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Urlaub

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf jährliche Urlaubsgewährung. DasBundesurlaubsgesetz regelt diesen Anspruch. Es sieht als Mindesturlaub 24 Werktage, bei sechs Werktagen in der Woche vor. Bei einer fünf Tage Woche beträgt der Mindesturlaubsanspruch 20 Arbeitstage.

Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer für diesen Zeitraum von seinen Arbeitspflichten entbinden und den Lohn fortzahlen.

Der Anspruch auf den vollen Urlaub entsteht jedoch erst nach Ablauf einerWartezeit von sechs Monaten. Gewährt werden muss der Urlaub grundsätzlich im Kalenderjahr. Wird er nicht so rechtszeitig geltend gemacht, dass er noch erfüllt werden kann. Sollte die Übertragung bis zum 31.März des Folgejahres nicht zulässig sein, verfällt der Urlaub. Arbeitnehmer haben kein Recht sich selbst zu beurlauben. Ihnen droht dann die fristlose verhaltensbedingte Kündigung.

Während des Urlaubs ist die Vergütung als Urlaubsentgelt zu zahlen. Es berechnet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs.

Erkrankt der Arbeitnehmer während seines Urlaubs, werden Krankheitstageauf den Jahresurlaub nicht angerechnet, sofern diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden können.

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