FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT

Rechtsanwalt Dr. Breuer

Dr. Hartmut Breuer ist einer der erfahrensten Fachanwälte für Arbeitsrecht in Berlin. Er berät Sie in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts, insbesondere zu Kündigungen und Aufhebungsverträgen.
Herr Dr. Breuer hat bereits unzähligen Arbeitnehmern zu ihrem Recht verholfen. Seit 1998 ist er als selbständiger Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin tätig.

Er hat früh seinen Fokus auf das Arbeitsrecht gelegt. Seit mehr als 20 Jahren ist er bereits Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der Titel belegt besondere theoretische und praktische Kenntnisse. Herr Dr. Breuer ist zudem zertifizierter Berater für Kündigungsschutzrecht (VDAA e.V.). Diese Sonderqualifikation besitzen nur wenige Anwälte. Rechtsanwalt Dr. Breuer bildet sich regelmäßig im Arbeitsrecht fort.

Herr Dr. Breuer ist an all unseren Standorten für Sie erreichbar.
Qualifikationen: 
  • Anwalt für Arbeitsrecht seit über 25 Jahren
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht 
  • Promovierter Jurist
  • Zertifizierter Berater für Kündigungsschutzrecht (VDAA e.V.)
  • Zertifizierter Berater Arbeitsrecht für leitende Angestellte/Führungskräfte (VDAA e.V.)
Was zeichnet einen Fachanwalt aus?
Ein Fachanwalt ist ein echter Experte seines Gebiets. Seit 2004 ist Herr Dr. Breuer Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Der Titel wird erst nach Absolvieren eines Lehrgangs, diverser Prüfungen und der erfolgreichen Bearbeitung zahlreicher Fälle verliehen. Außerdem muss der Fachanwalt nachweisen, dass er sich regelmäßig fortbildet.
Was ist ein zertifizierter Berater (VDAA e.V.)?
Ausgehend von dem Bewusstsein, dass in der Bevölkerung eine gestiegene Nachfrage nach spezialisierter Beratung besteht und die Ratsuchenden heutzutage vermehrt davon ausgehen, dass man bestimmte oder besondere Qualifizierungen eines Beraters auch nach außen hin erkennen kann, hat der Vorstand des VDAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. beschlossen, Rechtsanwälten die Möglichkeit zu gewähren, nach Vorliegen bestimmter besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse die o.g. Titel zu erwerben.

Zu „Zertifizierten Beratern/- innen (VDAA e. V.)“ können Personen ernannt werden, die als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind. Die Verleihung des Titels setzt einen entsprechenden Antrag und das Vorliegen besonderer theoretischer und praktischer Erfahrungen auf dem vorgenannten Gebiet voraus, die den nachfolgenden Richtlinien entnommen werden können: http://www.vdaa.de/vdaa-zertifizierungen/