Laut aktuellen Meldungen steht die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin mit der Lufthansa kurz vor einem Vertragsabschluss über den Verkauf von mehreren Unternehmensteilen. Auch beim Verkauf von Air Berlin Technik, die mit ca. 1.500 Arbeitnehmern an bundesweit elf Standorten für die Instandhaltung der Air-Berlin-Jets zuständig war, haben wohl mehrere Unternehmen Interesse angemeldet.
Doch was bedeutet ein solcher Verkauf eigentlich für die Arbeitsverhältnisse? Können diese durch Air Berlin vor dem Verkauf beendet werden oder gehen sie auf die Käufer über? Wären ausgesprochene Kündigungen zwingend wirksam?
Dies hängt, neben weiteren formellen Voraussetzungen, maßgeblich auch davon ab, ob ein sogenannter Betriebsübergang vorliegt. Der Wechsel des Arbeitgebers beim Betriebsübergang ist eine in § 613a BGB ausdrücklich geregelte Folge der Weitergabe von Betrieben. Wenn also Betriebe verkauft, verpachtet oder anderweitig übertragen werden, dann gehen die dort bestehenden Arbeitsverhältnisse auf den neuen Arbeitgeber über.
Es bedarf hierfür keiner Arbeitsvertragsangebote durch den neuen Arbeitgeber oder spezieller Vereinbarungen. Vielmehr tritt diese Rechtsfolge kraft Gesetzes ein, sollte der Arbeitnehmer diesem nicht widersprechen. Nach § 613a BGB wird das Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung beim Betriebserwerber fortgesetzt. Alle bereits erworbenen Rechte wie etwa verlängerte Kündigungsfristen und Anwartschaften auf Betriebsrente bleiben bestehen.
Nach weiteren Meldungen haben wohl auch die Bieter bereits diese Problematik erkannt und wollen gezielt einen solchen Betriebsübergang verhindern. Verdi kündigte hierzu auch bereits an, dass sich die Mitarbeiter, sollte es zu keiner freiwilligen Übernahme kommen, bei den Käufern einklagen werden.
Inwieweit tatsächlich am Ende die Voraussetzungen eines Betriebsübergangs gegeben sind, lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt schwer abschätzen. Sollten Air Berlin und die Verkäufer jedoch einen solchen nicht anerkennen, müssen die Arbeitnehmer mit Kündigungen ihrer Arbeitsverhältnisse rechnen.
Sollte es soweit kommen, sollten sich die Arbeitnehmer von Air Berlin gegen ausgesprochene Kündigungen zur Wehr setzen. Wir als Fachanwälte für Arbeitsrecht stehen Ihnen hierzu jederzeit zur Verfügung und beraten Sie gerne über Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten.