34 Cent
Seit dem 1. Januar 2017 steht jedem Arbeitnehmer ein gesetzlicher Anspruch auf einen Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde zu. Bisher galt ein Mindestlohnanspruch von 8,50 Euro. Zur Ermittlung des Wertes der Erhöhung orientiert sich die Mindestlohnkommission an den Tarifverträgen verschiedener Branchen.
Ausnahmeregelungen des Mindestlohns
Bislang profitiert noch nicht jeder Arbeitnehmer in Deutschland von dem neuen, einheitlichen Mindestlohn. Ausnahmen gelten für bestimmte Branchen, deren Arbeitnehmer in der Vergangenheit deutlich niedriger bezahlt wurden. In der Fleischindustrie, im land- und forstwirtschaftlichen Bereich, im Gartenbau, in Großwäschereien sowie im ostdeutschen Textilhandel und im Bereich der Zeitungszustellung können Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2017 mit einem festen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde rechnen.
Eine Angleichung an die Löhne anderer Branchen ist für den 1. Januar 2018 vorgesehen.
Rechtzeitige Bezahlung
Das Mindestlohngesetz soll die Arbeitnehmerrechte stärken. Daher ist nicht nur eine Lohnuntergrenze geregelt, sondern auch die regelmäßige und rechtzeitige Bezahlung. Gem. § 2 des MiLoG sind Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn an ihre Angestellten bis spätestens zum Ende des Folgemonats auszuzahlen.
Bei Verstößen sollten Betroffene über die Beauftragung eines Rechtsanwalts nachdenken, um zu ihrem Recht zu kommen.
Was ist die Mindestlohnkommission?
Die Zusammensetzung des Gremiums ist in § 4 ff. des MiLoG geregelt. Demzufolge besteht die Kommission aus einem Vorsitzenden, drei Arbeitnehmer- und drei Arbeitgebervertretern sowie zwei beratenden Wissenschaftlern, die selbst jedoch nicht stimmberechtigt sind. Alle zwei Jahre unterbreitet das Gremium der Bundesregierung Vorschläge über die Anpassung des Mindestlohns. Eine Neubesetzung der Mindestlohnkommission findet alle fünf Jahre statt.