Das von der Wirtschaft heftig bekämpfte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)* ist nun am 18. August 2006 ohne Übergangsfristen in Kraft getreten. Das Gesetz setzt Richtlinien der EU um. Es soll Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters, des Geschlechts, einer Behinderung oder sexuellen Identität verhindern oder beseitigen.

Das Gesetz will dazu beitragen, dass Diskriminierungen am Arbeitsplatz unterbleiben. Das Diskriminierungsverbot gilt nicht nur für den Arbeitgeber, sondern gerade auch unter Arbeitskollegen.

Auch die Verletzungen des Benachteiligungsverbots durch Dritte bzw. Mitarbeiter können zu erheblichen Schadensersatzansprüchen gegen den Arbeitgeber führen. Er muss aber keinen Schadensersatz leisten, wenn er die Pflichtverletzungen nicht zu vertreten hat.
*Vom 14.8.2006 (BGBl. I S. 1987)