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EU-Dienstleistungsrichtlinie

Der Vorschlag der EU-Kommission, mittels einer sog. EU-Dienstleistungsrichtlinie entsprechend dem freien Warenverkehr im EU-Binnenmarkt auch den Dienstleitungsmarkt europaweit zu liberalisieren, stößt vornehmlich bei Frankreich und Deutschland auf Ablehnung.

Im Mittelpunkt der Kritik steht das sog. „Herkunftsprinzip“, wonach ein EU- Bürger nach Maßgabe der rechtlichen Bedingungen seines Heimatlandes Dienstleistungen in anderen EU-Staaten anbieten darf. Die Richtlinie wird derzeit vom Europäischen Parlament und Regierungsmitgliedern der Mitgliedsaaten im EU-Ministerrat beraten. Beide müssen mehrheitlich zustimmen.

Die Kommission will mit dieser Richtlinie einheitliche Rahmenbedingungen für Dienstleistungen vom Einzelhandel über freie Berufe, wie Architekten bis hin zu Autovermietern, Unternehmensberatern und Wachdiensten, schaffen. Die Kommission will damit bürokratische Hürden abbauen, die gerade kleineren Unternehmen zu schaffen machen. Kritiker befürchten Sozialdumping und Billigkonkurrenz bei sozialen Berufen. Es könnte zu einem regelrechten Verdrängungswettbewerb kommen. Beim letzten EU-Gipfel einigten sich die Regierungschefs aufgrund der genannten Befürchtungen auf eine wesentliche Überarbeitung der Richtlinie.

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