Eine Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Zahlung, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses alsEntschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten erhält. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf eine Abfindung. Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes kennt das Gesetz jedoch im Sozialplan, beim Nachteilsausgleich und im Kündigungsschutzgesetz. Welche Abfindung im Einzelfall angemessen ist, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab und nicht zuletzt vom Verhandlungsgeschick der Arbeitsvertragsparteien.
Wichtig ist, dass Abfindungen als Entschädigungen für den Verlust des Arbeitsplatzes steuerbegünstigt sind und hierauf keine Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung zu entrichten sind.