fbpx
STANDORTE
UNSER SERVICE

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ist in Kraft getreten.

Das von der Wirtschaft heftig bekämpfte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)* ist nun am 18. August 2006 ohne Übergangsfristen in Kraft getreten. Das Gesetz setzt Richtlinien der EU um. Es soll Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters, des Geschlechts, einer Behinderung oder sexuellen Identität verhindern oder beseitigen.

Das Gesetz will dazu beitragen, dass Diskriminierungen am Arbeitsplatz unterbleiben. Das Diskriminierungsverbot gilt nicht nur für den Arbeitgeber, sondern gerade auch unter Arbeitskollegen.

Auch die Verletzungen des Benachteiligungsverbots durch Dritte bzw. Mitarbeiter können zu erheblichen Schadensersatzansprüchen gegen den Arbeitgeber führen. Er muss aber keinen Schadensersatz leisten, wenn er die Pflichtverletzungen nicht zu vertreten hat.
*Vom 14.8.2006 (BGBl. I S. 1987)

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwälte Dr. Breuer
Telefonische Ersteinschätzung * kostenlos hier klicken
close slider


Wir sind auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen spezialisiert. Lassen Sie sich beraten! Ein telefonisches Erstgespräch bei einer Kündigung ist kostenlos, persönlich und unverbindlich. Lassen Sie sich beraten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und verstanden und willige hiermit in die Verarbeitung der Daten ein.

Bitte warten …