Die Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Sie wird regelmäßig im Arbeitsvertrag festgelegt. Letztlich gilt das Arbeitszeitgesetz.
Danach darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann jedoch auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden insgesamt zu unterbrechen. Dabei können die Ruhepausen in Pausen von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Arbeitnehmer dürfen nicht länger als 6 Stunden hintereinander ohne Ruhepause beschäftigt werden. Nach Beendigung der Arbeit muss der Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben.