Die Höhe des Arbeitsentgelts, Lohn oder Gehalt ist grundsätzlich zu vereinbaren, es sei denn, es wird ein Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis angewendet. Sollte vertraglich zur Vergütung nichts vereinbart sein, oder ein sittenwidriger, weil viel zu geringer Lohn gezahlt werden, so hat der Arbeitgeber die für die konkrete Tätigkeit übliche Vergütung zu zahlen. Neben der regelmäßigen Vergütung werden häufig Sonderzuwendungen vereinbart, deren Kürzung oder Rückzahlung sich der Arbeitgeber offen hält.